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Die Rentenreform - Alternative: "GRV für alle"
Bisherige Rentenreformen: Sinkende Renten für alle, Altersarmut für viele.  
Deshalb Gesetzliche RentenVersicherung erweitern zur Erwerbstätigenversicherung.
Erwerbstätigenversicherung, GRV auch für Beamte, Politiker, Selbstständige, Reiche und "Besserverdiener". 
 
Aufgrund der bisher so einseitig geführten Rentendebatte könnte der Eindruck entstehen, auch hier gelte Merkels Floskel "alternativlos".
Deshalb hier konkrete und detaillierte Maßnahmen als Beispiel einer wirkungsvollen Rentenreform-Alternative, sowie konkrete Rentenkonzepte anderer.
 

  Inhaltsverzeichnis  
  
Kurzübersicht - Zusammenfassung
  
Statt Altersarmut wieder sichere Renten  
  
Fehlentwicklungen korrigieren  
      
Grundbedingungen
      
Sofortmaßnahmen bzw. Rückänderungen
 
  Alternative: Gesetzliche Rentenversicherung "GRV für alle"   
    
Rentenleistung der GRV für alle.
    
Finanzierung der GRV für alle
    
Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte Finanzierungsbasis
    
Rente mit 60
  
Rentenreform Konzepte Anderer
 


Kurzübersicht - Zusammenfassung
   
Gesetzliche Rentenversicherung "GRV für alle"
Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ist nach wie vor die wichtigste (und meist einzige)
Alterssicherung für über 90% aller Bürger.
Durch die vielen bisherigen "Reformen" mit massiven Leistungsreduzierungen und Rentenniveau-Senkungen von CDUCSU, FDP, GRÜNE und SPD kann die GRV trotz hoher Rentenbeiträge künftig Altersarmut nicht mehr vermeiden.


Mit der Reform-Alternative einer "GRV für alle" werden die wirklichen Ursachen an der Wurzel gepackt.
Die mangelnde
Eindämmung der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, die staatliche Förderung prekärer und niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse und die Umverteilung des Volkseinkommens zu Lasten der Löhne und Gehälter.
Nur wenn auch hier angesetzt wird, kann wieder eine stabile Einnahmebasis der Rentenversicherung wie der übrigen sozialen Sicherung hergestellt werden.

Erforderliche Sofortmaßnahmen zur Wiedererreichung der früheren Lebensstandardsicherung im Alter
Alle
Kürzungsfaktoren streichen, Rente mit 67 abschaffen, Riesterreform rückabwickeln und die Besteuerungsänderung von 2004 aufheben zumindest korrigieren. Grundbedingungen sind künftig einzuhalten.
Altersstrukturveränderungen sind beherrschbar durch Teilhabe aller BeitragszahlerInnen am Produktivitätsfortschritt.

Die so reformierte GRV ist als Pflichtversicherung auf alle Bürger zu erweitern zu einer "GRV für alle".
Auf alle Bürger und alle Erwerbstätigen einschliesslich Beamte, Politiker, Vermögende und Spitzenverdiener.
In Österreich erfolgte die Umstellung bereits im Jahr 2005 - von unterschiedlichen Alterssicherungen für Beamte, Politiker, abhängig Beschäftigte und Selbstständige, wie in Deutschland - auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Altersregelung, einschliesslich Beamte und Politiker. Siehe Kasten unter
Alternative "GRV für alle".

Ein wesentlicher Grund der Erweiterung auf alle, insbesondere Politiker und Beamte, ist die hohe Sicherheit gegenüber
willkürlichen politischen Eingriffen und rechtlicher Benachteiligung. Das ist elementar wichtig wegen der bisherigen massiven Leistungskürzungen und weil dabei andere Rechtsgrundsätze vertreten wurden als in der Beamtenversorgung und den übrigen staatlichen Alterssicherungen, ohne dass die Verantwortlichen selbst betroffen waren.

Zukunftsfeste Finanzierung einer "GRV für alle".
Sie bindet künftig auch einkommensstarke Bevölkerungskreise, zusätzlich zum Lohn auch Vermögenseinkommen und wieder im angemessenen Umfang Unternehmensgewinne/Wertschöpfung ein. Eine weitere Voraussetzung der nachhaltigen Finanzierung ist die Anhebung des Lohnniveaus: Normale Entlohnung, Minimierung prekärer Beschäftigung und Leiharbeit, generelle Einführung des Mindestlohnes, Arbeitszeitverkürzung und mehr Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Das ist zu erreichen durch wirksame staatliche Eingriffe zur angemessenen
Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Hinreichende Finanzmittel, um diese Aufgaben erfüllen zu können sind durch Korrekturen in der Steuer- und Finanzpolitik zu erreichen.

Ergebnis:
Verbesserte Einnahmebasis, zukunftsfeste Finanzierung, lebensstandardsichernde Alterssicherung bei niedrigerem Beitragssatz.

Zusatzeffekte: Positive Wirtschaftsentwicklung und demographischer Entlastungs - Effekt.
Darüberhinaus bewirken diese Maßnahmen eine Haushaltsentlastung durch reduzierte Sozialausgaben und höhere Steuereinnahmen wie auch eine positive Wirtschaftsentwicklung. Durch die Erweiterung auf eine GRV für alle ergibt sich zudem ein wesentlicher Entlastungs - Effekt zur "prognostizierten Auswirkung" der demographischen Entwicklung.
Detaillierte Beschreibung siehe nachfolgend.

  

 

Statt Altersarmut wieder sichere Renten
Mit den „Rentenreformen“ ab 1992 wurden massive Leistungsreduzierungen, Eingriffe in die Rentenanpassung und Rentenniveau-Senkungen  insbesondere durch die Riesterreform, durch zahllose Gesetzesänderungen von allen Regierungsparteien beschlossen. Das Ergebnis: Die GRV kann trotz hoher Rentenbeiträge künftig Altersarmut nicht mehr vermeiden. Diese Reformen sind gescheitert.

Für die große Mehrzahl* der abhängig Beschäftigten bleibt die GRV die einzige Alterssicherung. Es besteht nach wie vor Reformbedarf. Nötig ist eine Reform, die die wirklichen Ursachen angeht und die Übel an der Wurzel packt.
*90 Prozent aller 65-Jährigen und Älteren in Deutschland erhalten eine eigene Rente aus der GRV. Alterssicherungsbericht 2012

Die massive Überzeichnung möglicher Auswirkungen der Demographieveränderung verzerrt den tatsächlichen Reformbedarf. Zudem wurden diese langfristigen und damit höchst unsicheren Prognosen allein auf die GRV fokussiert, tatsächlich aber wären private Alterssicherung,  berufsständische Rentenversicherung und Beamtenpensionen genauso betroffen. Die aktuellen Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme haben ohnehin nichts mit den Veränderungen der Alterspyramide zu tun, die gegenwärtig durch einen hohen Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter gekennzeichnet ist.

Die derzeitigen und künftigen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Wesentlichen auf die politischen Eingriffe (GRV-"Reformen"), die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die Umverteilung des Volkseinkommens zu Lasten der Löhne und Gehälter und auf die Ausbreitung prekärer und niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse zurückzuführen. Ein weiteres Problem stellen die versicherungsfremden Leistungen dar, mit denen die GRV bis heute belastet wird, weil diese jährlichen staatlichen Leistungen noch immer nicht in voller Höhe erstattet werden. Sie werden nicht korrekt ausgewiesen und werden wegen fehlender Aktualisierung unvollständig erfasst.

Als wesentliche Konsequenz der vielen einseitigen politischen Eingriffe, besonders der "
Reformen" seit 1992, müssen diese Fehlentwicklungen korrigiert werden, entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der GRV. Nur so ist der zugesagte Gegenwert für die bereits jahrzehntelang eingezahlten hohen Beiträge der Versicherten wieder zu gewährleisten. Durch Realisierung nachhaltiger Reformmaßnahmen, wie im folgenden beispielhaft aufgeführt, wird die Alterssicherung der GRV-Versicherten wieder zukunftsfest. Diese reformierte GRV muss schnellstmöglich auf alle Erwerbstätigen einschliesslich aller Politiker erweitert werden. Das alles garantiert wieder eine Lebensstandard sichernde Altersvorsorge und neben einer stabilen Kassenlage einen wesentlich höheren Schutz gegenüber willkürlichen Eingriffen und einseitigen Kürzungen durch die Politik.



Fehlentwicklungen korrigieren
Um Missstände in der GRV künftig zu vermeiden, sind folgende Grundbedingungen und Änderungserfordernisse zu erfüllen:

Grundbedingungen
Bemessen der Renten- und Beitragshöhe ausschliesslich am Ziel der Alterssicherung  
Die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung, bezogen auf jeden einzelnen Versicherten, muss absolut gesichert sein.
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss wieder allein den erreichten Lebensstandard sicherstellen.
Rückkehr zum früheren Rentenniveau von 70 Prozent des letzten
Nettoeinkommens als Basis der Lebensstandardsicherung im Alter.
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern ist Aufgabe und Pflicht des Bundes.
Der Bund haftet als letztverantwortlicher Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung für die Funktionsfähigkeit und durch die
Bundesgarantie mit dem Bundeszuschuss für die Leistungsfähikeit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Finanzierungslücken der GRV sind ausschliesslich durch den Bundeszuschuss auszugleichen.
Reichen die Einnahmen der Rentenversicherung nicht für die Rentenzahlungen, z. B. wegen der Massenarbeitslosigkeit oder der veränderten Altersstruktur, sind sie aus Steuermitteln, dem Bundeszuschuss, auszugleichen.
Keine rückwirkenden Änderungen der GRV-Leistungen.
Für bereits erworbene Anrechte muss uneingeschränkter Bestandsschutz gelten.
Belastungen der GRV-Versicherten durch versicherungsfremde Leistungen  müssen künftig ausgeschlossen werden.
Aus den Beitragseinnahmen sind ausschliesslich Leistungen für Beitragszahlende, einschliesslich der Versorgungsansprüche der Ehepartner, zu finanzieren. (Über
600 Milliarden Euro wurden seit 1957 unberechtigt von den Beiträgen der Rentenversicherten für versicherungsfremde Leistungen verwendet).
Öffentliche, transparente, nachvollziehbare und vollständige Erfassung und Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben der GRV
Insbesondere versicherungsfremde Leistungen.
Ergänzung der paritätischen Beitragsfinanzierung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages. Alle Wirtschaftsbetriebe sind auf Basis ihrer Wertschöpfung in angemessenem Umfang zur Finanzierung der sozialen Sicherung heranzuziehen. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung können hiermit verrechnet werden.  


Sofortmaßnahmen bzw. Rückänderungen

Kürzungsfaktoren in der Rentenformel streichen. Die Rentenanpassung muss sich strikt an der Lohnentwicklung orientieren.

Rente mit 67 abschaffen.

Riesterreform  rückabwickeln: Abkopplung der Privatvorsorge als Teilersatz der GRV. Siehe auch Revison der Riesterrente.

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Die Änderung der Besteuerung von 2005 aufheben, zumindest korrigieren aufgrund des
fragwürdigen Urteils des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommission.

Versicherungsfremden Leistungen: Korrekte Erfassung, Aktualisierung und Ausweisung und künftig komplette Erstattung an die GRV.



Alternative zu den bisherigen gescheiterten Reformen: "GRV für alle"
Die GRV ist auf alle Erwerbstätigen (auch alle Politiker, Beamte, Selbstständige, auch berufsständisch Rentenversicherte zu erweitern.
Alle Einwohner/Bürger sind pflichtversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung und stehen somit solidarisch für die Existenzsicherung aller Mitmenschen im Alter ein.
Alle Erwerbs- und Nichterwerbstätigen (Privatiers in Villen und unter Brücken, Arbeitslose und Arbeitsunfähige). Vom arbeitsunfähigen Behinderten bis zum Milliardär, vom Kommunalbeamten bis zum Verfassungsgerichtspräsidenten, vom Hilfsarbeiter bis zum Universitätsprofessor, vom Landwirt bis zum Vorstandsvorsitzenden, vom Landtagsabgeordneten bis zum Bundespräsidenten.
Durch eine angemessene solidarische Beteiligung von allen wird niemand über Gebühr belastet. Über einen Bestandsschutz hinaus müssen die Bedingungen der GRV für alle, insbesondere Politiker, gleich gelten.
Nicht vermeintliche verfassungsrechtliche Hürden oder Widerstand der Betroffenen sind ernsthafte Hindernisse einer solchen Lösung, sondern fehlender öffentlicher Druck auf die Politik. Eine breite öffentliche Diskussion hierzu wird seit Jahren offensichtlich unterdrückt.
 

In Österreich wurde 2005 die Harmonisierung der Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen durchgeführt, einschl. Beamte und Politiker.
In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staats- und Sozialstruktur wie Deutschland, wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert. Die Regelungen der
Pensionsharmonisierung (S.14) gelten für Arbeitnehmer, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte, Beamte und Politiker (politische Mandatare) in Bund, Länder und Gemeinden und sind gültig seit 1.1.2005. In Österreich werden alle Renten als "Pensionen" bezeichnet.
Bemerkenswert ist die Begründung für die Umstellung auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich Politiker in Österreich: „... dass diese Harmonisierung Grundvoraussetzung für die Akzeptanz notwendiger Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme darstellt“.  
Mehr Hintergrundinformationen

Wesentliche Gründe, alle in die GRV einzubeziehen
 - Gleiches Recht für alle gilt nicht innerhalb der staatlichen 
Alterssicherungssysteme,
     insbesondere nicht für die GRV. Siehe
RRA, ADG1, ADG2, BRR.
     Siehe auch
Altersversorgung - Ungerechtigkeitstabelle ADG
 - Politiker, weil sie Gesetze beschliessen,
     die Rentner wie Beitragszahlende der GRV ständig schlechter stellen,
     die Leistungsfähigkeit der GRV aushöhlen und demontieren,
     für sie selber aber eine „Selbstgenehmigungspraxis" mit maßloser
     "Üppigst-Überversorgung" gewährleistet
, siehe Kasten unten..
 - Selbstständige, Bestverdiener und Vermögende haben bisher gar nichts zur
     solidarischen Finanzierung beigetragen. (Ja geht's noch?)
 - Unternehmen tragen immer *ungenügender zur Sozialversicherung bei aufgrund
      sozial- und wirtschaftspolitisch unterlassenener Ausgleichsregelungen.
       
*Abnehmende rein lohnabhängige Beiträge aufgrund:
       Massenarbeitslosigkeit: Techn. Fortschritt mit immer weniger Beschäftigten.  
       Sinkendes Lohnniveau und zunehmende prekäre Beschäftigung mit sinkenden Beiträgen.
       Politisch gewollte Beitragssatz-Begrenzung/Senkung (
Beispiel Riesterreform).
- Transparenz:
      Für alle Rentenversicherten gelten gleiche Bedingungen.
      (Einzige Ausnahme: Altersruhesitze für Bundespräsident und Bundeskanzler).
      Alles (Einzahlungen, Auszahlungen, Rentenhöhe, Beitragssatz, ..) ist nachvollziehbar
      und klar definiert in einem Regelwerk.
Das gewährleistet eine hohe Sicherheit der GRV gegenüber Willkür, Ungleichbehandlung und Altersarmut.

Üppigstüberversorgung unserer Politiker beenden.
Lange Zeit zahlten die Parlamentarier Beiträge aus ihren Diäten selbst in die Rentenkasse ein. 1968 haben sie ihre eigene Altersversorgung selber gesetzlich neu geregelt. Diese selbstgenehmigte
Üppigstüberversorgung unserer Politiker wird seit vielen Jahren kritisiert, selbst in den eigenen Reihen. Korrekturen sind überfällig. Alle Jahre wieder werden Kommissionen eingesetzt. Geändert wurde nichts. Hierzu ein Vorschlag für eine einfache, gerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung bis zur Einführung der GRV für alle.
Der Üppigstüberversorgung der Politiker auf Kosten der Steuerzahler, das sind hauptsächlich die 52 Millionen gesetzlich Rentenversicherten, ist ein Ende zu setzen.



Rentenleistung der
GRV für alle.
Alle Einwohner/Bürger haben Anspruch auf eine einheitlich berechnete beitragsabhängige Rente und sonstigen Rentenansprüchen.
Die Rentenhöhe der beitragsabhängigen Rente berechnet sich für alle Versicherten einheitlich aus für alle gleich hohem GRV-Beitragssatz und dem versicherungspflichtigem Einkommen.
Sonstige Leistungsansprüche entstehen bei: Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Kindererziehungszeiten, Ausbildung, sowie Einsatz in staatlichen und sozialen Einrichtungen. Die sonstigen Leistungsansprüche werden von der GRV erfasst und angerechnet.
Das Rentenniveu beträgt für die beitragsabhängige Rente 70 % des Nettoeinkommens bei 45 jähriger Beitragszahlung.
Die beitragsabhängige Rente wird auf eine angemessene maximale Rentenhöhe begrenzt; Vorschlag: 12.000 Euro/Monat (entspricht einem Netto-Einkommen von rund 206.000 €/Jahr).
Alle Einwohner/Bürger haben Anspruch auf eine einheitliche Mindestrente. Die Mindestrente ersetzt nach einigen Jahren der Erfahrung mit der "GRV für alle" die bisherige Grundsicherung im Alter. 

Finanzierung der GRV für alle

Der Rentenversicherungs-Beitragssatz ist für alle gleich.
Der Beitragssatz ist transparent auf Basis volkswirtschaftlicher Modellrechnungen und einer offenen gesellschaftlichen Diskussion zu ermitteln und durch Volksabstimmung oder parlamentarisch als 2/3 Mehrheitsbeschluss festzulegen. Gleiches Verfahren ist für Änderungen oder Anpassungen anzuwenden.
Einbeziehung aller Einkünfte, neben Löhnen und Gehältern auch Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinne / Wertschöpfungsabgabe, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht und Kapitalerträge.
Freigrenzen für die zusätzlichen (zu Löhnen und Gehältern) Einkommensarten, damit kleine und mittlere Einkommen nicht überlastet werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Individuelle Beitrags-Mehrleistungen aufgrund entfallener Beitragsbemessungsgrenze und maximaler Rentenhöhe dienen dem Solidarausgleich (Grundgesetzliches Sozialstaatsgebot). Bei diesen hohen Einkommen (>206.000 €/a) gemäß Vorschlag) stehen Versicherten im Alter i.d.R. zusätzlich aufgebautes Vermögen zur Verfügung.
Die paritätische Finanzierung aus Erwerbseinkommen wird wieder hergestellt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge. Für Beamte und Politiker werden die Beiträge paritätisch vom Staat direkt an die GRV abgeführt.
Beiträge aus Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinnen / Wertschöpfungsabgabe werden direkt an die GRV abgeführt.

Weitere verbesserte Beitragseinnahmen ergeben sich
 - aufgrund Beseitigung bisheriger politisch geförderter *Lohnniveausenkung  
 - resultierendem Wirtschaftsaufschwung
  
*Mindestlohnverweigerung, Förderung prekärer Beschäftigung, Massenarbeitslosigkeit.

Rentenversicherungs-Beitragssatz*-Beispiel:
6% jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, für Selbstständige, Politiker entsprechend zweimal 6%.
Für Miet-, Pacht und Kapitalerträge, für Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinne bzw Unternehmens-Wertschöpfung ebenfalls 6%.
Der RV-Beitragssatz bis 1967 betrug 14% (jeweils 7% für AG und AN). Er wurde wg. der vorübergehenden Belastung des damaligen "Rentenbergs"
um 4%-Punkte von 1967 bis 1973 auf 18% erhöht, aber nach Überwindung der damaligen Rentenbergbelastung nicht wieder abgesenkt. Siehe unten Abschnittsdeckungsverfahren

Diese insgesamt verbesserte Einnahmebasis ermöglicht eine zukunftsfeste Finanzierung und eine stabile lebensstandardsichernde Alterssicherung bei deutlich niedrigerem Beitragssatz. Darüberhinaus bewirken die o.a. Maßnahmen eine Haushaltsentlastung durch
 - reduzierte Sozialausgaben wie Sozialhilfe, Alg1, Alg2, Grundsicherungen
 - höhere Steuereinnahmen durch steigende Löhne.

Entlastungs - Effekt zur prognostizierten demographischen Entwicklung
Bei Beitragseinzahlung durch die jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber, sowie gut verdienender Selbstständiger und Politiker, verbessert sich das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlenden und ergibt eine stabilere Basis für die gesetzliche Rentenversicherung.
Ein weiterer positiver Effekt ist, dass bei heutiger Einführung der Versicherungspflicht für diese Berufsanfänger die Beitragszahlungen stetig zunehmen, in 30 bis 40 Jahren das Maximum erreicht wird und erst danach durch Wechsel in Rentenbezieher mit entsprechenden Leistungsbezügen die Rentenkasse belastet wird. Ein zeitlich parallel laufender Vorgang mit Entlastungs- Effekt zur prognostizierten Belastung durch die Altersstrukturveränderung der Versicherten. (Zudem minimiert sich das belastende Verhältnis von Jung zu Alt , sobald die geburtenarmen Jahrgänge in Rente gehen. Ebenso durch die positiven Auswirkungen einer verstärkten Migration durch die EU-Erweiterung)

Unter diesen Bedingungen einer gesetzlichen Rentenversicherung GRV für alle ist eine hohe Sicherheit der Alterssicherung gewährleistet, gegenüber den bisherigen sozial ungerechten einseitigen Belastungen der abhängig Beschäftigten und politisch willkürlichen Eingriffen in die GRV  



Eindämmung
der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte Finanzierungsbasis. 
Durch die anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit gehen den Sozialversicherungen erhebliche Beitragseinnahmen und den öffentlichen Haushalten entsprechende Lohnsteuereinnahmen verloren, während andererseits die Ausgaben der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung steigen. Das kann nur gesamtwirtschaftlich bewältigt werden, durch mehr Beschäftigung, normale Entlohnung und angemessene Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Allerdings durch entsprechend starke staatliche Eingriffe, denn die Selbstregulierung des Marktes ist hier offensichtlich überfordert. Durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen können Arbeitslosigkeit und Folgekosten entscheidend gesenkt werden.
Statt Arbeitslosigkeit muss der Staat  Arbeit finanzieren und wieder verstärkt Arbeitsplätze (Rekommunalisierung, Personalfehlbestand abbauen, neue Beschäftigung...) im öffentlichen Dienst bereitstellen. Der Staat ist mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits größter Arbeitgeber in Deutschland. Weitere Elemente staatlicher Regelung: Minimierung prekärer Beschäftigung und Leiharbeit, generelle Einführung des Mindestlohnes, Arbeitszeitverkürzung fördern und im öffentlichen Dienst realisieren. Vorreiterfunktion durch öffentlichen Dienst und öffentliche Auftragsvergabe.

Der daraus resultierende Finanzierungsbedarf kann bewältigt werden, durch angemessene Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Unter Einbeziehung der lohnextensiven Milliardengewinne der Finanzwirtschaft und einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens, das sich zunehmend in Händen weniger Privatpersonen konzentriert.
Die Handlungsfähigkeit des Staates ist wieder herzustellen durch
Beseitigung der Defizite in der Steuer- und Finanzpolitik:
Insbesondere sind Unternehmensgewinne heranzuziehen, die mit immer weniger Sozialbeiträge zahlenden Beschäftigten erwirtschaftet werden. Immer mehr Unternehmen genügen immer weniger ihrer sozialstaatlichen Pflicht.
Die Einnahmebasis der paritätischen Beitragszahlung muss durch eine
Wertschöpfungsabgabe oder ähnliches ergänzt werden. Das entlastet auch beschäftigungsintensive Betriebe, wie zum Beispiel des Handwerks.
Zur Finanzierung des Sozialhaushaltes sind auch Kapitaleinkünfte heranzuziehen, sowie hohe Einkommen sind durch Streichung der Beitragsbemessungsgrenze, siehe oben, ebenfalls angemessen zu beteiligen.

Die vorstehend angeführten Maßnahmen sind näher beschrieben in Zukunft der Arbeit, Kapitel 3, siehe Kasten.

Zukunft der Arbeit    Kapitel 3:

3       Maßnahmen zur Überwindung der Erwerbskrise - Notwendige Regelungseingriffe
3.1      
Steuer- und Finanzpolitik: Handlungsfähigkeit des Staates wieder herstellen
3.1.1      Angemessene Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Vermögen
3.1.1.1     
Steuerreform - Steuergerechtigkeit herstellen
3.1.1.2     
Vollzugsdefizite beseitigen
3.1.1.3     
Steuerhinterziehung bekämpfen  
3.1.2      
Wirtschafts-Subventionen abbauen
3.1.3      
Einführung einer Wertschöpfungsabgabe   
3.1.4      
Finanzmärkte regulieren
3.2     
Arbeitszeitverkürzung
3.3     
Mindestlöhne flächendeckend - Arbeit muss sich wieder lohnen
3.4     
Staatliche Beschäftigungs-Maßnahmen
3.4.1       
Arbeitsplätze schaffen durch öffentliche Aufträge
3.4.2       
Personalbedarf anpassen im öffentlichen Dienst
3.4.3       
Unterbezahlte Arbeit  und private Leiharbeit minimieren
3.4.4       
Staat als Miteigentümer
3.4.5       
Staat als Vorreiter
3.5       
Soziale Sicherung zukunftssicher gestalten
3.6       
Internationale Regelungen

Soziale Sicherheit ist ein hohes staatliches Gut von der die gesamte Gesellschaft profitiert. Dazu haben aber auch alle ihren grundgesetzlich geforderten Beitrag zu leisten.



Rente mit 60

Übrigens, unsere Bundestagsabgeordneten können bereits nach 18 Jahren mit 57 in Rente, siehe (3).

Gesetzliches Renteneintrittsalter 60 Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und Produktivitätssteigerung.
Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt, warum das Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt werden sollte auf 60 Jahre und wie das finanzierbar ist:
Maßstab für die objektive Möglichkeit, ab 60 die volle Rente zu zahlen, ist das von Erwerbstätigen erwirtschaftete Volkseinkommen. Das Volkseinkommen (die Summe aller Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen usw.) stieg von 1950 bis 2009 um das 23-fache, von 2.007 auf 46.194 Euro pro Erwerbstätigem (Lohnabhängige und Selbstständige). Die Produktivität pro Erwerbstätigem ist also enorm gestiegen.
Die Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57 Millionen auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des gesellschaftlichen Reichtums wäre es durchaus möglich, der wachsenden Zahl der Rentnerinnen und Rentner ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die wachsende Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich, erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren als früher.
Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter kapitalistischen Bedingungen genau das, was als das eigentliche Problem der Rentenversicherung angesehen werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer Beschäftigung. Die steigende Produktivität vermehrt einerseits den gesellschaftlichen Reichtum, der sich als Kapital verwerten will und muss, und entzieht der Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie braucht, um die Renten für eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren.
Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil der Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen am Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47 Prozent, der Anteil der Nettogewinne am Gesamtzuwachs des Nettovolkseinkommens in dieser Zeit dagegen wuchs von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf 75,6 Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht bereit, die Löcher der Rentenversicherung, die es selbst produziert, aus seinen Gewinnen zu finanzieren.
Um die Notwendigkeit der Rente mit 67/70 zu beweisen, setzen alle Ideologen des Kapitals als wichtigstes Thema die drohende "demografische Katastrophe", die eigentlich nur eine Katastrophe für die Kapitalverwertung ist, der es nicht gefällt, dass Menschen älter werden, ohne dass sie noch verwertbar sind.
Die gestiegene Produktivität und der gestiegene gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso ausgeklammert wie das Sonderinteresse der Kapitaleigentümer an einer Wiederbelebung ihrer Profitraten. Wir sollten uns von diesen Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse aufspielen, nicht beeindrucken lassen, sondern, wie gesagt, ihnen zum einen unsere Interessen entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus auseinandersetzen.
zur Quelle    Flugblatt zur Rente mit 60 von KLARtext.eV.   Die Broschüre "Rente mit 60" ist bei KLARtext.eV. über das Bestellformular erhältlich.

Das Rentenalter beträgt in Frankreich für das allgemeine Rentensystem 60 bzw. 62 Jahre.
62 Jahre für diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für die nach dem 1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung des allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre.
Der Erhalt der vollen
Rente erfordert aber 41 Jahre Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe, ohne Abschläge, gezahlt.
Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben das Recht, schon mit 60 Jahren in die Rente zu gehen, wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren erfüllt haben. 1956 wurde in Frankreich eine Mindestrente für alle in Frankreich lebenden Senioren eingeführt, die keine Anwartschaft für die Sozialversicherung erworben haben.
(Letzte Änderung 04.12.2012)   Quelle
Botschaft Frankreich

Rente mit 60: Beispiel Lammert  -  Bundestagspräsident ist Pensionsmillionär  01.04.2006  
Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980 im Bundestag sitzt gab unter drei Ministern den Staatssekretär, von 2002 bis 2005 den Vizepräsidenten des Bundestags, seitdem ist er Präsident. Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60. und nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche Pension von 8.378 Euro zu.
Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode Familienministerin war, stehen für diese Zeit monatlich 3.700 Euro Pension zu. Dazu kommt für ihre Zeit als Bundestagsabgeordnete noch so viel, dass ihr im zarten Alter von 60 Jahren monatliche Pensionsansprüche von 6.700,00 Euro bleiben. Quelle: FAZ 1.4.2006, gefunden auf  
altersdiskriminierung.de 

Keine Lösung, sondern reine Problemverschiebung ist die Rente mit 67 unter derzeitigen Bedingungen. Sie führt vor allem zu Abschieben der Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und soziale Not. Bekanntlich werden seit Jahren schon 50jährige in vielen Firmen aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt.
Siehe auch  
Bessere Lösungen als die Rente mit 67

Für Politiker gilt heute immer noch nach weniger als 20 Arbeitsjahren: Renteneintrittsalter mit 57 Jahren und früher, ohne Abschläge. Politiker gehören ganz besonders in die auf alle Erwerbstätigen erweiterte GRV.   



Rentenreform Konzepte Anderer
          
(aktualisiert Febr.2017)   

Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Parteien fordern die Erweiterung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle, auch Beamte und Selbstständige, einbezieht.
Diese nachfolgend aufgeführten, bereits vor vielen Jahren erstmals veröffentlichten, Rentenreform - Konzepte - hier jeweils aktualisiert - dürften kaum einer breiten Öffentlichkeit bekannt sein. Auch ich bin viel später, nach intensiven Recherchen im Web, nach und nach darauf gestoßen. Wenn große Verbände ihre Rentenreform - Konzepte, insbesondere die Erweiterung der GRV auf alle Erwerbstätigen,  nicht mit großer Öffentlichkeitswirkung bekannt machen, befürchte ich, war das schlicht so gewollt...


 Erwerbstätigenversicherung - Jan.2007   Konzept des SoVD,  DGB und der Volkssolidarität  

 Rentenpolitische Forderungen des VDK - Aug.2016  
  
Der VdK fordert "langfristigen" Ausbau einer Erwerbstätigenversicherung. Warum langfristig? Österreich hat bei vergleichbaren
  Bedingungen bereits 2005 (Pensionsharmonisierung) auf eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung umgestellt.
  

 Netzwerk für eine gerechte Rente - Febr.2017   
  
Rentenniveau 53 % - Bundeszuschüsse der Riesterreform in GRV - Erwerbstätigenversicherung 

 Vorschläge der IG Metall für den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung - Juli 2016

 
5 - Punkte - Programm der IG Metall - 2008    

 Rentenmodell der kath. Verbände  
 

 Seehofers Rentenpläne im April 2016  
  
Der bayerische Ministerpräsident will in einer großen Rentenreform die Altersbezüge für breite Bevölkerungsschichten wieder erhöhen.
  Dazu soll der
Steuerzuschuss für die Rentenversicherung steigen. Die Riester-Rente sieht Seehofer als gescheitert an.
  Merkels CDU und "Wirtschaftsexperten"
stemmen sich (wieder) gegen Seehofers aktuelle Rentenpläne.
 
Seehofer - Rentenmodell von 2003 Leider nur heiße Luft; obwohl Seehofers CSU seit 2005 bis heute in der Bundes-Regierung sitzt!
 

 Die Linke Solidarische Mindestrente statt Altersarmut 11/2015        PDF-Dokument
  
Rentenniveau 53 % - Solidarausgleich bei Arbeitslosigkeit und prekärer Beshäftigung - Erwerbstätigenversicherung, ...   
 
Gesetzliche Rente stärken, Rentenniveau anheben und die Solidarische Mindestrente einführen
 
Rettet die Rente!  Sahra Wagenknecht
  
Wie man die Rente rettet? Indem man den Niedriglohnsektor austrocknet, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anhebt,
  den Arbeitgebern höhere Beiträge abverlangt und auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rente einbezieht.  
 

 Rentenkonzept SPD von Andrea Nahles - Nov. 2016     Andrea Nahles Gesamtkonzept im Detail   

 Rentenkonzept der Grünen Juni 2016  "Grüne Rente mit Zukunft"

 Rentenmodell FDP -  Der 5 Punkte-Plan gegen Altersarmut April 2016

 Rentenkonzept  AFD und CDU aktuell nicht verfügbar. Stand 28. Februar 2017


 
Solidarische Bürgerversicherung   C. Butterwegge ist ein deutscher Politikwissenschaftler.Seit Nov. 2016 im Ruhestand, 
  davor Professor an der Universität Köln. Butterwegge ist Armutsforscher und Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt).

 Vorderungen der ADG zur Gesetzlichen Altersversorgung siehe Seite34ff    ADG   

 Reformvorschläge für die Rente 2013  PDF von Johannes Steffen, Januar 2013  
 Wirksamkeitsbewertung von Rentenreformvorschlägen der Parteien auf die Höhe bestehender, beginnender und zukünftiger Renten.  

 

 Beiträge, Berichte, Dokumentationen zum Thema  

 Österreich: Gesetzliche Pensions-Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen.
  
In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland, wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung
  längst realisiert. Die Regelungen der Pensionsharmonisierung für Arbeitnehmer, Beamte*, Selbstständige/Gewerbetreibende, Landwirte und
  Politiker sind gültig seit 1.1.2005.           
*Beamte der Länder bisher noch unvollständig einbezogen    
 
Österreich: Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland     

 Bericht von Matthias W Birkwald, Linke über die Erwerbstätigen-Rentenversicherung in Österreich           

 Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente   Langfassung   Thesen FES im August 2010

 
Erwerbstätigenversicherung wie in Österreich und der Schweiz    Tagungsdokumentation  Friedrich-Ebert-Stiftung   

 

 

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