Die Rentenreform
- Alternative: "GRV für alle" Bisherige
Rentenreformen: Sinkende Renten für alle, Altersarmut für viele.
Deshalb Gesetzliche RentenVersicherung
erweitern zur Erwerbstätigenversicherung. Erwerbstätigenversicherung,
GRV auch für Beamte, Politiker, Selbstständige, Reiche und "Besserverdiener".
Aufgrund
der bisher so einseitig geführten Rentendebatte könnte der Eindruck
entstehen, auch hier gelte Merkels Floskel "alternativlos".
Deshalb hier konkrete und detaillierte Maßnahmen als Beispiel einer wirkungsvollen Rentenreform-Alternative,
sowie konkrete Rentenkonzepte anderer.
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht
- Zusammenfassung Statt
Altersarmut wieder sichere Renten Fehlentwicklungen
korrigieren
Grundbedingungen Sofortmaßnahmen bzw. Rückänderungen
Alternative:
Gesetzliche Rentenversicherung "GRV für alle"
Rentenleistung
der GRV für alle.
Finanzierung
der GRV für alle
Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte
Finanzierungsbasis
Rente
mit
60 Rentenreform
Konzepte
Anderer
Kurzübersicht
- Zusammenfassung Gesetzliche
Rentenversicherung "GRV für alle"
Die
gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
ist nach wie vor die wichtigste (und meist einzige)
Alterssicherung
für über 90% aller Bürger. Durch die
vielen bisherigen
"Reformen" mit massiven Leistungsreduzierungen
und Rentenniveau-Senkungen von CDUCSU, FDP, GRÜNE und
SPD kann die GRV trotz hoher Rentenbeiträge künftig
Altersarmut nicht mehr vermeiden.
Mit der Reform-Alternative einer "GRV für
alle" werden die wirklichen Ursachen
an der Wurzel gepackt. Die mangelnde Eindämmung
der anhaltend
hohen Arbeitslosigkeit, die staatliche Förderung
prekärer und niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse
und die Umverteilung des Volkseinkommens
zu Lasten der Löhne und Gehälter. Nur
wenn auch hier angesetzt wird, kann wieder eine stabile Einnahmebasis
der Rentenversicherung wie der übrigen sozialen Sicherung
hergestellt werden.
Erforderliche Sofortmaßnahmen
zur Wiedererreichung der früheren
Lebensstandardsicherung im Alter
Alle Kürzungsfaktoren
streichen, Rente
mit 67 abschaffen, Riesterreform
rückabwickeln und die Besteuerungsänderung
von 2004
aufheben zumindest korrigieren. Grundbedingungen
sind künftig einzuhalten. Altersstrukturveränderungen
sind beherrschbar durch Teilhabe
aller BeitragszahlerInnen am Produktivitätsfortschritt.
Die so reformierte GRV
ist als Pflichtversicherung auf alle Bürger zu erweitern
zu einer "GRV für alle". Auf
alle Bürger und alle Erwerbstätigen
einschliesslich Beamte, Politiker, Vermögende und Spitzenverdiener. In Österreich erfolgte die Umstellung bereits
im Jahr 2005 -
von unterschiedlichen Alterssicherungen für Beamte,
Politiker, abhängig Beschäftigte und Selbstständige,
wie in Deutschland - auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Altersregelung, einschliesslich
Beamte und Politiker. Siehe Kasten unter Alternative
"GRV für alle".
Ein
wesentlicher Grund der Erweiterung auf alle, insbesondere
Politiker und Beamte,
ist die hohe Sicherheit gegenüber
willkürlichen politischen Eingriffen und rechtlicher
Benachteiligung. Das ist elementar wichtig wegen der bisherigen
massiven Leistungskürzungen
und weil dabei andere Rechtsgrundsätze vertreten wurden als
in der Beamtenversorgung und den übrigen staatlichen
Alterssicherungen,
ohne dass die Verantwortlichen selbst betroffen
waren.
Zukunftsfeste Finanzierung einer "GRV für alle".
Sie bindet künftig auch einkommensstarke Bevölkerungskreise,
zusätzlich zum Lohn auch Vermögenseinkommen und wieder im angemessenen Umfang Unternehmensgewinne/Wertschöpfung
ein. Eine weitere Voraussetzung der nachhaltigen Finanzierung
ist die Anhebung des Lohnniveaus: Normale Entlohnung, Minimierung prekärer Beschäftigung
und Leiharbeit, generelle Einführung des Mindestlohnes,
Arbeitszeitverkürzung und mehr Beschäftigung im öffentlichen
Dienst. Das ist
zu erreichen durch wirksame staatliche Eingriffe zur
angemessenen Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen.
Hinreichende Finanzmittel, um diese Aufgaben
erfüllen zu können sind durch Korrekturen
in der Steuer- und Finanzpolitik
zu erreichen.
Ergebnis:
Verbesserte Einnahmebasis, zukunftsfeste Finanzierung,
lebensstandardsichernde Alterssicherung bei niedrigerem Beitragssatz.
Zusatzeffekte:
Positive Wirtschaftsentwicklung und demographischer
Entlastungs - Effekt. Darüberhinaus
bewirken diese Maßnahmen eine Haushaltsentlastung durch
reduzierte Sozialausgaben und höhere Steuereinnahmen wie auch eine positive Wirtschaftsentwicklung.
Durch die Erweiterung auf eine GRV für alle ergibt sich
zudem ein wesentlicher Entlastungs - Effekt zur "prognostizierten
Auswirkung" der demographischen Entwicklung. Detaillierte
Beschreibung siehe nachfolgend.
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Statt
Altersarmut wieder sichere
Renten Mit den „Rentenreformen“
ab 1992 wurden massive Leistungsreduzierungen, Eingriffe in die
Rentenanpassung und Rentenniveau-Senkungen insbesondere durch
die Riesterreform, durch zahllose Gesetzesänderungen
von allen Regierungsparteien beschlossen.
Das Ergebnis: Die GRV kann trotz hoher Rentenbeiträge künftig
Altersarmut nicht mehr vermeiden. Diese Reformen sind gescheitert.
Für die große Mehrzahl* der abhängig
Beschäftigten bleibt die GRV die einzige Alterssicherung.
Es besteht nach wie vor Reformbedarf. Nötig ist eine Reform, die
die wirklichen Ursachen angeht und die Übel an der Wurzel packt. *90
Prozent aller 65-Jährigen und Älteren in Deutschland
erhalten eine eigene Rente aus der GRV. Alterssicherungsbericht
2012
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Die massive Überzeichnung möglicher Auswirkungen
der Demographieveränderung
verzerrt den tatsächlichen Reformbedarf. Zudem wurden diese langfristigen
und
damit höchst unsicheren Prognosen allein auf die GRV fokussiert,
tatsächlich aber wären private Alterssicherung, berufsständische
Rentenversicherung und Beamtenpensionen genauso betroffen. Die aktuellen
Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme haben ohnehin
nichts mit den Veränderungen der Alterspyramide zu tun, die gegenwärtig
durch einen hohen Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter gekennzeichnet
ist.
Die derzeitigen und künftigen Probleme der gesetzlichen
Rentenversicherung sind im Wesentlichen
auf die politischen Eingriffe (GRV-"Reformen"), die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die Umverteilung des
Volkseinkommens zu Lasten der Löhne und Gehälter und auf die Ausbreitung
prekärer und niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse zurückzuführen. Ein weiteres Problem stellen
die versicherungsfremden Leistungen dar, mit denen die GRV bis heute
belastet wird, weil diese jährlichen staatlichen Leistungen noch
immer nicht in voller Höhe erstattet werden. Sie werden nicht korrekt ausgewiesen und werden wegen fehlender Aktualisierung
unvollständig erfasst.
Als
wesentliche Konsequenz der vielen einseitigen politischen Eingriffe,
besonders der "Reformen" seit 1992, müssen diese
Fehlentwicklungen
korrigiert werden, entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der
GRV. Nur so ist der zugesagte Gegenwert für die bereits jahrzehntelang
eingezahlten hohen Beiträge der Versicherten wieder zu gewährleisten.
Durch Realisierung nachhaltiger Reformmaßnahmen,
wie im folgenden beispielhaft aufgeführt, wird die Alterssicherung der
GRV-Versicherten wieder zukunftsfest. Diese reformierte GRV muss schnellstmöglich auf alle Erwerbstätigen
einschliesslich aller Politiker erweitert
werden. Das alles garantiert wieder eine Lebensstandard sichernde Altersvorsorge
und neben einer stabilen Kassenlage
einen wesentlich höheren Schutz gegenüber willkürlichen Eingriffen
und einseitigen Kürzungen durch die Politik.
Fehlentwicklungen
korrigieren Um
Missstände in der GRV künftig zu vermeiden, sind folgende Grundbedingungen und
Änderungserfordernisse zu erfüllen:
Grundbedingungen Bemessen
der Renten- und Beitragshöhe ausschliesslich am Ziel der Alterssicherung
Die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung,
bezogen auf jeden einzelnen Versicherten, muss absolut gesichert
sein. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss
wieder allein
den erreichten Lebensstandard sicherstellen.
Rückkehr zum früheren Rentenniveau von 70 Prozent
des letzten Nettoeinkommens als Basis der Lebensstandardsicherung im Alter. Die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern ist
Aufgabe und Pflicht des Bundes.
Der Bund haftet als letztverantwortlicher
Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung für die Funktionsfähigkeit
und durch die Bundesgarantie mit
dem Bundeszuschuss für die Leistungsfähikeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Finanzierungslücken der
GRV sind ausschliesslich durch den Bundeszuschuss auszugleichen. Reichen die Einnahmen der Rentenversicherung
nicht für die Rentenzahlungen, z. B. wegen der Massenarbeitslosigkeit
oder
der veränderten Altersstruktur,
sind sie aus Steuermitteln, dem
Bundeszuschuss, auszugleichen. Keine rückwirkenden Änderungen
der GRV-Leistungen. Für bereits erworbene Anrechte muss
uneingeschränkter Bestandsschutz gelten. Belastungen der
GRV-Versicherten durch versicherungsfremde
Leistungen müssen
künftig ausgeschlossen werden. Aus den
Beitragseinnahmen sind ausschliesslich Leistungen für Beitragszahlende,
einschliesslich der Versorgungsansprüche
der Ehepartner, zu finanzieren. (Über 600 Milliarden Euro wurden
seit 1957 unberechtigt von den Beiträgen der Rentenversicherten für versicherungsfremde
Leistungen verwendet). Öffentliche, transparente, nachvollziehbare
und vollständige Erfassung und Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben
der GRV Insbesondere
versicherungsfremde Leistungen. Ergänzung der paritätischen Beitragsfinanzierung. Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages. Alle
Wirtschaftsbetriebe sind auf Basis ihrer Wertschöpfung in
angemessenem Umfang zur Finanzierung der sozialen Sicherung heranzuziehen.
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung können hiermit verrechnet
werden.
Sofortmaßnahmen bzw. Rückänderungen
Kürzungsfaktoren in der Rentenformel streichen. Die Rentenanpassung muss sich strikt an der Lohnentwicklung orientieren.
Rente
mit 67
abschaffen.
Riesterreform rückabwickeln: Abkopplung der Privatvorsorge als Teilersatz
der GRV. Siehe auch Revison der Riesterrente.
Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG). Die Änderung der Besteuerung von 2005 aufheben, zumindest korrigieren aufgrund
des
fragwürdigen Urteils des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der
Sachverständigenkommission.
Versicherungsfremden
Leistungen: Korrekte Erfassung, Aktualisierung und Ausweisung und künftig komplette Erstattung an die GRV.
Alternative
zu den bisherigen gescheiterten Reformen:
"GRV für alle"
Die GRV ist auf alle Erwerbstätigen (auch alle Politiker,
Beamte, Selbstständige, auch berufsständisch Rentenversicherte
zu erweitern. Alle Einwohner/Bürger sind pflichtversichert in
der Gesetzlichen Rentenversicherung und stehen somit solidarisch
für die Existenzsicherung aller Mitmenschen im Alter ein. Alle
Erwerbs- und Nichterwerbstätigen (Privatiers in Villen und unter
Brücken, Arbeitslose und Arbeitsunfähige). Vom arbeitsunfähigen
Behinderten bis zum Milliardär, vom Kommunalbeamten bis zum Verfassungsgerichtspräsidenten,
vom Hilfsarbeiter bis zum Universitätsprofessor, vom Landwirt bis
zum Vorstandsvorsitzenden, vom Landtagsabgeordneten bis zum Bundespräsidenten.
Durch eine angemessene solidarische Beteiligung von allen wird
niemand über Gebühr belastet. Über einen Bestandsschutz hinaus müssen
die Bedingungen der GRV für alle, insbesondere Politiker, gleich
gelten. Nicht vermeintliche
verfassungsrechtliche Hürden oder Widerstand der Betroffenen sind
ernsthafte Hindernisse einer solchen Lösung, sondern fehlender öffentlicher
Druck auf die Politik. Eine breite öffentliche Diskussion hierzu
wird seit Jahren offensichtlich unterdrückt.
In Österreich wurde 2005 die Harmonisierung der Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen durchgeführt, einschl.
Beamte und Politiker. In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staats-
und Sozialstruktur wie Deutschland,
wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert.
Die Regelungen der
Pensionsharmonisierung (S.14) gelten
für Arbeitnehmer, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte, Beamte und Politiker (politische
Mandatare) in Bund, Länder und Gemeinden und sind gültig seit 1.1.2005. In
Österreich werden alle Renten als "Pensionen" bezeichnet. Bemerkenswert ist die Begründung für
die Umstellung auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich
Politiker in Österreich: „... dass diese Harmonisierung Grundvoraussetzung für
die Akzeptanz notwendiger Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme
darstellt“. Mehr
Hintergrundinformationen
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Wesentliche Gründe,
alle in die GRV einzubeziehen -
Gleiches Recht für alle gilt nicht innerhalb der staatlichen Alterssicherungssysteme,
insbesondere nicht für die GRV.
Siehe RRA,
ADG1,
ADG2,
BRR.
Siehe auch Altersversorgung
- Ungerechtigkeitstabelle ADG - Politiker,
weil sie Gesetze beschliessen, die
Rentner wie Beitragszahlende der GRV ständig schlechter stellen,
die Leistungsfähigkeit der GRV
aushöhlen und demontieren, für
sie selber aber eine „Selbstgenehmigungspraxis" mit maßloser
"Üppigst-Überversorgung"
gewährleistet, siehe Kasten unten.. -
Selbstständige, Bestverdiener und Vermögende haben bisher gar nichts
zur solidarischen Finanzierung beigetragen. (Ja geht's noch?) -
Unternehmen tragen immer *ungenügender zur Sozialversicherung bei
aufgrund
sozial- und wirtschaftspolitisch
unterlassenener Ausgleichsregelungen. *Abnehmende
rein lohnabhängige Beiträge aufgrund: Massenarbeitslosigkeit:
Techn. Fortschritt mit immer weniger Beschäftigten. Sinkendes
Lohnniveau und zunehmende prekäre Beschäftigung mit sinkenden
Beiträgen. Politisch
gewollte Beitragssatz-Begrenzung/Senkung (Beispiel
Riesterreform).
- Transparenz: Für
alle Rentenversicherten gelten gleiche Bedingungen. (Einzige Ausnahme:
Altersruhesitze für Bundespräsident und Bundeskanzler). Alles
(Einzahlungen, Auszahlungen, Rentenhöhe, Beitragssatz, ..) ist
nachvollziehbar und klar definiert in einem Regelwerk. Das
gewährleistet
eine hohe Sicherheit der GRV gegenüber Willkür, Ungleichbehandlung
und Altersarmut.
Üppigstüberversorgung
unserer Politiker beenden. Lange Zeit zahlten die Parlamentarier Beiträge aus ihren Diäten
selbst in die Rentenkasse ein. 1968 haben sie ihre eigene Altersversorgung selber
gesetzlich
neu geregelt. Diese selbstgenehmigte Üppigstüberversorgung
unserer Politiker wird seit vielen Jahren kritisiert, selbst in den eigenen
Reihen. Korrekturen sind überfällig. Alle Jahre wieder werden Kommissionen
eingesetzt. Geändert wurde nichts. Hierzu ein Vorschlag für eine einfache,
gerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung
bis
zur Einführung der GRV für alle. Der Üppigstüberversorgung der
Politiker auf Kosten der Steuerzahler, das sind hauptsächlich die 52 Millionen
gesetzlich Rentenversicherten, ist ein Ende zu setzen.
|
Rentenleistung
der GRV für alle. Alle Einwohner/Bürger haben Anspruch auf eine
einheitlich berechnete beitragsabhängige Rente und sonstigen Rentenansprüchen.
Die Rentenhöhe der beitragsabhängigen Rente berechnet sich für
alle Versicherten einheitlich aus für alle gleich hohem GRV-Beitragssatz
und dem versicherungspflichtigem Einkommen. Sonstige Leistungsansprüche
entstehen bei: Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit,
Kindererziehungszeiten, Ausbildung, sowie Einsatz in staatlichen
und sozialen Einrichtungen. Die sonstigen Leistungsansprüche werden
von der GRV erfasst und angerechnet. Das Rentenniveu beträgt
für die beitragsabhängige Rente 70 % des Nettoeinkommens
bei 45 jähriger Beitragszahlung. Die beitragsabhängige
Rente wird auf eine angemessene maximale Rentenhöhe begrenzt; Vorschlag:
12.000 Euro/Monat (entspricht einem Netto-Einkommen von rund
206.000 €/Jahr). Alle Einwohner/Bürger haben
Anspruch auf eine einheitliche Mindestrente. Die Mindestrente ersetzt
nach einigen Jahren der Erfahrung mit der "GRV für alle"
die bisherige Grundsicherung im Alter.
Finanzierung
der GRV für alle Der Rentenversicherungs-Beitragssatz ist für
alle gleich. Der Beitragssatz ist transparent auf Basis volkswirtschaftlicher
Modellrechnungen und einer offenen gesellschaftlichen Diskussion
zu ermitteln und durch Volksabstimmung oder parlamentarisch als
2/3 Mehrheitsbeschluss festzulegen. Gleiches Verfahren ist für Änderungen
oder Anpassungen anzuwenden. Einbeziehung aller Einkünfte, neben
Löhnen und Gehältern auch Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinne
/ Wertschöpfungsabgabe, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Honorare
sowie Miet-, Pacht und Kapitalerträge. Freigrenzen für die zusätzlichen
(zu Löhnen und Gehältern) Einkommensarten, damit kleine und mittlere
Einkommen nicht überlastet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben.
Individuelle Beitrags-Mehrleistungen aufgrund entfallener Beitragsbemessungsgrenze
und maximaler Rentenhöhe dienen dem Solidarausgleich (Grundgesetzliches
Sozialstaatsgebot). Bei diesen hohen Einkommen (>206.000 €/a)
gemäß Vorschlag) stehen Versicherten im Alter i.d.R. zusätzlich
aufgebautes Vermögen zur Verfügung. Die paritätische Finanzierung
aus Erwerbseinkommen wird wieder hergestellt, Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge.
Für Beamte und Politiker werden die Beiträge paritätisch
vom Staat direkt an die GRV abgeführt. Beiträge aus Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinnen
/ Wertschöpfungsabgabe werden direkt an die GRV abgeführt.
Weitere
verbesserte Beitragseinnahmen ergeben sich - aufgrund
Beseitigung bisheriger politisch geförderter *Lohnniveausenkung
- resultierendem Wirtschaftsaufschwung *Mindestlohnverweigerung,
Förderung prekärer Beschäftigung, Massenarbeitslosigkeit.
Rentenversicherungs-Beitragssatz*-Beispiel:
6% jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, für Selbstständige,
Politiker
entsprechend zweimal 6%. Für Miet-, Pacht und Kapitalerträge,
für Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinne bzw Unternehmens-Wertschöpfung
ebenfalls 6%. Der RV-Beitragssatz
bis 1967 betrug 14% (jeweils 7% für AG und AN). Er wurde wg.
der vorübergehenden Belastung des damaligen "Rentenbergs"
um
4%-Punkte von 1967 bis 1973 auf 18%
erhöht, aber nach Überwindung der damaligen Rentenbergbelastung
nicht wieder abgesenkt. Siehe unten Abschnittsdeckungsverfahren.
Diese
insgesamt verbesserte Einnahmebasis ermöglicht eine zukunftsfeste
Finanzierung und eine stabile lebensstandardsichernde Alterssicherung
bei deutlich niedrigerem Beitragssatz. Darüberhinaus bewirken die o.a. Maßnahmen eine
Haushaltsentlastung durch - reduzierte Sozialausgaben wie
Sozialhilfe, Alg1, Alg2, Grundsicherungen - höhere Steuereinnahmen
durch steigende Löhne.
Entlastungs -
Effekt zur prognostizierten demographischen Entwicklung Bei
Beitragseinzahlung durch die jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber, sowie gut
verdienender Selbstständiger und Politiker, verbessert sich das Verhältnis von
Rentenbeziehern zu Beitragszahlenden und ergibt eine stabilere Basis für die
gesetzliche Rentenversicherung. Ein weiterer positiver
Effekt ist, dass bei heutiger Einführung der Versicherungspflicht für diese Berufsanfänger
die Beitragszahlungen stetig zunehmen, in 30 bis 40 Jahren das Maximum erreicht
wird und erst danach durch Wechsel in Rentenbezieher mit entsprechenden Leistungsbezügen
die Rentenkasse belastet wird. Ein zeitlich parallel laufender Vorgang mit Entlastungs-
Effekt zur prognostizierten Belastung durch die Altersstrukturveränderung der
Versicherten. (Zudem minimiert sich das belastende Verhältnis von Jung
zu Alt , sobald die geburtenarmen Jahrgänge in Rente gehen. Ebenso durch
die positiven Auswirkungen einer verstärkten Migration durch die
EU-Erweiterung)
Unter
diesen Bedingungen einer gesetzlichen Rentenversicherung GRV für
alle ist
eine hohe Sicherheit der Alterssicherung gewährleistet, gegenüber
den bisherigen sozial ungerechten einseitigen Belastungen der abhängig Beschäftigten
und politisch willkürlichen Eingriffen in die GRV
Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte
Finanzierungsbasis. Durch
die anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit gehen den Sozialversicherungen
erhebliche Beitragseinnahmen und den öffentlichen Haushalten entsprechende
Lohnsteuereinnahmen verloren, während andererseits die Ausgaben
der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung steigen. Das kann nur gesamtwirtschaftlich bewältigt
werden, durch mehr Beschäftigung, normale Entlohnung und angemessene
Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Allerdings durch entsprechend
starke staatliche Eingriffe, denn die Selbstregulierung des Marktes
ist hier offensichtlich überfordert. Durch die nachfolgend aufgeführten
Maßnahmen können Arbeitslosigkeit und Folgekosten entscheidend gesenkt
werden. Statt Arbeitslosigkeit muss der
Staat Arbeit finanzieren und wieder verstärkt Arbeitsplätze
(Rekommunalisierung, Personalfehlbestand abbauen, neue Beschäftigung...)
im öffentlichen Dienst bereitstellen. Der Staat ist mit rund 4,6 Millionen
Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits größter Arbeitgeber
in Deutschland. Weitere Elemente staatlicher Regelung: Minimierung
prekärer Beschäftigung und Leiharbeit, generelle Einführung des
Mindestlohnes, Arbeitszeitverkürzung fördern und im öffentlichen
Dienst realisieren. Vorreiterfunktion durch öffentlichen Dienst
und öffentliche Auftragsvergabe.
Der daraus resultierende
Finanzierungsbedarf kann bewältigt
werden, durch angemessene
Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Unter Einbeziehung der lohnextensiven
Milliardengewinne der Finanzwirtschaft und einschliesslich des wachsenden
riesigen Vermögens, das sich zunehmend in Händen weniger Privatpersonen
konzentriert. Die Handlungsfähigkeit des Staates ist wieder herzustellen durch
Beseitigung
der Defizite
in der Steuer- und Finanzpolitik: Insbesondere sind Unternehmensgewinne
heranzuziehen, die mit immer weniger Sozialbeiträge zahlenden Beschäftigten
erwirtschaftet werden. Immer mehr Unternehmen genügen immer weniger
ihrer sozialstaatlichen Pflicht. Die Einnahmebasis der paritätischen
Beitragszahlung muss durch eine Wertschöpfungsabgabe oder
ähnliches ergänzt werden. Das entlastet auch beschäftigungsintensive
Betriebe, wie zum Beispiel des Handwerks. Zur Finanzierung des Sozialhaushaltes
sind auch Kapitaleinkünfte heranzuziehen, sowie hohe Einkommen sind
durch
Streichung der Beitragsbemessungsgrenze, siehe oben, ebenfalls angemessen zu beteiligen.
Die vorstehend angeführten Maßnahmen sind näher beschrieben
in Zukunft der Arbeit, Kapitel 3, siehe Kasten.
Soziale Sicherheit ist ein hohes staatliches Gut von der die gesamte
Gesellschaft profitiert. Dazu haben aber auch alle ihren grundgesetzlich
geforderten Beitrag zu leisten.
Rente
mit
60 Übrigens, unsere Bundestagsabgeordneten können bereits nach 18 Jahren mit 57 in Rente, siehe (3).
Gesetzliches Renteneintrittsalter 60 Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und Produktivitätssteigerung. Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt, warum das Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt werden sollte auf 60 Jahre und wie das finanzierbar ist: Maßstab für die objektive Möglichkeit, ab 60 die volle Rente zu zahlen, ist das von Erwerbstätigen erwirtschaftete Volkseinkommen. Das Volkseinkommen (die Summe aller Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen usw.) stieg von 1950 bis 2009 um das 23-fache, von 2.007 auf 46.194 Euro pro Erwerbstätigem (Lohnabhängige und Selbstständige). Die Produktivität pro Erwerbstätigem ist also enorm gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57 Millionen auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des gesellschaftlichen Reichtums wäre es durchaus möglich, der wachsenden Zahl der Rentnerinnen und Rentner ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die wachsende Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich, erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren als früher. Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter kapitalistischen Bedingungen genau das, was als das eigentliche Problem der Rentenversicherung angesehen werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer Beschäftigung. Die steigende Produktivität vermehrt einerseits den gesellschaftlichen Reichtum, der sich als Kapital verwerten will und muss, und entzieht der Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie braucht, um die Renten für eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren. Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil der Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen am Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47 Prozent, der Anteil der Nettogewinne am Gesamtzuwachs des Nettovolkseinkommens in dieser Zeit dagegen wuchs von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf 75,6 Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht bereit, die Löcher der Rentenversicherung, die es selbst produziert, aus seinen Gewinnen zu finanzieren. Um die Notwendigkeit der Rente mit 67/70 zu beweisen, setzen alle Ideologen des Kapitals als wichtigstes Thema die drohende "demografische Katastrophe", die eigentlich nur eine Katastrophe für die Kapitalverwertung ist, der es nicht gefällt, dass Menschen älter werden, ohne dass sie noch verwertbar sind. Die gestiegene Produktivität und der gestiegene gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso ausgeklammert wie das Sonderinteresse der Kapitaleigentümer an einer Wiederbelebung ihrer Profitraten. Wir sollten uns von diesen Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse aufspielen, nicht beeindrucken lassen, sondern, wie gesagt, ihnen zum einen unsere Interessen entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus auseinandersetzen. zur Quelle Flugblatt
zur Rente mit 60
von KLARtext.eV. Die
Broschüre "Rente mit 60" ist bei KLARtext.eV. über das Bestellformular
erhältlich.
Das Rentenalter beträgt in Frankreich für das allgemeine Rentensystem 60 bzw. 62 Jahre. 62 Jahre für diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für die nach dem 1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung des allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre. Der Erhalt der vollen Rente erfordert aber 41 Jahre Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe,
ohne Abschläge, gezahlt. Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben das Recht, schon mit 60 Jahren in die Rente zu gehen, wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren erfüllt haben. 1956 wurde in Frankreich eine Mindestrente für alle in Frankreich lebenden Senioren eingeführt, die keine Anwartschaft für die Sozialversicherung erworben haben. (Letzte Änderung 04.12.2012) Quelle Botschaft Frankreich
Rente mit 60: Beispiel Lammert - Bundestagspräsident ist Pensionsmillionär 01.04.2006 Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980 im Bundestag sitzt gab unter drei Ministern den Staatssekretär, von 2002 bis 2005 den Vizepräsidenten des Bundestags, seitdem ist er Präsident. Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60. und nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche Pension von 8.378 Euro zu. Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode Familienministerin war, stehen für diese Zeit monatlich 3.700 Euro Pension zu. Dazu kommt für ihre Zeit als Bundestagsabgeordnete noch so viel, dass ihr im zarten Alter von 60 Jahren monatliche Pensionsansprüche von 6.700,00 Euro bleiben. Quelle: FAZ 1.4.2006, gefunden auf altersdiskriminierung.de
Keine Lösung,
sondern reine Problemverschiebung ist die Rente
mit 67 unter
derzeitigen Bedingungen. Sie
führt vor allem zu Abschieben der Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und soziale Not. Bekanntlich werden
seit Jahren schon 50jährige in vielen Firmen aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt. Siehe
auch Bessere Lösungen als die Rente mit 67
Für Politiker gilt heute immer
noch nach weniger als
20 Arbeitsjahren: Renteneintrittsalter mit 57 Jahren und früher, ohne Abschläge. Politiker
gehören ganz besonders in die auf alle Erwerbstätigen erweiterte
GRV.
Rentenreform
Konzepte
Anderer (aktualisiert
Febr.2017)
Auch
Sozialverbände, Gewerkschaften und Parteien fordern die Erweiterung der GRV
zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle, auch Beamte und Selbstständige,
einbezieht. Diese nachfolgend
aufgeführten, bereits vor vielen Jahren erstmals veröffentlichten, Rentenreform
- Konzepte
- hier jeweils aktualisiert -
dürften kaum einer breiten Öffentlichkeit bekannt sein. Auch ich bin
viel später, nach intensiven Recherchen im Web, nach und nach darauf gestoßen. Wenn
große Verbände ihre Rentenreform - Konzepte, insbesondere die Erweiterung
der GRV auf alle Erwerbstätigen, nicht mit großer Öffentlichkeitswirkung bekannt machen, befürchte
ich, war das schlicht so gewollt...
Erwerbstätigenversicherung
- Jan.2007
Konzept
des SoVD,
DGB
und der Volkssolidarität
Rentenpolitische Forderungen
des VDK - Aug.2016
Der
VdK fordert "langfristigen" Ausbau einer Erwerbstätigenversicherung.
Warum langfristig? Österreich hat bei vergleichbaren Bedingungen
bereits 2005 (Pensionsharmonisierung) auf eine einheitliche
Erwerbstätigenversicherung umgestellt.
Netzwerk
für eine gerechte Rente - Febr.2017
Rentenniveau
53 % - Bundeszuschüsse der Riesterreform in GRV - Erwerbstätigenversicherung
Vorschläge
der IG Metall für den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung
- Juli 2016
5
- Punkte - Programm
der IG Metall - 2008
Rentenmodell der
kath. Verbände
Seehofers Rentenpläne
im April 2016 Der
bayerische Ministerpräsident will in einer großen Rentenreform die
Altersbezüge für breite Bevölkerungsschichten wieder erhöhen.
Dazu soll der Steuerzuschuss
für die Rentenversicherung steigen. Die Riester-Rente sieht Seehofer
als gescheitert an. Merkels CDU und "Wirtschaftsexperten"
stemmen
sich (wieder) gegen
Seehofers aktuelle Rentenpläne. Seehofer
- Rentenmodell von 2003
Leider
nur heiße Luft; obwohl Seehofers CSU seit 2005 bis
heute in der Bundes-Regierung sitzt!
Die
Linke
Solidarische Mindestrente statt Altersarmut 11/2015
PDF-Dokument
Rentenniveau
53 % - Solidarausgleich bei Arbeitslosigkeit und prekärer Beshäftigung -
Erwerbstätigenversicherung, ... Gesetzliche
Rente stärken, Rentenniveau anheben und die Solidarische Mindestrente
einführen Rettet
die Rente!
Sahra Wagenknecht Wie
man die Rente rettet? Indem man den Niedriglohnsektor austrocknet,
das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anhebt, den
Arbeitgebern höhere Beiträge abverlangt und auch Beamte und Selbstständige
in die gesetzliche Rente einbezieht.
Rentenkonzept SPD
von Andrea Nahles - Nov. 2016 Andrea
Nahles Gesamtkonzept im Detail
Rentenkonzept
der Grünen Juni 2016 "Grüne Rente mit Zukunft"
Rentenmodell
FDP - Der 5 Punkte-Plan gegen Altersarmut April 2016
Rentenkonzept
AFD und CDU aktuell nicht verfügbar. Stand
28. Februar 2017
Solidarische
Bürgerversicherung
C. Butterwegge
ist
ein deutscher Politikwissenschaftler.Seit Nov. 2016 im Ruhestand,
davor Professor an der Universität Köln. Butterwegge
ist Armutsforscher und Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle
Studien (FiSt).
Vorderungen
der ADG zur Gesetzlichen Altersversorgung siehe
Seite34ff ADG
Reformvorschläge
für die Rente 2013 PDF
von Johannes Steffen, Januar 2013 Wirksamkeitsbewertung
von Rentenreformvorschlägen der Parteien auf die Höhe bestehender,
beginnender und zukünftiger Renten.
Beiträge,
Berichte, Dokumentationen zum Thema
Österreich:
Gesetzliche Pensions-Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen.
In Österreich,
mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland, wurde die
Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung
längst realisiert. Die Regelungen der Pensionsharmonisierung
für Arbeitnehmer, Beamte*, Selbstständige/Gewerbetreibende, Landwirte
und Politiker sind gültig seit 1.1.2005.
*Beamte der
Länder bisher noch unvollständig einbezogen
Österreich:
Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland
Bericht
von Matthias W Birkwald, Linke über die Erwerbstätigen-Rentenversicherung
in Österreich
Rückkehr
zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente
Langfassung
Thesen
FES
im August 2010
Erwerbstätigenversicherung
wie in Österreich und der Schweiz
Tagungsdokumentation
Friedrich-Ebert-Stiftung
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