Zukunft der Arbeit
 

 
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Seehofer kritisiert Gesundheitsprämie. 05.10.2004 «Die Einheitsprämie ist einmalig ungerecht. Es gab in der Nachkriegsgeschichte noch nie ein Programm mit einer derart drastischen Umverteilung von unten nach oben. Die Gewinner sind Gutverdiener. Zu den Verlierern zählen Rentner, Familien und kleine Einkommensbezieher.  Zur Quelle
Siehe auch Handelsblatt

13.2.2010. Seehofer hat den von der FDP geforderten Einheitsbeitrag in der Kranken- versicherung als unbezahlbaren «Unsinn» bezeichnet. Das Ergebnis der Kopfpauschale wäre: «Die Kleinen zahlen mehr, damit die Großen weniger zahlen». Dies wäre «ein ganz harter Verstoß gegen das Prinzip der Solidarität», warnte der CSU-Vorsitzende.
Die Ausgleichung der Mehrkosten für sozial Schwächere über Steuerzuschüsse sei «eine nicht erfüllbare Erwartung». Dies würde den Staat 20 Milliarden Euro mehr kosten, «ohne die geringste Verbesserung»   
Zur Quelle

 

 

 

 

 

 

 Morbi-RSA
Seit Anfang 2009 orientiert sich der RSA (Risikostrukturausgleich) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand der Versicherten - der Morbidität. Dieser morbiditätsorientierte RSA stellt den 1994 eingeführten Finanzausgleich auf eine neue Grundlage. Mit dem Morbi-RSA startete 2009 der Gesundheitsfonds. Sie bedingen jedoch einander nicht, sondern könnten auch unabhängig voneinander wirken. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen pro Versicherten eine Grundpauschale plus einem Risiko-Zu- bzw. Abschlag. Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren Versicherten bekommen mehr Geld als die mit gesunden.   
Zur Quelle
               
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Stellt sich der "morbis rsa" zwischen den Kassen mit überwiegend armen, kranken und alten und denen mit mehr wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten als nicht ausreichend heraus, hat der Zusatzbeitrag wenig damit zu tun, ob die Kasse gut wirtschaftet (BMG-Darstellung), sondern allein, über welche Versichertenstruktur sie verfügt. Im nicht zu unterschätzenden Kontext dazu steht die neu geschaffene Insolvenzmöglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Korruption im Gesundheitswesen:                              Gesetzgeber gefordert
Im Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof für Aufsehen gesorgt: Wenn Vertragsärzte von Pharmaunternehmen Geld dafür nehmen, dass sie deren Arzneimittel ihren Patienten ver- ordnen, machen sich die Ärzte  nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Denn die Ärztinnen und Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, sind nach Auffassung des Gerichts weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen. Hielte der Gesetzgeber (Politik) Korruption im Gesundheitswesen für strafwürdig, so der Bundesgerichtshof, müsse er für entsprechende Straftatbestände sorgen, die eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglichten.  
vollständiger Artikel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesundheitsreformen unter Merkel seit 2005

Vorrangig für die Gesundheit der Versicherten sind nicht niedrige Beiträge sondern ausreichende Gesundheitsleistungen, die in einer solidarischen Versicherung für den Einzelnen am ehesten finanzierbar bleiben, auch wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen.
Die rigorose Sicherung der "Beitragssatzstabilität", um im vorrangigen Interesse der Unternehmen den Arbeitgeberanteil niedrig zu halten, hat unter Merkel weiterhin Priorität. Sie gipfelt in den fortschreitenden Bemühungen der Regierung Merkel mit schleichender Einführung der 
"Kopfpauschale", CDU: Gesundheitsprämie, seit 2009 Gesundheitsfonds, die solidarische gesetzliche Krankenversicherung entscheidend zu demontieren.  
 

Demontage und Schwächung der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Die CDU und
Angela Merkel vertrat schon 2005 die Kopfpauschale unter der CDU-Bezeichnung "Gesundheitsprämie".
Nach dem Kompromiss zwischen CDU und CSU 2004 sollten die Arbeitnehmer eine für alle gesetzlich Krankenversicherten gleich hohe Kopfpauschale - Bankdirektor und Putzhilfe den gleichen Beitrag - zahlen, während der Arbeitgeberbeitrag lohnabhängig auf 6,5 % verringert festgeschrieben werden sollte. Für nicht berufstätige Ehefrau oder Rentner-Ehefrau muss die Kopfpauschale zusätzlich gezahlt werden.
Die Kinder-Mitversicherung sollte anteilig durch Arbeitgeberbeiträge und Steuern aufgebracht werden. Diese Regelung hätte Unternehmen von Beitragserhöhungen der GKV verschont. Die Einführung der Gesundheitsprämie, seit 2009 "Gesundheitsfonds", wird von Angela Merkel beharrlich verfolgt, siehe unten, bis heute.

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Alternative: Bürgerversicherung
Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt Gesundheitsfonds und die existierende 2-Klassen-Krankenversorgung als ungerecht ab und befürwortet eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für Alle: Auch Politiker, Beamte, Selbständige und andere bisher privat Versicherte sollen in die Bürgerversicherung einbezogen werden. Alle Einkommensarten sind einzubeziehen: Neben Löhnen und Gehältern auch Einkommen aus selbständiger Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht und Kapitalerträge mit entsprechenden Freibeträgen für geringere Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu streichen, zumindest zu erhöhen. Die zuzahlungsfreie paritätische Finanzierung ist wieder herzustellen.
Die „Erweiterung der GKV zu einer echten Bürgerversicherung wollen auch Sozialverbände und Parteien:
   
Linke 3/2017  Grüne, VdK, KAB, SoVD,, DGB und VDK widersprechen CDU-Gröhe, Volkssolidarität  
   
Die solidarische Bürgerversicherung  Verfasser: Christoph Butterwegge  
  
 Detailliert die Konzepte von
Linke und SoVD.
Siehe auch
Bürgerversicherung-Schulz versagt kläglich  

In Österreich gilt für alle, auch Beamte, die gesetzliche Kranken-Pflichtversicherung
Siehe Bürgerversicherung: Warum nicht einfach das österreichische Modell übernehmen?
In der Qualität steht Österreich unserem Gesundheitswesen nicht nach, die KV-Beiträge sind lediglich halb so hoch mit 7,65 % in Österreich, trotz hoher Zuzahlungen der Versicherten in Deutschland.
Und auch Österreichs Erwerbstätigenversicherung der Alterssicherung ist weit besser als unsere vergleichsweise rückständige GRV. Mit über 50 Prozent höheren Renten als in Deutschland. Siehe 
Österreich: Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland   

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Kopfpauschale Stand Dezember 2012
Gemäß dem Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik trugen bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur GKV paritätisch. Allerdings wurde die paritätische Finanzierung duch "Zuzahlungen" und "Eigenleistungen" der Versicherten (ohne AG-Anteil) schon seit vielen Jahren unterlaufen.
Ab 1. Juli 2005 wurde der AG-Anteil um 0,45 Prozentpunkte entlastet (§249A.1SGB V). Mit dem 2007 eingeführten Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden die Beitragssätze erhöht und betrugen durchschnittlich 6,9% für Arbeitgeber, 7,8% für Arbeitnehmer. Die Einführung des Gesundheitsfonds (2007 beschlossen) wurde auf den 1.Jan.2009 verschoben und war verbunden mit einer veränderten Finanzierung der GRV: Beiträge der AG und AN und Zuschuss aus Steuermitteln fliessen in den neuen Gesundheitsfonds. Ein Zusatzbeitrag der Versicherten (ohne AG-Anteil) wird fällig, wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht reichen, z. B. bei Kürzung des Steuerzuschusses. Ab 1. Januar 2011 (GKV-FinG) zahlen Arbeitgeber künftig nicht mehr als 7,3%. Arbeitnehmer einen kasseneinheitlichen GKV-Beitrag von 8,2 Prozent, der künftig nicht mehr durch die GKV sondern vom Gesundheitsministerium festgelegt wird.
Wenngleich der Begriff der Gesundheitsprämie von den (Koalitions-)Parteien inzwischen nicht mehr verwendet wird, folgt aus (Gesundheitsfonds- Einführung,) der Fortentwicklung der Zusatzbeiträge und dem Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge doch, dass der mit der Gesundheitsprämie verfolgte Weg (heraus) aus der paritätischen (und solidarischen) Beitragsfinanzierung weitergegangen wird. Quellen:
AOK-Reformdatenbank  
 
WD - Wissenschaftliche Dienste Bundestag  Bundeszentrale für politische Bildung bpb  Wikipedia  Siehe auch Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag

 

Koalitionsvertrag Große Koalition von CDU/CSU und SPD - Reform der Krankenversicherung   
Die SPD hat eine Rot-Grün-Rot-Regierungskoalition abgelehnt, trotz der deutlichen Mehrheit von 51 gegenüber 45 % von Schwarz-Gelb. Die SPD hätte den Kanzler stellen und die sozialen Verschärfungen unter Merkel verhindern können. Stattdessen hat die SPD die Verschlechterungen mitgetragen. Insbesondere hat sie die Chance vertan die Erweiterung der GKV zur Bürgerversicherung einzuführen. Die SPD hat, entgegen ihrem Wahlprogramm, in der "Großen Koalition" unter Merkel die schrittweise Einführung der Kopfpauschale unterstützt und hierzu als 1. Schritt den Gesundheitsfonds selbst mit beschlossen.   
Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 einigte sich CDU, CSU und SPD auf einen Kompromiss zwischen der Kopfpauschale/Gesundheitsprämie der Union und der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD: Für die gesetzliche Krankenversicherung, GKV werde ein Zukunftskonzept in 2006 entwickelt mit dem Ziel, die GKV-Beiträge mindestens stabil zu halten, möglichst zu senken. Die Parteien einigten sich darauf, dass der steuerfinanzierte Zuschuss zur Krankenversicherung (
Ausgleich für die vom Staat auferlegten versicherungsfremden Leistungen der GKV), der 2007 um 2,7 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt und ab 2008 entfallen soll. Desweiteren sollen die  öffentliche GKV und die private PKV verstärkt wettbewerblich ausgerichtet werden.
Am 3. Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform:
- Ein Gesundheitsfonds wird eingeführt, finanziert aus GKV-Beiträgen und Zuschuss aus Steuermitteln.
- Der Zuschuss (bisher Ausgleich
versicherungsfremder Leistungen der GKV ) wird doch nicht gestrichen
  jedoch künftig zur Finanzierung der GKV-Mitversicherung der Kinder verwendet.
- Einen Zusatzbeitrag können Kassen bei Versicherten erheben, sobald die Gesundheitsfonds-Mittel nicht reichen.
- Die Krankenkassen-Beitragssätze werden 2007 erhöht um 0,5 % auf durchschn. 14,7 % (6,9% AG, 7,8% AN.
- Begrenzung der Ärztevergütung auf ein festes Gesamtbudget wird ersetzt durch Vergütung von Pauschalen je Leistung.
- Apotheken zahlen höheren Rabatt (2,30 statt 2 Euro) pro verschreibungspflichtiges Medikament an GKV.
- Bei PKV-Wechsel: Mitnahme der aus ihren Versicherten-Beiträgen in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen.
- Grundsatz: „Ambulant statt stationär“.
- Pflichtversicherung für alle Bundesbürger.
- auch die PKV muss einen einheitlichen Basistarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten.  
- Krankenkassen können Versicherten Sondertarife (Selbstbehalt, Kosten- oder Beitragsrückerstattung) anbieten.
Nach monatelangen Diskussionen der Expertengruppen und im Koalitionsausschuss einigte sich die Große Koalition auf folgende Modifikationen der Eckpunkte:
 - Der neue Gesundheitsfonds wird erst ab 1. Januar 2009 (Bundestagswahl) eingeführt.
 - Für alle Krankenkassen gilt ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz.
 - Krankenkassen können Zusatzbeitrag (bis zu 1 Prozent, max. acht Euro monatlich) ab 2009 erheben
 - Allen Bürgern ohne Versicherungsschutz muss die Rückkehr in eine Krankenversicherung ermöglicht werden.
 - Statt 7 Spitzenverbänden der GKV in Zukunft nur noch einer.
 - Die GKV bekommt mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern.
 - Die Ausgaben für die Krankenhausversorgung sollen weiter begrenzt werden.       
Quelle Wikipedia  

Im Februar 2007 wurde die umstrittene Gesundheitsreform als GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG verabschiedet. Linke und Grüne stimmten geschlossen dagegen, mit ihr auch 23 CDU/CSU- und 20 SPD-Abgeordnete.
 

Gesundheitsfonds - Der erste Schritt zur Einführung der Kopfpauschale 2009 vollzogen.

 

Auf dem Weg zum Systemwechsel: Gesundheitspolitik schwarz-gelb  
Der
Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung Merkel beinhaltet nicht weniger als die Ankündigung eines Systemwechsels, der insbesondere die Finanzierung der Krankenversicherung betrifft und den Versicherten und Patienten einseitig die Lasten eines weiteren Ausgabenanstiegs im Gesundheitswesen aufbürdet. Gleichzeitig orientiert sich der Koalitionsvertrag in einem Maße an Klientelinteressen, das selbst in der von Klientelpolitik besonders stark geprägten Gesundheitspolitik so offen und einseitig lange nicht mehr anzutreffen war.
Kampf gegen die gesetzliche Krankenversicherung.  Vom Gesundheitsfonds zur Kopfpauschale.
Grundsätzlich will Schwarz-Gelb mit der Finanzierungsreform laut Koalitionsvertrag „eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten“ erreichen. Zu diesem Zweck will sie das gegenwärtige einkommensabhängige Beitragssystem auf eine einkommensunabhängige Kopfpauschale umstellen. Zugleich soll der Arbeitgeberbeitrag – nunmehr explizit – eingefroren werden. Einer noch zu bildenden Regierungskommission obliegt es, Näheres festzulegen. Damit greift die konservativ-liberale Koalition auf ein Modell zurück, mit dem die Union bereits in den Bundestagswahlkampf 2005 gezogen war und das sie angesichts der vernichtenden Resonanz bei den Wählerinnen und Wählern im Wahlkampf 2009 bewusst in der Schublade gelassen hatte.Die Realisierung der Koalitionspläne bedeutete eine grundsätzliche Abkehr vom derzeitigen Finanzierungsmodus in der GKV. Zum einen würde das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags die voraussichtlich weiter ansteigenden GKV-Ausgaben einseitig den Versicherten aufbürden; zum anderen würde eine Kopfpauschale innerhalb der Versichertengemeinschaft vor allem Bezieher unterer und mittlerer Einkommen zugunsten Besserverdienender belasten.  
mehr  
Siehe auch Bedenkliche Schlagseite gesundheitspolitischer Ziele im Koalitionsvertrag
 

 Der zweite Schritt Merkels, diesmal mit Schwarz-Gelb, in Richtung Kopfpauschale

Der zweiteSchritt zur Kopfpauschale wurde von Kanzlerin Merkel mit Schwarz-Gelb eingeführt mit dem:
 GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) 2011
vom 15. Okt.2010     
• Der Beitragssatz der GKV steigt um 0,6 auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. AN 8,2%, Arbeitgeber 7,3%.
• Er wird jeweils in dieser Höhe eingefroren, künftige Ausgabensteigerungen sollen über Zusatzbeiträge finanziert werden.
• Nicht mehr die Krankenkassen, nur der Gesundheitsminister kann künftig Versicherten-Beiträge anpassen.
• Künftige Ausgabensteigerungen erfolgen über Zusatzbeiträge, die die GKV-Mitglieder allein zu tragen haben.
• Einen Zusatzbeitrag können Kassen bei Versicherten erheben, sobald die Gesundheitsfonds-Mittel nicht reichen.
• Der Zusatzbeitrag ist nicht mehr limitiert und
einkommensunabhängig, also eine für alle gleich hohe Kopfpauschale.
• Die bisherige Überforderungsklausel wird durch einen Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen über 2% ersetzt.
• Die Umsetzung erfolgt direkt bei den Arbeitgebern bzw. bei den Rentenversicherungsträgern.
• Versicherte, die ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlen, unterliegen Strafmaßnahmen.
• Wechsel in die private PKV ist bereits nach einem Jehr (bisher drei) bei Überschreitung der Entgeltgrenze zulässig.
•Die 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführte Bindefrist für Wahltarife (beispielsweise Kostenerstattung) sinkt auf ein Jahr (bisher: drei Jahre).  
Zur Quelle GKV-FinG   

Nach Beitragserhöhung 2011 kommt die Kopfpauschale mit Sozialausgleich
Mitte 2009 hatte die schwarz-rote Koalition angesichts der Wirtschaftskrise den Beitragssatz um 0,6 Prozent gesenkt. Da  Wirtschafts- Kollege Rainer Brüderle (FDP) diese für beendet erklärt hat, hält es Rösler für gerechtfertigt, zum alten Satz zurückzukehren. Das trifft Arbeitgeber mit 7,3 Prozent, noch stärker Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2 Prozent.
7.7.2010. Denn die Kassenbeiträge sollen per Gesetz (GKV-FinG, siehe oben) auf 8,2 Prozent für die Arbeitnehmer und 7,3 Prozent für die Arbeitgeber eingefroren werden. Haben die Kassen höhere Ausgaben, können nicht mehr sie den Beitragssatz anpassen, künftig liegt sie im alleinigen Ermessen des Gesundheitsministers.
Ihre einzige eigene Möglichkeit, die erforderlichen zusätzlichen Einnahmen zu bekommen, ist der Zusatzbeitrag. Den müssen allein die Arbeitnehmer und Rentner tragen. Künftig können die Kassen nur noch einen festen Euro-Betrag von jedem Mitglied verlangen, also letztlich eine Kopfpauschale. Die derzeitige Begrenzung auf acht Euro im Monat fällt ersatzlos weg.
 
Zur Quelle  PDF   

Das Ende der Solidarität? - Die geplante Einführung der Kopfpauschale bricht mit einer 120-jährigen Tradition.
16.03.2010  Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb wurde eine einkommensunabhängige Krankenversicherung vereinbart. Das heißt im Klartext: Den Anstieg der Gesundheitsausgaben zahlen künftig allein die Versicherten, die Unternehmen ziehen sich schrittweise zurück. Im FDP-Wahlprogramm 2009 wird die Kopfpauschale ausdrücklich abgelehnt. Die schwarz-gelbe Koalition ist in dieser Grundfrage heillos zerstritten (Anm.K.A. Wie schon in der Großen Koalition mit der SPD ist die
alleinige treibende Kraft für eine Kopfpauschale die CDU unter Merkel). Seehofer, CSU: "Ich war und bleibe ein Gegner eines Systems, das vorsieht, eine einheitliche Pauschale mit der Folge, dass die Kleinen mehr bezahlen, damit die Großen weniger bezahlen, liebe Freunde. Ich möchte, dass die Menschen entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit auch zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen." Auch Linkspartei, SPD und Grüne sind sich in diesem Punkt einig: Dass die Sekretärin genauso viel für die Krankenversicherung bezahlen soll wie der Chef, das sei unsozial und rühre an den Grundfesten unseres Sozialstaats. Bislang galt immer: Wer viel verdient bezahlt einen höheren Beitrag als der, der wenig verdient. Ein Grundsatz, der vielen als Garant für soziale Gerechtigkeit gilt.
Die Sozialkassen sind in Bedrängnis, die Einnahmebasis schwindet. Politische Reformen des Arbeitsmarktes (Minijobs auf dem Vormarsch, Niedriglohnsektor ausgedehnt, brüchige Erwerbsbiografien , feste Anstellungen gewandelt zu Zeitverträgen und "Selbstständigkeit") aber haben der Massenarbeitslosigkeit nur ein anderes Gesicht gegeben. Seit Jahrzehnten wurde stets bei den Ausgaben (Leistungskürzungen, Zusatzbeiträge, Eigenbeteiligung, ...) angesetzt, statt die Einnahmebasis zu stabilisieren. (Anmerkung K.A: Eine
Wertschöpfungsabgabe bleibt tabuisiert in dieser Diskussion).  
Beispiel Schweiz - Kopfpauschale seit 1996
Immer weniger Schweizer können die Kopfprämie aus eigener Tasche zahlen. Familien aus dem Mittelstand wie die Bouchardys kommen mit den Kopfprämien an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Bouchardys verdienen mit 90.000 Franken für Schweizer Verhältnisse nicht übermäßig viel - zu viel aber um staatliche Zuschüssen zu bekommen. Gerade sind die Kopfprämien für die Bouchardys wieder um 70 Franken pro Monat gestiegen. Kein Wunder, dass Nadja Bouchardy das System der Kopfprämien ganz und gar nicht gerecht findet. Schweizer zahlen im Schnitt eine Kopfpauschale von umgerechnet 250 Euro. Als die Kopfprämie 1996 eingeführt wurde, erhielt nur jeder 5. inzwischen aber jeder 3. Schweizer einen staatlichen Zuschuss. Hinzu kommt eine jährliche Franchise zwischen 300 und 2500 Franken die erstmal aus eigener Tasche bezahlt werden muss, bevor die Versicherung einspringt. Mit sehr hoher Franchise steigt der Prämienrabatt auf bis zu 40 %. Für jeden Arztbesuch wird dann noch 10% der Behandlungskosten fällig. Hinzu kommt, dass die Kopfpauschale nur Grundleistungen - zudem von Jahr zu Jahr weniger - abdeckt. Zahnbehandlungen oder z. B. freie Arztwahl im Krankenhaus erfordern Zusatzversicherungen.  
Quelle: Das Ende der Solidarität? Der Kampf um die Kopfpauschale - Deutschlandradio  
Siehe auch:  
Auf dem Weg zum Systemwechsel: Gesundheitspolitik schwarz-gelb  
Gesundheitssystem der Schweiz mit Kopfpauschale seit1996  
Die Schweizer sind mit ihrer Kopfpauschale kreuzunglücklich   
Gesundheitssystem der Niederlande mit Kopfpauschale seit2006   

Praxisgebühr-Streichung gegen Betreuungsgeld
Mit (vor vielen Jahren erfolgter) Einführung der "Eigenleistungen" und "Zuzahlungen", wie 2004 der Praxisgebühr, wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Grundpfeiler des demokratischen Sozialstaats - gebrochen. An diesen Kosten, die zusätzlich zu den Versichertenbeiträgen erhoben werden, sind Arbeitgeber nicht beteiligt. 
Schon gar nicht ist nachvollziehbar, dass gerade bei teueren zahnärztlichen Behandlungen ein hohes Kostenrisiko aufrecht erhalten wird. Die für den Einzelnen günstigste Finanzierung durch das Versicherungsprinzip wird aufgrund der hohen Eigenbeteiligung bei zahnärztlichen Behandlungen zu nichte gemacht. Eigenverantwortung und Kostenverantwortung lässt sich durch ausreichende Tranzparenz (Zugang zu allen persönlichen Gesundheits- / Krankendaten und Informationen was genau wird zu welchen Kosten der aktuellen Behandlung abgerechnet) sehr viel effektiver fördern.
 
Merkels schwarz-gelber Kuhhandel - P
raxisgebühr-Abschaffung gegen Betreuungsgeld-Einführung
5.11.2012. Das Gipfeltreffen der schwarz-gelben Koalition endete mit dem erwarteten Kuhhandel, der Union und FDP hilft und den Steuerzahler Geld kostet. Die Praxisgebühr-Abschaffung geht auf das Konto der Liberalen, das Betreuungsgeld ist ein Herzensanliegen der CSU. "Weil der Staat dafür sorgt, dass Eltern ihre Kinder in betreute Obhut geben können, will die CSU auch konservative Mütter bedienen, die ihren Nachwuchs lieber zu Hause betreuen. Wie im Schlaraffenland: „Wer nicht ins subventionierte Theater will, kriegt das Eintrittsgeld eben in bar“. Wir haben es ja. Es kommt aber noch schräger: Millionäre dürfen kassieren, Hartz-IV-Empfänger dagegen kriegen keinen Cent" formuliert die Saarbrücker Zeitung.
Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen forderte 2009 schon der SoVD: Die bei der Praxisgebühr angeführten Argumente (Hoffnung nicht erfüllt, dass sich die vermeintlich hohe Zahl der Arztkontakte pro Patient und Jahr verringert. Zuzahlung benachteiligt vor allem sozial schwache, chronisch kranke, behinderte und ältere Menschen) gegen diese Form der Zuzahlung lassen sich auch auf weitere Formen der Zu- und Aufzahlungen übertragen. Besonders im Bereich der Hilfsmittel führen Aufzahlungen zum Beispiel bei Hörgeräten zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betroffenen. Doch nicht nur Zu- und Aufzahlungen, zunehmende Leistungsausgrenzungen wie z.B. bei Sehhilfen, der 0,9-prozentige Sonderbeitrag der Versicherten aber auch und gerade die durch das GKV-Finanzierungsgesetz eingeführten ungedeckelten, einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge sind einseitige Belastungen und schnellstmöglich zu beseitigen.

Schwarz-Gelb legt Axt an gesetzliche Krankenversicherung    
17.10.2012. Die Regierungskoalition unter Merkel will die gesetzliche Krankenversicherung weitgehend privatisieren. Das geht aus der Änderungsnovelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) hervor, die Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Darin wird das Kartellrecht, das in erster Linie Regelungen für private Unternehmen beinhaltet, auch auf die GKV handstreichartig ausgeweitet. „Damit wird die Axt an unsere soziale Krankenver- sicherung gelegt“, betonte Elke Hannack, Vorstandsmitglied von Verdi. Künftig wirkt europäisches Wettbewerbsrecht auf die GKV. Dies bedeute etwa, dass Rabattverträge der Kassen mit der Pharmaindustrie künftig als unerlaubte Preisabsprachen nicht mehr zulässig seien mit der Folge, dass Arzneien für die Versicherten noch teurer würden.  
Quelle Verdi    

Arzneireport Deutsche zahlen Milliarden zu viel für Medikamente
 27.09.12. Das heftige Marketing der Pharma-Lobby wirkt: Deutsche Ärzte lassen sich zur Verschreibung von zu teuren Medikamenten überreden. Nun gibt es eine Berechnung zum Sparpotenzial für die Versicherten. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten bei Arzneimitteln Milliarden einsparen, ohne dass dies den Patienten zum Nachteil geriete. Wie der jedes Jahr im Herbst vorgestellte Arzneiverordnungsreport nahelegt, könnten sie die Kosten um 3,1 Milliarden Euro senken, wenn die Ärzte konsequent preiswerte Generika verordnen und auf teure, patentgeschützte Analogpräparate sowie auf Arzneimittel mit umstrittener Wirkung verzichten würden. Würden die Preise auf das etwa in den Niederlanden übliche Niveau gesenkt, würde das Einsparpotenzial den unabhängigen Berichterstattern zufolge bei 7,8 Mrd € liegen...
Quelle Welt

Kosten senken durch Vermeidung von Korruption und Mißwirtschaft im Gesundheitswesen
Mehr als neunzig Prozent der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Laut Ärztezeitung vom 15. Juli 2004 waren im Jahr 2002 4,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt. Mehr als zweihundert Milliarden Euro werden jährlich im Gesundheitssektor umgesetzt, das entspricht fast dem halben Bundeshaushalt. Eine Reihe von Prozessen, in denen es um korruptive Netzwerke zwischen Ärzten, Apotheken, Pharmavertriebsunternehmen ging, weckte die öffentliche Aufmerksamkeit ebenso wie eine zweitägige Anhörung des Bundeskriminalamtes zum Thema Abrechnungsbetrug.
Korruptionsprävention durch den Staat.
Dazu gehört an erster Stelle, dass die Landesregierungen und die Bundesregierung mit ihren Möglichkeiten bei den Spitzenorganisationen des Gesundheitssystems, sofern es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, Professionalität und Integrität steigern müssen. Die Länderparlamente als Kontrollorgane der Landesregierungen und diese selbst müssen in Zukunft sicherstellen, dass Prävention, Kontrolle und Strafverfolgung von Missbrauchs- und Korruptionsdelikten im Gesundheitsbereich verstärkt werden. Verdachtsmomenten auf Korruption muss akribisch nachgegangen werden. Missbrauchs- und Korruptionsfälle bei Ärzten, Apothekern, anderen Leistungserbringern gehören vor den Staatsanwalt. Regelungen der Kassen und der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen auf dem Kulanzweg sind abzustellen.
Hilfe beim Erfassen und bei der Verfolgung gesundheitlich bedenklicher Werbebehauptungen. Stattdessen objektive Produktinformation
Wichtig sind auf der Länderebene auch verstärkte Anstrengungen, gesetzlich unzulässige (zum Beispiel Internetinformationen), unzutreffende, schädlich verharmlosende oder in anderer Weise gesundheitlich bedenkliche Werbebehauptungen der pharmazeutischen Industrie zu verfolgen und zu ahnden. Untersuchungen haben gezeigt, dass nur eine von zwölf Werbebehauptungen der Pharmaindustrie dem Kenntnisstand entspricht, alle anderen sind überzogen, unlauter, irreführend oder schlicht falsch.
Regelungen über Drittmittel und Sponsoring. Interessenkonflikte
Bund und Länder sind auch in der Pflicht, den Amtsträgerbegriff klar zu definieren und eine bundeseinheitliche Regelung für das Einwerben und die Verwendung von Drittmitteln zu finden. Es geht nicht an, dass niedergelassene Ärzte und Apotheker gegenüber Angeboten der anbietenden Wirtschaft eine andere Haltung einnehmen dürfen als Krankenhausärzte und -apotheker und dass Krankenhausärzte, die nicht Amtsträger sind, sich anders verhalten dürfen als Universitätsprofessoren.
Datenzusammenführungen und Datenaustausch
Bisher fehlen Regelungen, die den Kassen eine pseudonyme Datenauswertung über die Arzt-Patienten-Relation erlauben. Datenzusammenführungen (z.B. ärztliche Abrechnungsdaten, Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten, Arbeitsunfähigkeitsdaten, Hilfsmitteldaten usw.) Bundesgesetzlich zu regeln wäre auch eine Regresspflicht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen gegenüber den Kassen bei Korruptions- und Betrugsdelikten von Leistungserbringern, die sie hätten erkennen können.
Verbesserung der Strafverfolgung
Bund und Länder sind gefordert, Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften in regelmäßigen Zusammenkünften einen Informationsaustausch über korrupte Machenschaften im Gesundheitsbereich zu ermöglichen.
Richtlinie des Bundes für Bund, Länder und nachgeordnete Behörden
Eine Richtlinie des Bundes sollte als Rahmenvereinbarung für Bund und Länder und die ihnen nachgeordneten Behörden im Gesundheitsbereich die folgenden Stichpunkte regeln:
-Amtsträgereigenschaften und -pflichten  -Ärztliche Selbstverwaltung, Verhaltenskodex -Datenaustausch -Drittmittel, Transparenz bei Einwerbung und Verwendung -Einkauf von Leistungen und Produkten, transparente Ausschreibungen, Provisionen, Verbot von „Kickbacks“ -Fort- und Weiterbildung: Zertifizierung nur bei Unabhängigkeit -Geschenke: Geldwerte Vorteile, Sponsoring -Grauer und schwarzer Arzneimittelmarkt -Interessenkonflikte -Korruptionsbeauftragte -Objektive Informationen über pharmazeutische Produkte, Hilfsmittel und Medizingeräte -Qualitätssicherung in Diagnostik und Therapie: Objektive wissenschaftliche Datenauswertung, Transparenz, Unabhängigkeit von Leitlinien -Selbstständige Ermittlungseinheiten zur Aufdeckung von Missbrauchs- und Korruptionsdelikten -Strafbarkeit von Wissenschaftsbetrug -Verhaltenskodizes -Whistleblower und ihr Schutz.   Quelle
Transparency Deutschland  

 
 

Koalitionsvertrag 2013 schlimmer als 2005   

Der Koalitionsvertrag Was vom Regierungsprogramm zu halten ist  
Der Tagesspiegel hat an zehn Schwerpunktthemen (1.Mindestlohn,  2.Rente, 3. Gesundheit und Pflege, 4. Doppelte Staatsangehörigkeit, 5. Verkehr, 6. Bildung /Wissenschaft, 7. Familie, 8. Vorratsdatenspeicherung, 9. Energie- wende, 10. Mieten) geprüft, wie viel Union und SPD am Ende durchsetzen konnten, und was das dann für die Bürger bedeutet.
Zum Beispiel Punkt 3 Gesundheit und Pflege:  
SPD hat klein beigegeben. Weder Bürgerversicherung (Anm. K:A:
siehe SPD-Wahlversprechen und oben Kasten Alternative Bürgerversicherung), noch paritätischer Arbeitgeberbeitrag. Arbeitnehmer und Rentner tragen alle künftigen Erhöhungen alleine. Allerdings Zusatzbeiträge der Kassen nicht mehr pauschal, sondern prozentual. Ärztekorruption wird strafrechtlich geahndet, Privatmediziner bleiben also nicht mehr außen vor.
Pflegereform: SPD scheiterte, den privaten Kassen Teil ihrer Rücklagen abzuknöpfen. Beitrag wird nicht sofort um 0,5 Punkte erhöht, sondern nur schrittweise. SPD muss mit Pflege-Bahr leben. SPD- Erfolg: Wer sich kurzfristig um einen Pflegefall in der Familie kümmern muss, bekommt seinen Lohn für zehn Tage weiterbezahlt. FAZIT: Fein raus in der Krankenversicherung sind nur die Arbeitgeber. Für die Versicherten wird es teurer, sie sollen alle Kostensteigerungen über Zusatzbeiträge alleine zahlen. Auch für Privatversicherte sieht es düster aus. Es gibt keine Preis- oder Mengenkontrollen und kaum Wechselmöglichkeiten zu günstigeren Anbietern. Für die Pflege fließt endlich mehr Geld.

 

 

 

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 Hoppe fordert Gesundheitsfonds-Stopp
Die Regierung legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushalts politischer Machbarkeit fest, wie viel Geld für die Versorgung der Patienten ausgegeben werden darf. Damit hängt die Versorgung der Patienten künftig vom Spardiktat der Finanzpolitiker ab. Der tatsächliche Versorgungsbedarf gerät völlig aus dem Blick. Wir sind längst auf einer Abwärtsspirale in der Qualität medizinischer Versorgung. Der Gesundheitsfonds ist ein Experiment mit höchst fragwürdigem Ausgang. Unter gefälligem Namen wird Rationierung verfestigt. Wir appellieren daher eindringlich an alle verantw. Politiker, das Projekt zu stoppen. Jörg-Dietrich Hoppe  
Quelle bpb

 

 Daimler bezahlen und Golf bekommen
Die gesetzlich Versicherten erhalten immer weniger Leistungen für immer mehr Geld, als ob man einen Daimler bezahlt, aber nur einen Golf bekommt.  Zu den 9 Mrd, die die Versicherten heute schon ohne Arbeitgeber für Zahnersatz und Krankengeld aufbringen müssen werden bald noch 'Zusatzbeiträge' für Versicherte hinzukommen, deren Kassen in finanzielle Schieflage geraten. Während Arbeitgeber ihren Beitrag zur GKV mit dem Gesundheitsfonds einfrieren können, müssen die Versicherten per Kopfpauschale entstehende Defizite von über 8 Mrd Euro ausgleichen. Der Gesundheitsfonds, von vornherein auf Unterfinanzierung angelegt, lässt nur die Wahl zwischen Leistungskürzungen oder Zusatzbeiträgen. Das ist unsozial und unsolidarisch. Dieser Gesundheitsfonds ist eine Sackgasse. Er ist überflüssig, unberechenbar und teuer.
Frank Spieth   
Quelle bpb

 

Heftige Kritik vom DGB
Der Gesundheitsfonds löst vor allem nicht das Finanzierungs-Hauptproblem, die strukturelle Einnahmeschwäche der GKV. Statt andere Einkommensarten mit heranzuziehen, private Krankenversicherungen mit in die Pflicht zu nehmen und die Steuerfinanzierung gesamt- gesellschaftlicher Aufgaben zügig auszubauen, werden künftig ausschliesslich die Versicherten mit den Kostensteigerungen belastet. Nach der Anfangsphase wird der Fonds, laut Gesetz, die Ausgaben nur zu mindestens 95 % decken. Die Folgen dieser strukturellen Unterfinanzierung werden die Versicherten in Form von Leistungskürzungen, Billigtarifen und des geplanten Zusatzbeitrags zahlen müssen. Die paritätische Finanzierung der GKV wird weiter zulasten der ArbeitnehmerInnen verschoben. Deutscher Gewerkschaftsbund   
Quelle bpb

 

 

Kritik am Gesundheitsfonds
Gleichwohl werden sich die Krankenkassen scheuen, den Zusatzbeitrag zu erheben. Denn als zu groß wird die Gefahr massiver Mitgliederverluste eingeschätzt. Hieraus erschließt sich, dass die Krankenkassen mit allen Mitteln versuchen werden, mit den Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds auszukommen. Einsparmöglichkeiten werden rigoros genutzt werden, Zusatzausgaben, die über die absolut notwendigen hinausgehen, wird es bei den meisten Kassen nicht mehr geben.
Andreas Köhler
Die unfairen Wettbewerbsverhältnisse zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (rauspicken Junger und Gesunder, übrige für GKV) bleiben trotz Basistarif im Wesentlichen unangetastet im Gesundheitsfonds-System. Verbraucherzentrale Bundesverband
 
Quelle bpb

 

FDP gegen "Gesundheitsprämie"
Die FDP forderte eine private, kapitalgedeckte Versicherung, die Kopfpauschale der CDU lehnte sie ab, ebenso die Bürgerversicherung. Auch im Wahlprogramm des Jahres 2009 lehnte die FDP die "Gesundheitsprämie" ausdrücklich ab. Stattdessen präferierte sie nicht nur die Entkopplung der Beiträge vom Arbeitslohn und ein leistungsorientiertes Prämiensystem, sondern ausdrücklich auch die gänzliche Beseitigung des Umlageverfahrens.  
WD - Wissenschaftliche Dienste Bundestag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Förderung des Verkaufstrainings für IGeL-Angebote
 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)- Angebote, von Patienten selbst bezahlt, in Arztpraxen sind überwiegend ohne Nutzen und bergen nicht selten gesundheitliche Risiken. Die häufigsten Igel-Leistungen sind das Glaukom- Screening auf Grünen Star und vaginaler Ultraschall auf Krebs. Ein wissenschaftlicher Nutzen ist nicht belegt. Im Gegenteil: Viele Untersuchungen führten zu falschen Befunden und unnötigen Eingriffen.Eine parlamentarische Anfrage der Grünen lautete: Wie begründet die Bundesregierung die Förderung von Praxis- coachings zur Maximierung des Arztpraxen- gewinns mit IGeL-Angeboten … bei denen in der Schulung laut Homepage des Anbieters u.a. gedankliche Barrieren des Verkaufen müssens gegenüber den PatientInnen ('Mir wäre diese Leistung aber zu teuer') abgebaut werden und in denen 'einfache und unauf- dringliche Formulierungen' vermittelt werden, 'mit denen sie ihre Patienten leicht und schnell vom Sinn und Nutzen einer Selbstzahler- Leistung überzeugen'.
Quellen  
forum gesundh taz  

 

 

 

 

Kearney - Bürokratiekosten-Studie voller ordnungspolitischem Unverständnis  
3.1.2012. Für medialen Wirbel hat eine Studie der Unternehmensberatung A. T. Kearney über Verwaltungskosten im Gesundheitssystem gesorgt. Demnach gehen 23 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen nur für Bürokratie aus. Prof. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), hat sich deshalb die Studienzufammenfassung und die Bericht- erstattung darüber genauer angeschaut:   
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