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Seehofer kritisiert
Gesundheitsprämie. 05.10.2004 «Die
Einheitsprämie ist einmalig ungerecht. Es gab in der Nachkriegsgeschichte noch
nie ein Programm mit einer derart drastischen Umverteilung von unten nach oben.
Die Gewinner sind Gutverdiener. Zu den Verlierern zählen Rentner, Familien und
kleine Einkommensbezieher. Zur
Quelle
Siehe
auch Handelsblatt
13.2.2010. Seehofer hat den von der FDP geforderten Einheitsbeitrag in der
Kranken- versicherung als unbezahlbaren «Unsinn» bezeichnet. Das Ergebnis der
Kopfpauschale wäre: «Die Kleinen zahlen mehr, damit die Großen weniger zahlen». Dies wäre
«ein ganz harter Verstoß gegen das Prinzip der Solidarität», warnte der
CSU-Vorsitzende. Die Ausgleichung der Mehrkosten für sozial Schwächere
über Steuerzuschüsse sei «eine nicht erfüllbare Erwartung». Dies würde den Staat
20 Milliarden Euro mehr kosten, «ohne die geringste Verbesserung» Zur
Quelle
|
Morbi-RSA
Seit Anfang 2009 orientiert sich der RSA (Risikostrukturausgleich)
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand
der Versicherten - der Morbidität. Dieser morbiditätsorientierte
RSA stellt den 1994 eingeführten Finanzausgleich auf
eine neue Grundlage. Mit dem Morbi-RSA startete 2009
der Gesundheitsfonds. Sie bedingen jedoch einander nicht,
sondern könnten auch unabhängig voneinander wirken.
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen
pro Versicherten eine Grundpauschale plus einem Risiko-Zu-
bzw. Abschlag. Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren
Versicherten bekommen mehr Geld als die mit gesunden.
Zur Quelle
-------------------- Stellt
sich der "morbis rsa" zwischen den Kassen
mit überwiegend armen, kranken und alten und denen mit
mehr wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten
als nicht ausreichend heraus, hat der Zusatzbeitrag
wenig damit zu tun, ob die Kasse gut wirtschaftet (BMG-Darstellung),
sondern allein, über welche Versichertenstruktur sie
verfügt. Im nicht zu unterschätzenden Kontext dazu steht
die neu geschaffene Insolvenzmöglichkeit der gesetzlichen
Krankenkassen. Zur
Quelle
|
Korruption
im Gesundheitswesen: Gesetzgeber
gefordert Im Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof
für Aufsehen gesorgt: Wenn Vertragsärzte von Pharmaunternehmen
Geld dafür nehmen, dass sie deren Arzneimittel ihren Patienten ver-
ordnen, machen sich die Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit
strafbar. Denn die Ärztinnen und Ärzte, die zur vertragsärztlichen
Versorgung zugelassen sind, sind nach Auffassung des
Gerichts weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen.
Hielte der Gesetzgeber (Politik) Korruption im
Gesundheitswesen für strafwürdig, so der Bundesgerichtshof,
müsse er für entsprechende Straftatbestände sorgen,
die eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglichten.
vollständiger
Artikel
|
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Gesundheitsreformen
unter Merkel seit 2005
Vorrangig
für die Gesundheit der Versicherten sind nicht niedrige Beiträge
sondern ausreichende Gesundheitsleistungen, die in einer solidarischen
Versicherung für den Einzelnen am ehesten finanzierbar bleiben,
auch wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen. Die rigorose
Sicherung der "Beitragssatzstabilität", um im vorrangigen
Interesse der Unternehmen den Arbeitgeberanteil niedrig zu halten,
hat unter Merkel weiterhin Priorität. Sie gipfelt in den fortschreitenden
Bemühungen der Regierung Merkel mit schleichender Einführung der "Kopfpauschale",
CDU:
Gesundheitsprämie, seit 2009 Gesundheitsfonds, die solidarische gesetzliche Krankenversicherung entscheidend
zu demontieren.
Demontage
und Schwächung der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die
CDU und Angela Merkel vertrat schon 2005 die Kopfpauschale
unter der CDU-Bezeichnung "Gesundheitsprämie".
Nach dem Kompromiss zwischen CDU und CSU 2004 sollten
die Arbeitnehmer eine für alle gesetzlich Krankenversicherten
gleich hohe Kopfpauschale -
Bankdirektor und Putzhilfe den gleichen Beitrag -
zahlen, während der Arbeitgeberbeitrag lohnabhängig
auf 6,5 % verringert festgeschrieben werden sollte.
Für nicht berufstätige Ehefrau oder Rentner-Ehefrau
muss die Kopfpauschale zusätzlich gezahlt werden.
Die Kinder-Mitversicherung sollte anteilig durch Arbeitgeberbeiträge
und Steuern aufgebracht werden. Diese Regelung hätte
Unternehmen von Beitragserhöhungen der GKV verschont.
Die Einführung der Gesundheitsprämie, seit 2009 "Gesundheitsfonds",
wird
von Angela Merkel beharrlich verfolgt, siehe unten,
bis heute.
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Alternative: Bürgerversicherung Die
große Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt Gesundheitsfonds
und die
existierende 2-Klassen-Krankenversorgung als ungerecht
ab und befürwortet eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
für Alle: Auch Politiker, Beamte, Selbständige und andere
bisher privat Versicherte sollen in die Bürgerversicherung
einbezogen werden. Alle Einkommensarten sind einzubeziehen:
Neben Löhnen und Gehältern auch Einkommen aus selbständiger
Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht und Kapitalerträge
mit entsprechenden Freibeträgen für geringere Einkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu streichen, zumindest
zu erhöhen. Die zuzahlungsfreie paritätische Finanzierung
ist wieder herzustellen. Die „Erweiterung der GKV zu einer echten Bürgerversicherung wollen auch Sozialverbände und Parteien:
Linke 3/2017 Grüne, VdK, KAB, SoVD,, DGB und VDK widersprechen CDU-Gröhe,
Volkssolidarität
Die
solidarische Bürgerversicherung Verfasser: Christoph
Butterwegge Detailliert
die Konzepte von
Linke
und
SoVD.
Siehe
auch
Bürgerversicherung-Schulz
versagt kläglich
In Österreich gilt für alle, auch Beamte, die gesetzliche Kranken-Pflichtversicherung
Siehe Bürgerversicherung: Warum nicht einfach das österreichische Modell übernehmen?
In der Qualität steht Österreich unserem Gesundheitswesen nicht nach,
die KV-Beiträge sind lediglich halb so hoch mit 7,65 % in
Österreich, trotz hoher
Zuzahlungen der Versicherten in Deutschland.
Und auch Österreichs Erwerbstätigenversicherung der Alterssicherung ist
weit besser als unsere vergleichsweise rückständige GRV. Mit über 50
Prozent höheren Renten als in Deutschland. Siehe Österreich: Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland
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Kopfpauschale Stand Dezember
2012 Gemäß dem Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik
trugen bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge
zur GKV paritätisch. Allerdings wurde die paritätische
Finanzierung duch "Zuzahlungen" und "Eigenleistungen"
der Versicherten (ohne AG-Anteil) schon seit vielen
Jahren unterlaufen. Ab 1. Juli 2005 wurde der AG-Anteil
um 0,45 Prozentpunkte entlastet (§249A.1SGB V). Mit
dem 2007 eingeführten Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
wurden die Beitragssätze erhöht und betrugen durchschnittlich
6,9% für Arbeitgeber, 7,8% für Arbeitnehmer. Die Einführung
des Gesundheitsfonds (2007 beschlossen) wurde auf den
1.Jan.2009 verschoben und war verbunden mit einer veränderten
Finanzierung der GRV: Beiträge der AG und AN und Zuschuss
aus Steuermitteln fliessen in den neuen Gesundheitsfonds.
Ein Zusatzbeitrag der Versicherten (ohne AG-Anteil)
wird fällig, wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds
nicht reichen, z. B. bei Kürzung des Steuerzuschusses.
Ab 1. Januar 2011 (GKV-FinG) zahlen Arbeitgeber künftig
nicht mehr als 7,3%. Arbeitnehmer einen kasseneinheitlichen
GKV-Beitrag von 8,2 Prozent, der künftig nicht
mehr durch die GKV sondern vom Gesundheitsministerium
festgelegt wird. Wenngleich der Begriff der
Gesundheitsprämie von den (Koalitions-)Parteien inzwischen
nicht mehr verwendet wird, folgt aus (Gesundheitsfonds-
Einführung,) der Fortentwicklung der Zusatzbeiträge
und dem Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge doch, dass
der mit der Gesundheitsprämie verfolgte Weg (heraus)
aus der paritätischen (und solidarischen) Beitragsfinanzierung
weitergegangen wird. Quellen: AOK-Reformdatenbank
WD
- Wissenschaftliche Dienste Bundestag
Bundeszentrale
für politische Bildung bpb
Wikipedia Siehe
auch Gesundheitsfonds
und Zusatzbeitrag
|
Koalitionsvertrag
Große Koalition von CDU/CSU und SPD - Reform der Krankenversicherung
Die SPD
hat eine Rot-Grün-Rot-Regierungskoalition abgelehnt, trotz der deutlichen
Mehrheit von 51 gegenüber 45 % von Schwarz-Gelb. Die SPD hätte den
Kanzler stellen und die sozialen Verschärfungen unter Merkel verhindern
können. Stattdessen hat die SPD die Verschlechterungen mitgetragen.
Insbesondere hat sie die Chance vertan die Erweiterung der GKV zur
Bürgerversicherung einzuführen. Die SPD hat, entgegen ihrem
Wahlprogramm, in der "Großen
Koalition" unter Merkel die schrittweise Einführung der Kopfpauschale
unterstützt und hierzu als 1. Schritt den Gesundheitsfonds
selbst mit beschlossen. Im
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 einigte sich CDU, CSU und
SPD
auf einen Kompromiss zwischen der Kopfpauschale/Gesundheitsprämie
der Union und der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD: Für
die gesetzliche Krankenversicherung, GKV werde ein Zukunftskonzept
in 2006 entwickelt mit dem Ziel, die GKV-Beiträge mindestens stabil
zu halten, möglichst zu senken. Die Parteien einigten sich darauf,
dass der steuerfinanzierte Zuschuss zur Krankenversicherung (Ausgleich
für die vom Staat auferlegten versicherungsfremden Leistungen der
GKV), der 2007 um 2,7 Mrd.
Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt und ab 2008
entfallen soll. Desweiteren sollen die öffentliche GKV und die private PKV verstärkt
wettbewerblich ausgerichtet werden. Am 3. Juli 2006 einigten sich
die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform:
- Ein Gesundheitsfonds wird eingeführt, finanziert aus GKV-Beiträgen
und Zuschuss aus Steuermitteln. - Der Zuschuss
(bisher Ausgleich versicherungsfremder Leistungen
der GKV ) wird
doch nicht gestrichen jedoch künftig zur Finanzierung
der GKV-Mitversicherung der Kinder verwendet. - Einen Zusatzbeitrag können Kassen
bei Versicherten erheben, sobald die Gesundheitsfonds-Mittel
nicht reichen. - Die Krankenkassen-Beitragssätze werden 2007 erhöht um 0,5 % auf
durchschn. 14,7 % (6,9% AG, 7,8% AN. -
Begrenzung der Ärztevergütung auf ein festes Gesamtbudget wird ersetzt
durch Vergütung von Pauschalen je Leistung. - Apotheken zahlen
höheren Rabatt (2,30 statt 2 Euro) pro verschreibungspflichtiges
Medikament an GKV. - Bei PKV-Wechsel: Mitnahme der aus ihren
Versicherten-Beiträgen in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen. -
Grundsatz: „Ambulant statt stationär“. - Pflichtversicherung
für alle Bundesbürger. - auch die PKV muss einen einheitlichen Basistarif
mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten. - Krankenkassen können Versicherten Sondertarife
(Selbstbehalt,
Kosten- oder Beitragsrückerstattung) anbieten. Nach monatelangen Diskussionen
der Expertengruppen und im Koalitionsausschuss einigte sich die
Große Koalition auf folgende Modifikationen der Eckpunkte: -
Der neue Gesundheitsfonds wird erst ab 1. Januar 2009 (Bundestagswahl)
eingeführt. - Für alle Krankenkassen gilt ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz. -
Krankenkassen können Zusatzbeitrag (bis zu 1 Prozent, max. acht
Euro monatlich) ab 2009 erheben - Allen Bürgern ohne Versicherungsschutz
muss die Rückkehr in eine Krankenversicherung ermöglicht werden. -
Statt 7 Spitzenverbänden der GKV in Zukunft nur noch einer. -
Die GKV bekommt mehr Freiheiten in der
Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern. - Die
Ausgaben für die Krankenhausversorgung sollen weiter begrenzt werden.
Quelle
Wikipedia
Im Februar 2007
wurde die umstrittene Gesundheitsreform als GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
GKV-WSG
verabschiedet. Linke und Grüne stimmten geschlossen dagegen, mit
ihr auch 23 CDU/CSU- und 20 SPD-Abgeordnete.
Gesundheitsfonds -
Der erste Schritt zur Einführung der Kopfpauschale 2009
vollzogen.
|
Auf dem Weg
zum Systemwechsel: Gesundheitspolitik schwarz-gelb Der
Koalitionsvertrag der schwarz-gelben
Regierung Merkel beinhaltet nicht
weniger als die Ankündigung eines Systemwechsels, der insbesondere
die Finanzierung der Krankenversicherung betrifft und den Versicherten
und Patienten einseitig die Lasten eines weiteren Ausgabenanstiegs
im Gesundheitswesen aufbürdet. Gleichzeitig orientiert sich der
Koalitionsvertrag in einem Maße an Klientelinteressen, das selbst
in der von Klientelpolitik besonders stark geprägten Gesundheitspolitik
so offen und einseitig lange nicht mehr anzutreffen war. Kampf
gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Vom Gesundheitsfonds
zur Kopfpauschale. Grundsätzlich will Schwarz-Gelb mit der Finanzierungsreform
laut Koalitionsvertrag „eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten
von den Lohnzusatzkosten“ erreichen. Zu diesem Zweck will sie das
gegenwärtige einkommensabhängige Beitragssystem auf eine einkommensunabhängige
Kopfpauschale umstellen. Zugleich soll der Arbeitgeberbeitrag –
nunmehr explizit – eingefroren werden. Einer noch zu bildenden Regierungskommission
obliegt es, Näheres festzulegen. Damit greift die konservativ-liberale
Koalition auf ein Modell zurück, mit dem die Union bereits in den
Bundestagswahlkampf 2005 gezogen war und das sie angesichts der
vernichtenden Resonanz bei den Wählerinnen und Wählern im Wahlkampf
2009 bewusst in der Schublade gelassen hatte.Die Realisierung
der Koalitionspläne bedeutete eine grundsätzliche Abkehr vom derzeitigen
Finanzierungsmodus in der GKV. Zum einen würde das Einfrieren des
Arbeitgeberbeitrags die voraussichtlich weiter ansteigenden GKV-Ausgaben
einseitig den Versicherten aufbürden; zum anderen würde eine Kopfpauschale
innerhalb der Versichertengemeinschaft vor allem Bezieher unterer
und mittlerer Einkommen zugunsten Besserverdienender belasten. mehr
Siehe
auch Bedenkliche
Schlagseite gesundheitspolitischer Ziele im Koalitionsvertrag
Der zweite Schritt Merkels,
diesmal mit Schwarz-Gelb, in Richtung Kopfpauschale
|
Der zweiteSchritt
zur Kopfpauschale wurde von Kanzlerin Merkel mit Schwarz-Gelb
eingeführt mit dem: GKV-Finanzierungsgesetz
(GKV-FinG) 2011 vom 15. Okt.2010 •
Der Beitragssatz
der GKV steigt um 0,6
auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. AN
8,2%, Arbeitgeber 7,3%. • Er wird jeweils in dieser Höhe eingefroren,
künftige Ausgabensteigerungen sollen über Zusatzbeiträge finanziert werden.
• Nicht mehr die Krankenkassen, nur der Gesundheitsminister kann
künftig Versicherten-Beiträge anpassen. • Künftige Ausgabensteigerungen erfolgen
über Zusatzbeiträge, die die GKV-Mitglieder
allein zu tragen haben. • Einen Zusatzbeitrag können Kassen
bei Versicherten erheben, sobald die Gesundheitsfonds-Mittel
nicht reichen. • Der Zusatzbeitrag ist nicht mehr
limitiert und einkommensunabhängig,
also eine für alle gleich hohe Kopfpauschale. • Die bisherige Überforderungsklausel wird durch einen Sozialausgleich
bei Zusatzbeiträgen über 2% ersetzt. • Die Umsetzung erfolgt direkt bei den Arbeitgebern bzw. bei
den Rentenversicherungsträgern. • Versicherte,
die ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlen, unterliegen Strafmaßnahmen. •
Wechsel
in die private PKV ist bereits nach einem Jehr (bisher drei)
bei Überschreitung
der Entgeltgrenze zulässig. •Die 2007 mit
dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführte Bindefrist für Wahltarife
(beispielsweise Kostenerstattung) sinkt auf ein Jahr (bisher: drei
Jahre). Zur
Quelle GKV-FinG
Nach Beitragserhöhung
2011 kommt die Kopfpauschale mit Sozialausgleich Mitte
2009 hatte die schwarz-rote Koalition angesichts der Wirtschaftskrise
den Beitragssatz um 0,6 Prozent gesenkt. Da Wirtschafts- Kollege
Rainer Brüderle (FDP) diese für beendet erklärt hat, hält es Rösler
für gerechtfertigt, zum alten Satz zurückzukehren. Das trifft Arbeitgeber mit
7,3 Prozent, noch stärker Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2
Prozent. 7.7.2010.
Denn
die Kassenbeiträge sollen per Gesetz (GKV-FinG, siehe oben) auf
8,2 Prozent für die Arbeitnehmer und 7,3 Prozent für die Arbeitgeber
eingefroren werden. Haben die Kassen höhere Ausgaben, können
nicht mehr sie den Beitragssatz anpassen, künftig liegt sie
im alleinigen Ermessen des Gesundheitsministers. Ihre einzige
eigene Möglichkeit, die erforderlichen zusätzlichen Einnahmen zu
bekommen, ist der Zusatzbeitrag. Den müssen allein die Arbeitnehmer
und Rentner tragen. Künftig können die Kassen nur noch einen festen Euro-Betrag von jedem Mitglied
verlangen, also letztlich eine Kopfpauschale. Die derzeitige Begrenzung auf acht Euro im Monat fällt ersatzlos
weg. Zur
Quelle
PDF
Das
Ende der Solidarität? - Die geplante Einführung der
Kopfpauschale bricht mit einer 120-jährigen Tradition.
16.03.2010 Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
wurde eine einkommensunabhängige Krankenversicherung
vereinbart. Das heißt im Klartext: Den Anstieg der Gesundheitsausgaben
zahlen künftig allein die Versicherten, die Unternehmen
ziehen sich schrittweise zurück. Im FDP-Wahlprogramm
2009 wird die Kopfpauschale ausdrücklich abgelehnt.
Die schwarz-gelbe Koalition ist in dieser Grundfrage
heillos zerstritten (Anm.K.A. Wie schon in der Großen
Koalition mit der SPD ist die alleinige
treibende Kraft für eine Kopfpauschale die CDU unter
Merkel).
Seehofer, CSU: "Ich war und bleibe ein Gegner eines
Systems, das vorsieht, eine einheitliche Pauschale mit
der Folge, dass die Kleinen mehr bezahlen, damit die
Großen weniger bezahlen, liebe Freunde. Ich möchte,
dass die Menschen entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit
auch zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen."
Auch Linkspartei, SPD und Grüne sind sich in diesem
Punkt einig: Dass die Sekretärin genauso viel für die
Krankenversicherung bezahlen soll wie der Chef, das
sei unsozial und rühre an den Grundfesten unseres Sozialstaats.
Bislang galt immer: Wer viel verdient bezahlt einen
höheren Beitrag als der, der wenig verdient. Ein Grundsatz,
der vielen als Garant für soziale Gerechtigkeit gilt. Die
Sozialkassen sind in Bedrängnis, die Einnahmebasis schwindet.
Politische Reformen des Arbeitsmarktes (Minijobs auf
dem Vormarsch, Niedriglohnsektor ausgedehnt, brüchige
Erwerbsbiografien , feste Anstellungen gewandelt zu
Zeitverträgen und "Selbstständigkeit") aber
haben der Massenarbeitslosigkeit nur ein anderes Gesicht
gegeben. Seit Jahrzehnten wurde stets bei den Ausgaben
(Leistungskürzungen, Zusatzbeiträge, Eigenbeteiligung,
...) angesetzt, statt die Einnahmebasis zu stabilisieren.
(Anmerkung K.A: Eine Wertschöpfungsabgabe
bleibt tabuisiert in dieser Diskussion). Beispiel
Schweiz - Kopfpauschale seit 1996 Immer weniger
Schweizer können die Kopfprämie aus eigener Tasche zahlen.
Familien aus dem Mittelstand wie die Bouchardys kommen
mit den Kopfprämien an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die Bouchardys verdienen mit 90.000 Franken für Schweizer
Verhältnisse nicht übermäßig viel - zu viel aber um
staatliche Zuschüssen zu bekommen. Gerade sind die Kopfprämien
für die Bouchardys wieder um 70 Franken pro Monat gestiegen.
Kein Wunder, dass Nadja Bouchardy das System der Kopfprämien
ganz und gar nicht gerecht findet. Schweizer zahlen
im Schnitt eine Kopfpauschale von umgerechnet 250 Euro.
Als die Kopfprämie 1996 eingeführt wurde, erhielt nur
jeder 5. inzwischen aber jeder 3. Schweizer einen staatlichen
Zuschuss. Hinzu kommt eine jährliche Franchise zwischen
300 und 2500 Franken die erstmal aus eigener Tasche
bezahlt werden muss, bevor die Versicherung einspringt.
Mit sehr hoher Franchise steigt der Prämienrabatt auf
bis zu 40 %. Für jeden Arztbesuch wird dann noch 10%
der Behandlungskosten fällig. Hinzu kommt, dass die
Kopfpauschale nur Grundleistungen - zudem von Jahr zu
Jahr weniger - abdeckt. Zahnbehandlungen oder z. B.
freie Arztwahl im Krankenhaus erfordern Zusatzversicherungen.
Quelle:
Das Ende der Solidarität? Der Kampf um die Kopfpauschale
- Deutschlandradio Siehe
auch: Auf
dem Weg zum Systemwechsel: Gesundheitspolitik schwarz-gelb
Gesundheitssystem
der Schweiz mit Kopfpauschale seit1996
Die
Schweizer sind mit ihrer Kopfpauschale kreuzunglücklich
Gesundheitssystem
der Niederlande mit Kopfpauschale seit2006
|
Praxisgebühr-Streichung
gegen Betreuungsgeld Mit (vor vielen
Jahren erfolgter) Einführung der "Eigenleistungen"
und "Zuzahlungen", wie
2004 der Praxisgebühr,
wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung
der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Grundpfeiler des demokratischen
Sozialstaats - gebrochen. An diesen Kosten, die zusätzlich zu den
Versichertenbeiträgen erhoben werden, sind Arbeitgeber nicht
beteiligt. Schon gar nicht ist nachvollziehbar, dass gerade bei teueren
zahnärztlichen Behandlungen ein hohes Kostenrisiko aufrecht erhalten wird. Die
für den Einzelnen günstigste Finanzierung durch das Versicherungsprinzip wird
aufgrund der hohen Eigenbeteiligung bei zahnärztlichen Behandlungen zu nichte
gemacht. Eigenverantwortung und Kostenverantwortung lässt sich durch
ausreichende Tranzparenz (Zugang zu allen persönlichen Gesundheits- /
Krankendaten und Informationen was genau wird zu welchen Kosten der aktuellen
Behandlung abgerechnet) sehr viel effektiver fördern. Merkels
schwarz-gelber Kuhhandel - Praxisgebühr-Abschaffung
gegen Betreuungsgeld-Einführung 5.11.2012.
Das Gipfeltreffen der schwarz-gelben Koalition endete mit dem erwarteten
Kuhhandel, der Union und FDP hilft und den Steuerzahler Geld kostet.
Die Praxisgebühr-Abschaffung geht auf das Konto der Liberalen, das
Betreuungsgeld ist ein Herzensanliegen der CSU. "Weil der Staat dafür sorgt, dass Eltern ihre Kinder in betreute Obhut geben
können, will die CSU auch konservative Mütter bedienen, die ihren Nachwuchs
lieber zu Hause betreuen. Wie im Schlaraffenland: „Wer nicht ins subventionierte
Theater will, kriegt das Eintrittsgeld eben in bar“. Wir haben es ja. Es kommt
aber noch schräger: Millionäre dürfen kassieren, Hartz-IV-Empfänger dagegen
kriegen keinen Cent" formuliert die Saarbrücker Zeitung. Praxisgebühr und andere Zuzahlungen
abschaffen forderte 2009 schon der SoVD:
Die bei der Praxisgebühr angeführten Argumente (Hoffnung nicht erfüllt,
dass sich die vermeintlich hohe Zahl der Arztkontakte pro Patient
und Jahr verringert. Zuzahlung benachteiligt vor allem sozial
schwache, chronisch kranke, behinderte und ältere Menschen) gegen
diese Form der Zuzahlung lassen sich auch auf weitere Formen der
Zu- und Aufzahlungen übertragen. Besonders im Bereich der Hilfsmittel
führen Aufzahlungen zum Beispiel bei Hörgeräten zu erheblichen finanziellen
Belastungen der Betroffenen. Doch nicht nur Zu- und Aufzahlungen,
zunehmende Leistungsausgrenzungen wie z.B. bei Sehhilfen, der 0,9-prozentige
Sonderbeitrag der Versicherten aber auch und gerade die durch das
GKV-Finanzierungsgesetz eingeführten ungedeckelten, einkommensunabhängigen
Zusatzbeiträge sind einseitige Belastungen und schnellstmöglich
zu beseitigen.
Schwarz-Gelb legt Axt an gesetzliche Krankenversicherung
17.10.2012. Die Regierungskoalition unter
Merkel will die gesetzliche Krankenversicherung
weitgehend privatisieren. Das geht aus der Änderungsnovelle
zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle)
hervor, die Donnerstag vom
Bundestag verabschiedet werden soll. Darin wird das Kartellrecht,
das in erster Linie Regelungen für private Unternehmen beinhaltet,
auch auf die GKV handstreichartig ausgeweitet. „Damit
wird die Axt an unsere soziale Krankenver- sicherung gelegt“, betonte
Elke Hannack, Vorstandsmitglied von
Verdi. Künftig wirkt europäisches Wettbewerbsrecht auf die GKV.
Dies bedeute etwa, dass Rabattverträge
der Kassen mit der Pharmaindustrie künftig als unerlaubte Preisabsprachen
nicht mehr zulässig seien mit der Folge, dass Arzneien für die Versicherten
noch teurer würden. Quelle
Verdi
Arzneireport
Deutsche zahlen Milliarden zu viel für Medikamente
27.09.12. Das heftige Marketing der Pharma-Lobby wirkt: Deutsche
Ärzte lassen sich zur Verschreibung von zu teuren Medikamenten überreden.
Nun gibt es eine Berechnung zum Sparpotenzial für die Versicherten.
Die gesetzlichen Krankenkassen könnten bei Arzneimitteln Milliarden
einsparen, ohne dass dies den Patienten zum Nachteil geriete. Wie
der jedes Jahr im Herbst vorgestellte Arzneiverordnungsreport nahelegt,
könnten sie die Kosten um 3,1 Milliarden Euro senken, wenn die Ärzte
konsequent preiswerte Generika verordnen und auf teure, patentgeschützte
Analogpräparate sowie auf Arzneimittel mit umstrittener Wirkung
verzichten würden. Würden die Preise auf das etwa in den Niederlanden
übliche Niveau gesenkt, würde das Einsparpotenzial den unabhängigen
Berichterstattern zufolge bei 7,8 Mrd € liegen... Quelle
Welt
Kosten
senken durch Vermeidung von Korruption und Mißwirtschaft
im Gesundheitswesen
Mehr als neunzig Prozent der deutschen Bevölkerung
sind gesetzlich krankenversichert. Laut Ärztezeitung
vom 15. Juli 2004 waren im Jahr 2002 4,2 Millionen Menschen
im Gesundheitswesen beschäftigt. Mehr als zweihundert
Milliarden Euro werden jährlich im Gesundheitssektor
umgesetzt, das entspricht fast dem halben Bundeshaushalt.
Eine Reihe von Prozessen, in denen es um korruptive
Netzwerke zwischen Ärzten, Apotheken, Pharmavertriebsunternehmen
ging, weckte die öffentliche Aufmerksamkeit ebenso wie
eine zweitägige Anhörung des Bundeskriminalamtes zum
Thema Abrechnungsbetrug. Korruptionsprävention
durch den Staat. Dazu gehört an erster Stelle,
dass die Landesregierungen und die Bundesregierung mit
ihren Möglichkeiten bei den Spitzenorganisationen des
Gesundheitssystems, sofern es sich um öffentlich-rechtliche
Körperschaften handelt, Professionalität und Integrität
steigern müssen. Die Länderparlamente als Kontrollorgane
der Landesregierungen und diese selbst müssen in Zukunft
sicherstellen, dass Prävention, Kontrolle und Strafverfolgung
von Missbrauchs- und Korruptionsdelikten im Gesundheitsbereich
verstärkt werden. Verdachtsmomenten auf Korruption muss
akribisch nachgegangen werden. Missbrauchs- und Korruptionsfälle
bei Ärzten, Apothekern, anderen Leistungserbringern
gehören vor den Staatsanwalt. Regelungen der Kassen
und der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen auf dem
Kulanzweg sind abzustellen. Hilfe beim Erfassen
und bei der Verfolgung gesundheitlich bedenklicher Werbebehauptungen.
Stattdessen objektive Produktinformation Wichtig
sind auf der Länderebene auch verstärkte Anstrengungen,
gesetzlich unzulässige (zum Beispiel Internetinformationen),
unzutreffende, schädlich verharmlosende oder in anderer
Weise gesundheitlich bedenkliche Werbebehauptungen der
pharmazeutischen Industrie zu verfolgen und zu ahnden.
Untersuchungen haben gezeigt, dass nur eine von zwölf
Werbebehauptungen der Pharmaindustrie dem Kenntnisstand
entspricht, alle anderen sind überzogen, unlauter, irreführend
oder schlicht falsch. Regelungen über Drittmittel
und Sponsoring. Interessenkonflikte Bund und
Länder sind auch in der Pflicht, den Amtsträgerbegriff
klar zu definieren und eine bundeseinheitliche Regelung
für das Einwerben und die Verwendung von Drittmitteln
zu finden. Es geht nicht an, dass niedergelassene Ärzte
und Apotheker gegenüber Angeboten der anbietenden Wirtschaft
eine andere Haltung einnehmen dürfen als Krankenhausärzte
und -apotheker und dass Krankenhausärzte, die nicht
Amtsträger sind, sich anders verhalten dürfen als Universitätsprofessoren. Datenzusammenführungen
und Datenaustausch Bisher fehlen Regelungen,
die den Kassen eine pseudonyme Datenauswertung über
die Arzt-Patienten-Relation erlauben. Datenzusammenführungen
(z.B. ärztliche Abrechnungsdaten, Krankenhausdaten,
Arzneimitteldaten, Arbeitsunfähigkeitsdaten, Hilfsmitteldaten
usw.) Bundesgesetzlich zu regeln wäre auch eine Regresspflicht
der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen gegenüber den
Kassen bei Korruptions- und Betrugsdelikten von Leistungserbringern,
die sie hätten erkennen können. Verbesserung der
Strafverfolgung Bund und Länder sind gefordert,
Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften in regelmäßigen
Zusammenkünften einen Informationsaustausch über korrupte
Machenschaften im Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Richtlinie
des Bundes für Bund, Länder und nachgeordnete Behörden
Eine Richtlinie des Bundes sollte als Rahmenvereinbarung
für Bund und Länder und die ihnen nachgeordneten Behörden
im Gesundheitsbereich die folgenden Stichpunkte regeln:
-Amtsträgereigenschaften und -pflichten -Ärztliche
Selbstverwaltung, Verhaltenskodex -Datenaustausch -Drittmittel,
Transparenz bei Einwerbung und Verwendung -Einkauf von
Leistungen und Produkten, transparente Ausschreibungen,
Provisionen, Verbot von „Kickbacks“ -Fort- und Weiterbildung:
Zertifizierung nur bei Unabhängigkeit -Geschenke: Geldwerte
Vorteile, Sponsoring -Grauer und schwarzer Arzneimittelmarkt
-Interessenkonflikte -Korruptionsbeauftragte -Objektive
Informationen über pharmazeutische Produkte, Hilfsmittel
und Medizingeräte -Qualitätssicherung in Diagnostik
und Therapie: Objektive wissenschaftliche Datenauswertung,
Transparenz, Unabhängigkeit von Leitlinien -Selbstständige
Ermittlungseinheiten zur Aufdeckung von Missbrauchs-
und Korruptionsdelikten -Strafbarkeit von Wissenschaftsbetrug
-Verhaltenskodizes -Whistleblower und ihr Schutz. Quelle
Transparency
Deutschland
|
Koalitionsvertrag 2013
schlimmer als 2005
Der
Koalitionsvertrag Was vom Regierungsprogramm zu halten ist Der
Tagesspiegel hat an zehn Schwerpunktthemen
(1.Mindestlohn, 2.Rente, 3. Gesundheit und Pflege, 4.
Doppelte
Staatsangehörigkeit, 5. Verkehr, 6. Bildung /Wissenschaft,
7. Familie,
8. Vorratsdatenspeicherung, 9. Energie- wende, 10. Mieten)
geprüft, wie viel Union und SPD am Ende durchsetzen konnten, und was das
dann für die Bürger bedeutet. Zum
Beispiel Punkt 3 Gesundheit und Pflege: SPD hat klein
beigegeben. Weder Bürgerversicherung (Anm. K:A: siehe
SPD-Wahlversprechen
und oben Kasten Alternative Bürgerversicherung), noch paritätischer Arbeitgeberbeitrag.
Arbeitnehmer und Rentner tragen alle künftigen Erhöhungen alleine.
Allerdings Zusatzbeiträge der Kassen nicht mehr pauschal, sondern
prozentual. Ärztekorruption wird strafrechtlich geahndet, Privatmediziner
bleiben also nicht mehr außen vor. Pflegereform: SPD scheiterte,
den privaten Kassen Teil ihrer Rücklagen abzuknöpfen. Beitrag wird
nicht sofort um 0,5 Punkte erhöht, sondern nur schrittweise. SPD
muss mit Pflege-Bahr leben. SPD- Erfolg: Wer sich kurzfristig um
einen Pflegefall in der Familie kümmern muss, bekommt seinen Lohn
für zehn Tage weiterbezahlt. FAZIT: Fein raus in der Krankenversicherung
sind nur die Arbeitgeber. Für die Versicherten wird es teurer, sie
sollen alle Kostensteigerungen über Zusatzbeiträge alleine zahlen.
Auch für Privatversicherte sieht es düster aus. Es gibt keine Preis-
oder Mengenkontrollen und kaum Wechselmöglichkeiten zu günstigeren
Anbietern. Für die Pflege fließt endlich mehr Geld.
Zurück zu Sozialabbau
unter Merkel
Zurück
zu Einkommens-Umverteilung 1980 bis heute
Zur
Hauptseite Zukunft der Arbeit
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Hoppe
fordert Gesundheitsfonds-Stopp Die Regierung
legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushalts
politischer Machbarkeit fest, wie viel Geld für die
Versorgung der Patienten ausgegeben werden darf. Damit
hängt die Versorgung der Patienten künftig vom Spardiktat
der Finanzpolitiker ab. Der tatsächliche Versorgungsbedarf
gerät völlig aus dem Blick. Wir sind längst auf einer
Abwärtsspirale in der Qualität medizinischer Versorgung.
Der Gesundheitsfonds ist ein Experiment mit höchst fragwürdigem
Ausgang. Unter gefälligem Namen wird Rationierung verfestigt.
Wir appellieren daher eindringlich an alle verantw.
Politiker, das Projekt zu stoppen. Jörg-Dietrich Hoppe
Quelle
bpb
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Daimler
bezahlen und Golf bekommen Die gesetzlich Versicherten
erhalten immer weniger Leistungen für immer mehr Geld,
als ob man einen Daimler bezahlt, aber nur einen Golf
bekommt. Zu den 9 Mrd, die die Versicherten heute
schon ohne Arbeitgeber für Zahnersatz und Krankengeld
aufbringen müssen werden bald noch 'Zusatzbeiträge'
für Versicherte hinzukommen, deren Kassen in finanzielle
Schieflage geraten. Während Arbeitgeber ihren Beitrag
zur GKV mit dem Gesundheitsfonds einfrieren können,
müssen die Versicherten per Kopfpauschale entstehende
Defizite von über 8 Mrd Euro ausgleichen. Der Gesundheitsfonds,
von vornherein auf Unterfinanzierung angelegt, lässt nur
die Wahl zwischen Leistungskürzungen oder Zusatzbeiträgen.
Das ist unsozial und unsolidarisch. Dieser Gesundheitsfonds
ist eine Sackgasse. Er ist überflüssig, unberechenbar
und teuer. Frank Spieth
Quelle
bpb
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Heftige
Kritik vom DGB Der Gesundheitsfonds löst vor
allem nicht das Finanzierungs-Hauptproblem, die strukturelle Einnahmeschwäche
der GKV. Statt andere Einkommensarten mit heranzuziehen,
private Krankenversicherungen mit in die Pflicht zu
nehmen und die Steuerfinanzierung gesamt- gesellschaftlicher
Aufgaben zügig auszubauen, werden künftig ausschliesslich
die Versicherten mit den Kostensteigerungen belastet.
Nach der Anfangsphase wird der Fonds, laut Gesetz, die
Ausgaben nur zu mindestens 95 % decken. Die Folgen dieser
strukturellen Unterfinanzierung werden die Versicherten
in Form von Leistungskürzungen, Billigtarifen und des
geplanten Zusatzbeitrags zahlen müssen. Die paritätische
Finanzierung der GKV wird weiter zulasten der ArbeitnehmerInnen
verschoben. Deutscher Gewerkschaftsbund Quelle
bpb
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Kritik
am Gesundheitsfonds Gleichwohl werden sich die
Krankenkassen scheuen, den Zusatzbeitrag zu erheben.
Denn als zu groß wird die Gefahr massiver Mitgliederverluste
eingeschätzt. Hieraus erschließt sich, dass die Krankenkassen
mit allen Mitteln versuchen werden, mit den Zuwendungen
aus dem Gesundheitsfonds auszukommen. Einsparmöglichkeiten
werden rigoros genutzt werden, Zusatzausgaben, die über
die absolut notwendigen hinausgehen, wird es bei den
meisten Kassen nicht mehr geben.
Andreas
Köhler Die unfairen Wettbewerbsverhältnisse zwischen
gesetzlicher und privater Krankenversicherung (rauspicken
Junger und Gesunder, übrige für GKV) bleiben trotz Basistarif
im Wesentlichen unangetastet im Gesundheitsfonds-System.
Verbraucherzentrale Bundesverband Quelle
bpb
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FDP gegen "Gesundheitsprämie" Die FDP forderte eine private, kapitalgedeckte Versicherung,
die Kopfpauschale
der CDU lehnte sie ab, ebenso die Bürgerversicherung. Auch im Wahlprogramm des Jahres 2009
lehnte die FDP die "Gesundheitsprämie"
ausdrücklich ab. Stattdessen präferierte sie nicht nur
die Entkopplung der Beiträge vom Arbeitslohn und ein
leistungsorientiertes Prämiensystem, sondern
ausdrücklich auch die gänzliche Beseitigung des
Umlageverfahrens. WD
- Wissenschaftliche Dienste Bundestag
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Öffentliche
Förderung des Verkaufstrainings für IGeL-Angebote Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL)- Angebote, von Patienten
selbst bezahlt, in Arztpraxen sind überwiegend ohne
Nutzen und bergen nicht selten gesundheitliche Risiken.
Die häufigsten Igel-Leistungen sind das Glaukom- Screening
auf Grünen Star und vaginaler Ultraschall auf Krebs.
Ein wissenschaftlicher Nutzen ist nicht belegt. Im Gegenteil:
Viele Untersuchungen führten zu falschen Befunden und
unnötigen Eingriffen.Eine parlamentarische Anfrage der
Grünen lautete: Wie begründet die Bundesregierung die
Förderung von Praxis- coachings zur Maximierung des
Arztpraxen- gewinns mit IGeL-Angeboten … bei denen in
der Schulung laut Homepage des Anbieters u.a. gedankliche
Barrieren des Verkaufen müssens gegenüber den PatientInnen
('Mir wäre diese Leistung aber zu teuer') abgebaut werden
und in denen 'einfache und unauf- dringliche Formulierungen'
vermittelt werden, 'mit denen sie ihre Patienten leicht
und schnell vom Sinn und Nutzen einer Selbstzahler-
Leistung überzeugen'. Quellen forum
gesundh
taz
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Kearney
- Bürokratiekosten-Studie voller ordnungspolitischem
Unverständnis 3.1.2012. Für medialen Wirbel
hat eine Studie der Unternehmensberatung A. T. Kearney
über Verwaltungskosten im Gesundheitssystem gesorgt.
Demnach gehen 23 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen
nur für Bürokratie aus. Prof. Klaus Jacobs, Geschäftsführer
des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), hat
sich deshalb die Studienzufammenfassung und die Bericht-
erstattung darüber genauer angeschaut: vollständiger
Artikel
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