Gesundheitsreformen
unter Kohl 1982-1998
Seit etwa
30 Jahren bemüht sich die Politik der Parteien CDU CSU FDP SPD GRÜNE
in wechselnden Koalitionen der Regierungen Kohl, Schröder, Merkel
darum, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
zu senken. Das bedeutet in erster Linie: Die Beiträge, die Arbeitnehmer
und Arbeitgeber an die Krankenkassen zahlen, sollen so niedrig wie
möglich sein, um die Lohnnebenkosten der Unternehmen zu begrenzen.
Diese Aufgabe haben sich die Parteien auch für die nächsten Jahre
gestellt. Vorrangig
für die Gesundheit der Versicherten sind aber nicht niedrige Beiträge
sondern ausreichende Gesundheitsleistungen, die in einer solidarischen
Versicherung für den Einzelnen am ehesten finanzierbar bleiben,
auch wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen. Diese rigorose
Sicherung der "Beitragssatzstabilität" im vorrangigen
Interesse der Unternehmen den Arbeitgeberanteil niedrig zu halten,
hat bis zu den jüngsten Reformen Priorität. Sie gipfelt in den derzeitigen
Bemühungen der Regierung Merkel mit Einführung der "Kopfpauschale" (CDU:
Gesundheitsprämie) die gesetzliche Krankenversicherung entscheidend
zu demontieren.
Den Auftakt gesetzgeberischer Eingriffe machte 1977
das Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz.. Ergebnis
eines Kompromisses zwischen der sozial-liberalen Regierung und der
Opposition von CDU/CSU, die damals die Mehrheit im Bundesrat stellte.
Ziel war die so
genannte Beitragssatzstabilität. Dazu wurden - wie auch in fast
allen nachfolgenden GKV-Reformgesetzen vorrangig Leistungen
der Kassen gekürzt, die Zuzahlungen der Patienten erhöht.
Mit
Einführung der "Zuzahlungen" und "Eigenleistungen"
wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung - ein Grundpfeiler des demokratischen Sozialstaats
- gebrochen. An diesen Kosten, die zusätzlich zu den Versichertenbeiträgen
erhoben werden, sind Arbeitgeber nicht beteiligt. Schon
gar nicht ist nachvollziehbar, dass gerade bei teueren zahnärztlichen
Behandlungen ein hohes Kostenrisiko aufrecht erhalten wird. Die für den Einzelnen günstigste Finanzierung durch
das Versicherungsprinzip wird aufgrund der hohen Eigenbeteiligung
bei zahnärztlichen
Behandlungen zu nichte gemacht. Eigenverantwortung
und Kostenverantwortung lässt sich durch ausreichende Tranzparenz
(Zugang zu allen persönlichen Gesundheits- / Krankendaten und Informationen
was
genau wird zu welchen Kosten der aktuellen Behandlung abgerechnet)
sehr viel effektiver fördern.
Kostenexplosion
im Gesundheitswesen? Das Schlagwort "Kostenexplosion" beherrschte
häufig die Medienlandschaft nicht nur der Ära Kohl. Sicher sind die Kosten
im Gesundheitswesen von Jahr zu Jahr gestiegen, aber eben wie die
Preise und Wirtschaftsleistungen auch. So hat sich die Relation
der Leistungsausgaben der GKV zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) von
5,7 % im Jahre 1975 gerade einmal auf 6 % im Jahre 1998 erhöht.
Das widerlegt eindeutig die Behauptungen einer Kostenexplosion.
Die Probleme bei der Finanzierung im Gesundheitswesen haben ihre
Ursache primär in einer Schwäche bei den Einnahmen, insbesondere
durch die hinter den BIP-Steigerungen zurückgefallene Lohnentwicklung
wie in "Sozialabbau unter Kohl" erläutert. Auch die
- gerne und vielfach wiederholten, scheinbar plausibelen - Behauptungen,
dass sowohl die zunehmende Alterung der Gesellschaft als auch der
medizinisch-technische Fortschritt die Kosten im Gesundheitswesen
enorm in die Höhe treiben werden, halten einer kritischen Prüfung
nicht stand. Siehe auch hierzu "Kostenexplosion
im Gesundheitswesen? DIW 7/03" "Droht
eine Kostenlawine im Gesundheitswesen? Bosbach/Bingler Soziale Sicherheit1/2008"
These,
die Vollkasko-Mentalität der Versicherten verführe zu einem maximalen
Konsum medizinischer Leistungen. Aus der beklagten Anspruchsmentalität
der GKV-Versicherten und der damit angeblich verursachten Ausgabensteigerung
wird nicht selten die Forderung abgeleitet, die GKV solle sich auf
eine Grundsicherung zurückziehen. Im Rahmen einer höheren Eigenverantwortung
sollte der Rest privat versichert werden. Dabei werden der PKV viele
Vorteile zugeschrieben. Ein modernes Märchen, meinen die Autoren
und verweisen auf empirische Tatsachen. Zwischen 1983 und 1994 sei
bei GKV-Versicherten die Zahl der Arztkontakte von 2,81 auf 3,68,
bei den PKV-Versicherten dagegen von 2,83 auf 4,51 Mitglied und
Jahr gestiegen. Während im gleichen Zeitraum bei den GKV-Versicherten
die Zahl der Klinikaufenthalte von 1,36 auf 1,34 Prozent gesunken
sei, registrierten die Statistiker bei PKV-Mitgliedern eine Zunahme
von 1,66 auf 1,79 je Mitglied.
Quelle
Hintergrundinformationen
Zweifellos sind effektive Kostenkontrollen und regelnde
Eingriffe zur Kostenbegrenzung notwendig Die Ursachen
für die steigenden Beitragssätze liegen weniger auf der Ausgaben-
als vielmehr auf der Einnahmeseite. Die problematische Einnahmesituation
der gesetzlichen Krankenversicherung wurde durch die Politik der
letzten Jahrzehnte - steigende Arbeitslosigkeit, stagnierendes
Lohnniveau und zunehmende Prekarisierung der Beschäftigung mit
Niedriglöhnen - mitverursacht. Darüber hinaus hat die gesetzliche
Krankenversicherung auch ein Ausgabenproblem. Das deutsche Gesundheitssystem
ist von einer Reihe von Ineffizienzen, Versorgungsdefiziten (Über-,
Unter- und Fehlversorgung) und überholten Organisationsstrukturen
bis hin zu Intransparenz und massiven Betrugsfällen durchzogen.
Es ist daher auch erforderlich, mehr Qualitätswettbewerb unter den
Leistungserbringern auch gegen den Widerstand der mächtigen Interessenorganisationen
der Ärztinnen, Apothekerinnen oder der Pharmaindustrie durchzusetzen,
um die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Kosten zu reduzieren.
*Hintergrundinformationen
Gesundheitspolitik
KAB Bisher positiv herausragende Ergebnisse sind deutliche Kostenreduzierungen
bei Arzneimitteln und reduzierten Krankenhauskosten. *
Hintergrundinformationen zur Gesundheitspolitik in Deutschland,
37 Seiten, Sabrina Schmalz Kathol.ArbeitnehmerBeweg., 9.3.2006.
Inhalt: Einleitung (kosten-einn-ausg-behandl,qualität), Bürgerversicherung6,
Kopfpauschale10, System und Zukunft (Bürgerversicherung detaill.)11,
Arbeitgeberbelastung18, Grundsicherung19, Arme sterben früher19,
Europäischer Vergleich21, Gesundheitspolitik in EU26, Dänemark28,
Frankreich30, Kostenexplosion?32, Transparency International-Korruption
und Betrug33 (33 bedeutet Kap.beginnt auf Seite33)
Auflistung
der Reformen - Die wesentlichen Leistungskürzungen
In den meisten Fällen wäre der Begriff “Finanzierungsreform”
treffender als die Bezeichnung “Gesundheitsreform”. Im Folgenden
werden die wichtigsten Veränderungen für Versicherte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
erläutert.
1983 Haushaltsbegleitgesetz
1983 •Die Zuzahlung
von 1,50 DM pro Verordnung (Arznei- und Verbandmittel) wird erhöht
auf 2,00 DM. •Einführung
einer Zuzahlungspflicht bei Krankenhausbehandlung in Höhe von 5
DM pro Tag für maximal 14 Tage je Kalenderjahr. •Für die Kuren
der Kranken- und Rentenversicherung wird eine Zuzahlung von 10 DM
pro Tag eingeführt - für maximal 30 Tage im Kalenderjahr. •Bagatell-Arzneimittel
werden aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen (Arzneimittel
gegen Erkältungskrankheiten, Reisekrankheit, Mund und Rachentherapeutika,
Abführmittel). Ergänzung aus Meilensteine
der Gesundheitspolitik siehe 1982
zum "Haushaltbegleitgesetz 1983" Hier
heisst es "müssen die Rentenversicherungsträger nicht in voller
Höhe Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner zahlen",
das bedeutet:
Erstmalig müssen Rentner/nnen ab 1983 Beiträge zur Krankenversicherung
zahlen, die restlichen 50% trägt weiterhin die Rentenversicherung.
1984
Haushaltsbegleitgesetz 1984 •Stärkere Einbeziehung
von Einmalzahlungen des ArbGeb (Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld)
in die Beitragspflicht. •Einbeziehung
des Kg in die Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
(der Beitrag wird hälftig vom Kranken und der Krankenkasse gezahlt). •Kürzung der
jährlichen Anpassung des Kg durch Aktualisierung (Anbindung an Entgeltentwicklung
im Vorjahr).
Quelle AOK
Reformdatenbank
1989 Gesetz
zur Strukturreform im Gesundheitswesen - Gesundheits-Reformgesetz
(GRG) Mit dem Gesundheitsreformgesetz „GRG“ unter
Norbert Blüm (CDU) wurde die gesetzliche Krankenversicherung aus
dem 2. Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) ab 1. Januar 1989
in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen. Einführung
einer „Negativliste“ für als unwirtschaftlich beurteilte Medikamente.
Darüberhinaus gibt es eine Vielzahl von Gebühren- und Zuzahlungserhöhungen: •Halbierung
des Kassenzuschusses für Brillengestelle auf einen Zuschussbetrag
von 20 Mark Zuzahlung jetzt auch bei Hilfsmitteln (beispielsweise
Rollstuhl oder Pflegebett), die oberhalb eines Richtwertes liegen. •Heilmitteln,
für die kein Festbetrag festgelegt wurde, fällt eine Rezeptgebühr von
vier Mark je Heilmittel an. •Die Arzneimittelzuzahlung
steigt von 2 auf 3 Mark pro Medikament ohne Festbetrag.
(Bei Arzneimitteln, die zum Festbetrag angeboten werden, ist i.d.R.
keine
Zuzahlung mehr erforderlich). •Ausschluss
von umstrittenen und unwirtschaftlichen Heil- und Hilfsmitteln und Bagatellarzneimitteln (Erkältung
etc.)
•Verdopplung
der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf zehn Mark/Tag bis maximal
14 Tage im Jahr (ab 1991). •Begrenzung
der Kostenerstattung bei Zahnersatz von 60 auf 50 % (statt bisher
60 Prozent) Regelzuschuss (ab 1991). •Einführung eines Bonussystems
bei Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen
beim Zahnarzt (Bonusheft). •Einschränkung
der kieferorthopädischen Behandlung, zudem 25 % Eigenanteil, wenn die Behandlung
nicht beendet
wurde. •Begrenzung
des Zuschusses für Badekuren (ambulante Kur) auf höchstens 15 Mark
täglich (vorher: 25 Mark). •Einführung der
Härtefallregelung zur sozialen Abfederung der Zuzahlungen.
Keine Zuzahlungen bei geringem Einkommen.
•Kürzung des
Sterbegelds von 4.000 auf maximal 2.100 Mark. Sterbegeld entfällt
für ab 1989 neu Versicherte. •Fahrkosten wg stationärer Behandlung
bzw. Rettungstransporte; Eigenbeteiligung von 5
auf 20 Mark erhöht. •Erstmals Kostenerstattung einer häuslichen
Pflegehilfe bei Pflegebedürftigkeit.
Bei familiärer Pflege Wahlrecht auf 400 DM. •Untersuchungen
wie Krebsvorsorge oder Diabetes-Vorsorge werden in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. •Präventionsangebote
(die nicht klar definiert werden) müssen von den Kassen als Satzungsleistungen
angeboten werden.
1993 Gesundheitsstrukturgesetz
- Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GSG) Auch bekannt als „Lahnstein-Kompromiss“
zwischen Seehofer (CSU) und Dreßler (SPD). Der Krankenschein
wird durch die Krankenversicherungskarte ersetzt. Ab 1997 freie
Wahl der Krankenkasse ansonsten weitere Mehrkosten für alle
Versicherten: •Zuzahlung
für alle Arzneimittel (auch mit Festbetrag): 3, 5 oder 7 DM bei
Medikamentenpreis bis 30, 50 und über 50 DM. •Ab 1994 Zuzahlung
nach Packungsgröße. Indirekte Erhöhung, da nun jeweils 4,6, und 8 DM anfallen. •Erhöhungen
der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren pro Tag auf 11 DM (Ost: 8
DM) für maximal 14 Tage.
Ab Januar 1994: 12 DM und 9 DM (Ost). •Kieferorthopädische
Leistungen für Erwachsene, "medizinisch nicht notwendiger"
Zahnersatz und aufwendige prothetische Versorgungsformen werden
aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. •Keine Kostenübernahme
von Schutzimpfungen für Fernreisen. •Freiwillig
versicherte Rentner zahlen den vollen KV-Beitragssatz auf Renten- und sonstige Einkommen
(z.B. Mieteinnahmen).
1. April 1995 Pflegeversicherungsgesetz
(Volltext
siehe AOK Reformdatenbank)
Einführung der
Sozialen Pflegeversicherung, paritätisch finanziert von AN und AG,
als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Zur finanziellen
Entlastung der Arbeitgeber (AG) wird der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft
und zum Arbeitstag bundesweit (Sonderregelung in Sachsen). 20-prozentige
Kürzung der Krankenkassenbeitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit
für alle Arbeitslosen durch Absenkung der Bemessungsgrundlage
auf 80 Prozent des zugrundeliegenden Arbeitsentgelts - jährlicher
Einnahmeverlust der GKV von rund sechs Milliarden Mark. Mehr
unter 1995/96
Inkrafttreten des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG, siehe
dort Seite 23ff)
1996: Beitragsentlastungsgesetz Im Rahmen des "Programms für Wachstum und Beschäftigung" von 1996, des
sogenannten Sparpakets, beschloss die Regierungskoalition unter Kohl das
Beitragsentlastungsgesetz. Zuschüsse zu Brillengestellen gänzlich abgeschafft (galt
nur bis 1998). erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel Das Krankentagegeld sinkt von 90% des
Bruttoentgeldes auf nur mehr 80%. Zahnersatzleistungen für Personen, nach dem 31.12.1978 geboren,
werden (fast) ersatzlos
gestrichen. Die Eigenbeteiligung an Kuren steigt; diese werden durch den Abzug
von Urlaubstagen “gegenfinanziert”. Die Kassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihre Beitragssätze zum 1. Januar
1997 um 0,4 Prozentpunkte zu senken. Siehe
auch Kritik
der DAK am Beitragsentlastungsgesetz 01. Jul 1997 2.
GKV-Neuordnungsgesetz (2. NOG) •Erhöhung der
Zuzahlung bei Fahrkosten von 20 auf 25 Mark.Arzneimittelzuzahlung
steigt auf 9, 11 bzw. 13 Mark. •Krankenhauszuzahlung
steigt pro Tag auf 17 (West) und 14 (Ost) Mark (bisher: zwölf/neun
Mark). •Zuzahlung bei
Heilmitteln wird von zehn auf 15 Prozent erhöht. •Mehr Wahlfreiheit
durch neue Instrumente der Beitragsgestaltung wie Beitragsrückerstattung,
Selbstbehalt... •Für einige
Hilfsmittel (z.B. Kompressionsstrümpfe, Einlagen, Bandagen) wird
eine Zuzahlung von 20 Prozent eingeführt. •Zuzahlungen
sollen im Zweijahres-Rhythmus an die Entwicklung des Durchschnittslohn angepasst werden zum 1.7.1999. •"Krankenhaus-Notopfer" von jeweils 20 Mark in den
Jahren 1997 bis 1999 zur Finanzierung der Krankenhäuser. •Erweiterung
des außerordentlichen Kündigungsrechts für Mitglieder. •Kostenübernahme
zusätzlicher Untersuchung für Kinder zur Früherkennung körperlicher
oder geistiger Gefährdung. •Einführung
des Kostenerstattungsprinzips bei kieferorthopädischer Behandlung
von Jugendlichen. •Ab 1. Januar
1998 Einführung des Kostenerstattungsprinzips mit Festzuschüssen
bei Zahnersatz nach GOZ. •Zahnärztliche
Individualprophylaxe-Maßnahmen (Schmelzhärtung und
Keimzahlsenkung, etc.) ab dem 18. Lebensjahr. •(Zahn-)Ärzte
und Krankenhäuser müssen die Kosten
den Patienten schriftlich mitteilen.
Quellen AK
Sozialpolitik Chronik GKV
Aktuelles
auf Portal Sozialpolitik
Meilensteine
der Gesundheitspolitik
AOK
Reformdatenbank 1995/96
Inkrafttreten des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) Hintergrundinformationen
Gesundheitspolitik KAB Gesundheitsreform
in Deutschland Wikipedia
Zurück zu Sozialabbau
unter Kohl
Zurück zu
Einkommens-Umverteilung 1980 bis heute - "Lambsdorff-Papier"
und "Diktat der leeren Kassen"
Zurück zu Kap2
Wir erwirtschaften genug für alle - es geht um Verteilung
Zurück zu Zukunft
der Arbeit
|