Zukunft der Arbeit
 

   Zur Startseite Zukunft der Arbeit 

Gesundheitsreformen unter Schröder 1998-2005

Seit etwa 30 Jahren bemüht sich die Politik der Parteien CDU CSU FDP SPD GRÜNE in wechselnden Koalitionen der Regierungen Kohl, Schröder, Merkel darum, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu senken. Das bedeutet in erster Linie: Die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkassen zahlen, sollen so niedrig wie möglich sein, um die Lohnnebenkosten der Unternehmen zu begrenzen. Diese Aufgabe haben sich die Parteien auch für die nächsten Jahre gestellt.
Vorrangig für die Gesundheit der Versicherten sind aber nicht niedrige Beiträge sondern ausreichende Gesundheitsleistungen, die in einer solidarischen Versicherung für den Einzelnen am ehesten finanzierbar bleiben, auch wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen.
Diese rigorose Sicherung der "Beitragssatzstabilität" im vorrangigen Interesse der Unternehmen den Arbeitgeberanteil niedrig zu halten, hat bis zu den jüngsten Reformen Priorität. Sie gipfelt in den derzeitigen Bemühungen der Regierung Merkel mit Einführung der 
"Kopfpauschale" (neu: Gesundheitsprämie) die gesetzliche Krankenversicherung entscheidend zu demontieren.

Mit (vor Jahren erfolgter) Einführung der "Zuzahlungen" und "Eigenleistungen" wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Grundpfeiler des demokratischen Sozialstaats - gebrochen. An diesen Kosten, die zusätzlich zu den Versichertenbeiträgen erhoben werden, sind Arbeitgeber nicht beteiligt. 
Schon gar nicht ist nachvollziehbar, dass gerade bei teueren zahnärztlichen Behandlungen ein hohes Kostenrisiko aufrecht erhalten wird. Die für den Einzelnen günstigste Finanzierung durch das Versicherungsprinzip wird aufgrund der hohen Eigenbeteiligung bei zahnärztlichen Behandlungen zu nichte gemacht. Eigenverantwortung und Kostenverantwortung lässt sich durch ausreichende Tranzparenz (Zugang zu allen persönlichen Gesundheits- / Krankendaten und Informationen was genau wird zu welchen Kosten der aktuellen Behandlung abgerechnet) sehr viel effektiver fördern.
 

 
Auflistung der Reformen - Die wesentlichen Leistungskürzungen  
In den meisten Fällen wäre der Begriff “Finanzierungsreform” treffender als die Bezeichnung “Gesundheitsreform”. Im Folgenden werden die wichtigsten Veränderungen für Versicherte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) erläutert.
 

1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz  1999
Erstmals seit 1977 werden die Zuzahlungen für Medikamenten- und Heilmittel gesenkt
, wenn auch nicht abgeschafft. Folgende Verschlechterungen  für die Krankenversicherten der vorherigen schwarz-gelben Regierung Kohl werden von der neuen Regierung beseitigt:
•Kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten unter 18 Jahren erfolgt wieder als Sachleistung.
•Wiederaufnahme der Zahnersatzleistung für nach 1978 Geborene, Kassen erstatten wieder 50 Prozent der Kosten.
•Tarifwahl (Kostenerstattung, Selbstbehalt, ..) widerspricht Solidaritätsprinzip, wird für Pflichtversicherte wieder gestrichen.
•Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel werden gesenkt auf 8, 9 und 10 Mark (bisher: 9, 11, 13).
•Für chronisch Kranke entfallen (bei Kriterienerfüllung) ab 2. Jahr Zuzahlungen zu Fahrkosten, Arznei- und Heilmitteln.
•Der im 1. NOG und2.NOG eingeführten Zuzahlungserhöhungen entfallen.
•Das Krankenhaus-Notopfer von 20 Mark je Versicherten wird rückwirkend ab 1998 gestrichen.
•Versorgung mit Zahnersatz ohne Eigenanteil für finanzielle "Härtefälle".
•Das Sonderkündigungsrecht der Versicherten wird gestrichen.
•Umkehrung der Bonusregelung bei Zahnersatz. Der Eigenanteil des Versicherten erhöht sich ohne Vorsorge-Nachweis.
•Die Zuzahlungspflicht von zehn Mark je Sitzung bei psychotherapeutischer Behandlung entfällt.
•Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets.
 

In den ersten Monaten der rot-grünen Regierung ab Oktober 1998 dominierte noch die „alte SPD“: Einige sozialpolitische Einschnitte der Vorgängerregierung wurden rückgängig gemacht, siehe oben. Dies sollte sich mit dem Rücktritt von Finanzminister Oskar Lafontaine von allen Ämtern ( auch als Parteivorsitzender der SPD) am 11. März 1999 ändern:
Es begann ein Politikwechsel und ein Erstarken der „Modernisierer“ in der SPD. Das Versprechen die Arbeitslosigkeit zu senken wurde von Schröder ebenso gebrochen wie das damalige Versprechen die unsoziale Politik der Kohl-Regierung rückgängig zu machen.

1999   "GKV-Gesundheitsreform 2000"  
Quelle AOK  
http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/reformdatenbank/index.html
•Die Option, anstelle der Sachleistung Kostenerstattung zu wählen, wird wieder abgeschafft.
•Die starre dreiwöchige Regeldauer von Reha-Maßnahmen weicht einer indikationsabhängigen Dauer.
•Die tägliche Zuzahlung für stationäre Reha-Maßnahmen (Kur) wird auf 17 (West) und 14 Mark (Ost) gesenkt.
•Leistungen zur Gesundheitsförderung (zum Beispiel Präventionskurse) werden wieder eingeführt.
•Chronisch kranke Kinder erhalten bei ambulanten Vorsorgeleistungen (Bäder-Kur) einen erhöhten Zuschuss.
•Soziotherapie für psychisch schwer Kranke wird in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen.
•Die 1997 eingeführten, zahnärztl. individualprophylakt. Leistungen werden wg Ineffektivität wieder abgeschafft.
•Alle Versicherten haben Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz.. Kasse trägt 50 Prozent der Kosten.
•Ausbau der Zahnprophylaxe für Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren durch Reihenuntersuchungen in Schulen.
•Erschwerte Rückkehr für Privatversicherte in die GKV.
•Erste gesetzliche Weichenstellung für ein neues Krankenhaus-Preissystem, das ab 1. Januar 2003 eingeführt werden soll.

GKV-Gesundheitsreform 2000
 
Quelle AOK  
http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/geschichte/index_00591.html
1999 erarbeitete Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) eine umfassende Gesundheitsreform. Da aber die unionsregierten Länder mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zahlreiche Änderungen ablehnten, beschränkte die Regierung die GKV-Gesundheitsreform 2000 auf Regelungen, die der Bundestag ohne Zustimmung der Länder beschließen konnte.

Hierzu zählten:
•Ausbau der Präventionsleistungen der Krankenkassen auf fünf Mark pro Mitglied;
•Aufbau von Modellvorhaben zur Verbraucher- und Patientenberatung;
•Möglichkeiten von Bonusprogrammen bei Hausarztmodellen;
•Aufbau der Integrierten Versorgung;
•Ausschöpfen der Wirtschaftlichkeitsreserven in den Krankenhäusern und Einführung einer leistungsorientierten Vergütungssystems.
Mit dem
Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung beschleunigte die Bundesregierung außerdem die Angleichung des GKV-Systems in den neuen Bundesländern an die alten Länder. So wurden der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich vom Jahr 2000 an festgeschrieben sowie die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen und die Einkommensgrenzen bei den Härtefallregelungen im Osten auf das westdeutsche Niveau angehoben.

GKV-Gesundheitsreform 2000
 
Quelle Wikipedia
(u. a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)

2002     Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz       
•Pflegebedürftige können ab 2003 bei häuslicher Pflege bis zu 460 Euro jährlich als Finanzhilfe erhalten.
•Beratungsangebote werden erweitert und durch zusätzliche Hausbesuche ausgebaut.

2002    Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)        
Der Arzt verordnet einen Wirkstoff, der Apotheker kann preisgünstigstes Medikament abgeben (Aut-idem-Regelung).

2002 Beitragssatzsicherungsgesetz „BSSichG“ unter Ulla Schmidt (SPD)
Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
Das Sterbegeld wird auf die Hälfte gekürzt.
 


2003
"Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)" 2004
Trotz mehrerer zwischenzeitlicher Reformen stieg der durchschnittliche Beitragssatz bei steigender Arbeitslosigkeit von 13,6 Prozent im Jahr 2000 auf 14,0 Prozent im Jahr 2002. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erarbeitete 2003 eine parteiübergreifende Gesundheitsreform. Die FDP schied früh aus. Im Sommer 2003 verständigten sich die rot-grüne Regierungskoalition und die CDU/CSU-Opposition unter Merkel auf eine Reform, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat.


Das Eckpunkte-Papier, auf das sich die Verhandlungspartner von CDU/CSU und Bundesregierung im Jahr 2003 einigen konnten, erfüllt den größten Teil der Forderungen nicht, Rahmenbedingungen zu verändern, unter denen sich Verschwendung, Missbrauch und Korruption entfalten. Entsprechend leistet auch das GMG wenig, um durch größere Transparenz Verschwendung und Korruption im Gesundheitswesen abzubauen. Es bürdet die Last erhöhter Kosten des deutschen Gesundheitswesens vor allem den Versicherten auf und trägt wenig zur Strukturverbesserung der Arbeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei, sondern schafft vor allem mehr Bürokratie.
 
Quelle Transparenzmängel, Korruption und Betrug im deutschen Gesundheitswesen Transparency International 2008 (Seite 9)

Die wichtigsten Änderungen waren:
•Einführung der Praxisgebühr von 10 € pro Quartal.
•Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in 2006.
•Das Sterbegeld wird auf die Hälfte gekürzt.
•Für versicherungsfremde Leistungen (Mutterschaftsgeld, Krankengeld,..) erfolgt erstmals eine Entlastung aus Steuernmitteln.
•Die Kassen können allen Versicherten Bonusprogramme und Kostenerstattung anbieten. Untergrabung des Solidaritätsprinzips!
•Einführung eines zusätzlichen nichtparitätischen Sonderbeitrags in Höhe von 0,9 Prozent ab 1. Juli 2005.
•Die Kassen dürfen in Zusammenarbeit mit Privatversicherern Zusatzversicherungen anbieten.
•Auf Verlangen eines Patienten stellen Vertragsärzte ab 2004 eine Quittung über die Leistungen und Kosten aus.??
•Streichung der Einführung einer Positivliste.
•Sterbe- und Entbindungsgeld sowie der Zuschuss für Sehhilfen bei Erwachsenen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen.
•Die Selbstbeteiligung an Arznei- und Hilfsmitteln beträgt 10% der jeweiligen Kosten, minimal 5 und maximal 10 Euro.
•Die Obergrenze für Zuzahlungen wird auf 2% des jährlichen Bruttoeinkommens festgelegt (1% bei chronisch Kranken).
•Die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten wird auf 10 Euro pro Tag erhöht.
•Fahrtkostenzuschüsse entfallen komplett.
•Krankenkassenleistungen bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten entfallen ersatzlos.
•Rentner zahlen seitdem die
*vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
 
*Ab 2004 müssen alle GKV-Versicherten auf ihre Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Unter diese Neuregelungen fallen auch Einmalzahlungen aus
Direktversicherungen und Pensionskassen. Zur Begründung wird in dem Gesetzentwurf, der gemeinsam von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht und verabschiedet worden ist, auf die Leistungsaufwendungen für Rentner verwiesen:
Die eigenen Beiträge der Rentner würden nur noch circa 43 Prozent der Leistungsaufwendungen für sie decken. Es sei daher - so wörtlich im Gesetzentwurf - "ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen."


Anmerkung K. A.: Diese Begründung ist schlicht eine Frechheit, sie steht im krassen Widerspruch zum Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel habe ich (Betriebsrentenbezieher) persönlich als früherer (überdurchschnittlich verdienender) KV-Beitragszahler über Jahrzehnte hohe KV-Beiträge entrichtet und selber altersgemäß geringe KV-Leistungen benötigt und erhalten. Jetzt im Rentenalter wird mir von diesen Politikern/Gesetzgebern dieser solidarische Versicherungs-Ausgleich verweigert (ganz abgesehen davon, dass ich, wie viele meiner Generation, gesünder bin als frühere Generationen).
Die weitere Ungerechtigkeit trifft mich als von Massenarbeitslosigkeit Betroffener insoweit dass sich, zusätzlich zu den Rentenabschlägen, auf meine Abfindungszahlung (gewährt als Ausgleich für Einkommenseinbußen der Frühverrentung) Abzüge durch Versteuerung (und gemäß GMG erhöhter KV-Beitrag) mein Alterseinkommen nochmals reduzierte.


Die gesetzliche Begründung hält auch der Sozialverband VdK für fragwürdig:
Es ist erklärter Wille von Regierung und Union, die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenversicherung durch die beitragsmäßige Schlechterstellung von pflichtversicherten Rentnern mit Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen und die neu eingeführte Beitragsbelastung bei Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zu verbessern.
Aus Sicht des Sozialverband VdK hat die Politik damit das Vertrauen der jetzigen Rentner, aber auch der zukünftigen Rentner, in die sozialen Sicherungssysteme verspielt. Es scheint so zu sein, dass nach Auffassung der Bundesregierung eine 13 vor dem Komma in der Krankenversicherung stehen muss, egal wer dafür zahlt. Durch die geschilderten Maßnahmen werden Ruheständlern quasi über Nacht empfindliche Einkommenseinbußen zugemutet.
Diese Belastungen müssen in Zusammenhang mit erfolgten, mit bereits beschlossen Maßnahmen und darüber hinaus angekündigten "Reformen" gesehen werden. Beispiellos bei dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist, dass die unzumutbaren Beitragsbelastungen bei den Rentner mit noch unzumutbareren Leistungskürzungen einhergehen.
Durch die beitragsmäßige Belastung von Direktversicherungen wird insgesamt die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung gefährdet.
Der Sozialverband VdK hält es für notwendig, dass hier eine Korrektur durch den Gesetzgeber erfolgt.

Viele, die durch eine Direktversicherung für ihre Altersicherung den politisch empfohlenen Ausgleich des sinkenden Rentenniveaus schaffen wollten, waren durch diese rückwirkende Regelung des GMG empört. Erst bei Beginn ihrer Rentenzahlung von der GMG-Regelung betroffen, fordern sie ebenfalls eine Korrektur des Gesetzes: 
Im 
Schreiben an die CDU / CSU Bundestagsfraktion vom 3.10.2012, Debusmann heißt es u.a.:
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
die Empfehlung des Gesetzgebers vor ca. 30 Jahren, zur Vorbeugung der Altersarmut eine ergänzende Vorsorge über den Arbeitgeber in Form einer Direktversicherung anstatt der üblichen Lebensversicherung auf den eigenen Namen als Versicherungsnehmer zu treffen, hat sich für die gutgläubigen Arbeitnehmer als die größte Fehlinvestition ihres Lebens entpuppt und die Fürsorge des Staates für seine Bürger ad absurdum geführt. Die Lebensplanung vertrauensseliger Menschen wurde vom Gesetzgeber nachhaltig zerstört. Statt empfohlener Vorsorge für das Alter ein Gesetz zur Vernichtung von Eigenkapital. So kann man auch Altersarmut produzieren!
... Obwohl nie Vertragsbestandteil, müssen mit Inkrafttreten des GMG für die ausgezahlte Summe bei Fälligkeit nach dem 01.01.2004 – sogar rückwirkend für tlw. seit mehr als 20 Jahren (!) bestehende Altverträge – erneut der volle Beitragssatz an die GKV und GPV (heute ca. 17,5 %) gezahlt werden. Und dies, obwohl bereits während der Laufzeit Beiträge zur GKV entrichtet wurden. Eine unglaubliche Anmaßung, zweimal zu „kassieren“ und eine verheerende Zumutung für Menschen, die mit jedem Cent rechnen müssen!
... Als unverständliche Entscheidung des BverfG wird auch darauf hingewiesen, dass Kriminellen Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot zugestanden, für sich selbst vorsorgende Bürger dieses elementare Grundrecht jedoch vom Gesetzgeber verweigert und vom BverfG auch noch bestätigt wird. 
 

Anmerkung K. A.
Der Rechtsgrundsatz des Rückwirkungsverbots gilt wohl im Strafrecht, nicht aber im Arbeits- und Sozialrecht. Besonders stark betroffen sind hier Rentenbezieher durch die
"Reformen" der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Politik griff mit zahllosen Gesetzen und Gesetzesänderungen mit vielen rückwirkenden Leistungskürzungen in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der gesetzlich Rentenversicherten ein. Praktisch ohne Vertrauensschutz wurde nach Belieben in die Eigentumsrechte und Besitzstände der Rentenversicherten eingegriffen und zerstörte bei vielen das Vertrauen in die GRV.
Bedenklich ist auch, dass durch diese "Reformen" dem Bürger immer weniger die Möglichkeit gegeben wird, gesetzliche Regelungen, die ihn selbst betreffen, nachzuvollziehen.
Es ist völlig inakzeptabel, dass die Politik sich in wichtigen sozialen Bereichen wie der gesetzlichen Rente und der Krankenversicherung Zugriffsmöglichkeiten verschafft, die der Kontrolle der Bürger und des Großteils ihrer Volksvertreter immer mehr entzogen sind. Wie auch im vorstehenden Fall des GMG vom 1. Januar 2004

Diese Regelung des GMG ist um so bemerkenswerter weil hierdurch die Wirkungsweise der schleichenden Umverteilung - d.h. viele Änderungen wirken scheibchenweise und oft erst künftig - auch offenbar wird. Die wie so oft auch im GMG-Fall nicht unmittelbar zu Protesten führte, sondern viele Jahre später, wenn die Betroffenen die Kostenmehrbelastung am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Rückänderungen einzelner spezifischer  "Reformmaßnahmen" sind aber noch schwerer durchzusetzen.
Ich denke, diese falsche Politik ist nur insgesamt zu stoppen:
Durch Abwahl der verantwortlichen bisherigen Regierungsparteien eine sozial gerechte Teilhabe für die große Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen, statt wie geschehen nur für Superreiche und Privilegierte.

 Weitere Beiträge zum Thema Direktversicherung
 auf
altersdiskriminierung.de.  Eingabe Suchbegriff: Direktversicherung

 

 Quellen
AOK Reformdatenbank  
AOK Geschichte
Gesundheitsreform in Deutschland Wikipedia
AK Sozialpolitik  Chronik GKV      Aktuelles auf Portal Sozialpolitik
Meilensteine Forum Gesundheitspolitik
Grundsatzpapier von Transparency Deutschland 2008 - Transparenzmängel, Korruption und Betrug im deutschen Gesundheitswesen

 

 Zurück zu Sozialabbau unter Schröder

 Zurück zu Einkommens-Umverteilung 1980 bis heute

 Zur Hauptseite Zukunft der Arbeit