Zukunft der Arbeit
  
Zur Startseite

 

Privatisierung öffentlicher Einrichtungen ÖPP/PPP - CBL - TiSA (ergänzt 14.3.2015) 

Seit einigen Jahren wird die Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Hand, auch solchen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, trotz nicht weniger fehlgeschlagener Privatisierungen, ... verstärkt umgesetzt. Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen, wie vermehrt auch öffentlicher Aufgabenbereiche der Hoheitsverwaltung bis hin zu solchen der Gefahrenabwehr sollen, so wird argumentiert, den Menschen größere Freiräume nicht nur in wirtschaftlicher, sondern überhaupt in persönlicher Hinsicht eröffnen. Zugleich sollen die Kosten für die bisher in öffentlicher Verantwortung erbrachten Leistungen sinken und damit der Staatshaushalt entlastet sowie zudem die Effizienz der Unternehmen erhöht werden. Soweit ich sehe, ist bis heute noch kein Versuch unternommen worden, den Wahrheitsgehalt solcher Auffassungen zu überprüfen. Allerdings fällt mir anhand der Erfahrungen des Alltags auf, dass kaum etwas billiger geworden ist. Man denke nur an die
 

„Ich schlage vor, dass wir aufhören, von Privatisierung zu sprechen und stattdessen Worte verwenden, die die Wahrheit deutlich machen:
Wir reden über die Veräusserung und Preisgabe der Ergebnisse jahrzehntelanger Arbeit tausender Menschen an eine winzige Minderheit großer Investoren.
Dies ist einer der größten Raubüberfälle unserer und aller bisherigen Generationen.“
 Susan George  
Die US-Amerikanerin Susan George ist Wirtschaftsforscherin und Schriftstellerin, Präsidentin des „Observatoire de la Mondialisation“, ein französisches Institut, an dem die Auswirkungen der Globalisierung untersucht werden. Sie ist Mitbegründerin von ATTAC.

Müllabfuhr, die Versorgung mit Beförderungsleistungen oder die Lieferung elektrischer Energie. Wenn ich nichts übersehen habe, ist lediglich die Inanspruchnahme des Telefons mit deutlich weniger Kosten als zuvor verbunden. Des Weiteren muss man fragen, ob die Versorgung mit bisher in öffentlicher Verantwortung erbrachten Leistungen nach der Privatisierung verlässlicher geworden ist ...
Der Staat muss vor weiteren Schritten in Richtung einer Privatisierung ... an seine Verantwortung erinnert werden, die ihm aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als einer besonderen Ausprägung der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG erwächst...
Wirtschaftliche Betrachtungsweise, die für jedes private Unternehmen selbstverständlich legitim ist, und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben schließen einander denknotwendig aus. Diese Aufgaben sind auf den Staat und die seiner umfassenden staatlichen Gewalt sowie Fürsorge anvertrauten Menschen ausgerichtet. Die gegenwärtige Entwicklung, die nachhaltig von der gemeinschaftsrechtlichen (EU) und der internationalen Ebene (IWF, WTO, Weltbank) geprägt wird, läuft dem zuwider...
Wenn sich der Staat immer mehr der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Privatisierung entledigt, verliert er damit auch Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Das bedeutet letztlich, dass er großenteils die Politikfähigkeit verliert. Nicht der Staat bestimmt mehr die Richtlinien der Politik und die Entwicklung des Staatswesens und seiner Gesellschaft, sondern dies tun demokratisch nicht legitimierte Private...
Letztlich wird der Staat erpressbar. Wenn etwa die Eisenbahn privatisiert ...wird, könnte der Staat mit seiner Volkswirtschaft schwer geschädigt werden, wenn etwa der Gesamtbetrieb für 1 oder 2 Wochen ausfällt, ... wenn im Bereich der Energiewirtschaft durch eine künstliche Herbeiführung einer Stromknappheit, um die Preise in die Höhe treiben zu können, Stromausfälle provoziert werden...
Man muss sich allen Ernstes fragen, wer die Richtlinien der Politik in Deutschland und in anderen Staaten, die in gleicher Weise betroffen sein können, bestimmt und ob es nicht hoch an der Zeit ist, hier energisch gegenzusteuern ...
Welche Bereiche der staatlichen Aufgabenwahrnehmung dürfen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bindungen privater Wahrnehmung überantwortet werden und welche nicht? Aus einer verfassungsrechtlichen Gesamtschau: Nichts was den Staat in Frage stellt und seine Souveränität beeinträchtigt oder gar beschränkt. Diese Prüfsteine gelten wegen des staatlichen Gewaltmonopols für die gesamte Gefahrenabwehr und für die elementaren Bereiche der Daseinsvorsorge...
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist über die vorstehend beschriebenen Grundsätze noch hinausgegangen. Für den Bereich der Daseinsvorsorge im Besonderen, zu dem auch die Sozialsicherungssysteme zu rechnen sind, hat das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde unmittelbar in den Mittelpunkt seiner Betrachtung gestellt...
Nach wie vor verpflichtet das Sozialstaatsprinzip den Gesetzgeber, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen...
Sonach steht fest, dass sich auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber und damit der Staat nicht leichter Hand durch gesetzgeberische Maßnahmen dieser Verpflichtung entziehen und die Menschen gleichsam ihrem Schicksal überlassen dürfen.
Schon unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich, ob der Verweis auf die so genannte Riester-Rente als private Altersvorsorge verfassungsrechtlich abgesichert ist...
Nach allem müssen Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge rückgängig gemacht und anstehende mit Börsengang oder im Bereich der Gefahrenabwehr unterbunden werden...

Zitate aus Vortrag am 22. Januar 2007 von Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Artikel-Adresse:   http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=2070

 

 


TiSA-Freihandelsabkommen contra öffentliche Dienste
 (ergänzt 14.3.2015)
Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, steckt in dem geplanten "Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen" erheblicher Sprengstoff. TiSA wird zur Folge haben, dass Regierungen öffentliche Dienste nach gescheiterten Privatisierungen nicht wieder rekommunalisieren können, dass innerstaatliche Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz keinen Bestand haben und dass Regulierungsmöglichkeiten des Staates, wie z.B. die Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und Universitäten, eingeschränkt werden. Dieses Abkommen behandelt WanderarbeitnehmerInnen wie eine Ware und wird die Fähigkeit der Regierungen, ihre Rechte zu gewährleisten einschränken. Das Abkommen sieht eine weitere Deregulierung der Finanzmärkte vor. Die großen Konzerne sind umfassend an den TiSA-Verhandlungen, 2013 eröffnet, beteiligt.
Es wird alles versucht, die TiSA-Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zu führen.
Hauptinitiatoren von TiSA sind neben der EU, die anstelle der 28 EU-Länder verhandelt, USA, Kanada, Japan und Australien. Beteiligt sind insgesamt 50 Staaten. Weder das EP noch Parlamente der 28 EU-Länder waren an den Verhandlungen beteiligt, noch wurden sie informiert.
Sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung versichern, öffentliche Dienstleistungen seien von Privatisierungen ausgenommen und auch der europäische Datenschutz würde durch TISA nicht gefährdet. Presseberichten zufolge widerspricht dies allerdings Aussagen von Diplomaten und dem Verhandlungsmandat der EU.

Hintergrundinformationen siehe       Wikipedia - Lobbypedia - PSI-Spezial von Public Services International

Presseartikel

Geheime Verhandlungen über TISA-Abkommen - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit    Tagesschau, 19.6.2014

Vorsicht, Tisa!  Le Monde diplomatique, 12.9.2014 

Deregulierung von Dienstleistungen: Geheimverhandlungen in Genf   taz, 27.04.2014

 

 

 

Weiterführende Informationen und Praxis-Beispiele zu ÖPP/PPP und CBL

PPP   Public Private Partnership / ÖPP  Öffentlich Private Partnerschaft
PPP ist somit nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist „langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (zum Beispiel Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner optimal verteilt werden.“[
Privatisierungsrechtlich stehen öffentlich-private Partnerschaften zwischen Aufgabenprivatisierungen (materielle Privatisierung) und Organisationsprivatisierungen (formelle Privatisierung): Im letztgenannten Fall verwendet der öffentlich-rechtliche Verwaltungsträger lediglich eine privatrechtliche Gesellschaftsform, im erstgenannten Fall wird die hoheitliche Aufgabe vollständig dem Markt übertragen.  Quelle: Wikipedia, siehe insbesondere PPP-Kritik.

 

ÖPP/PPP - Hintergründe
Die PPP-Idee stammt aus den Finanz“betrugs“schmieden in den USA,  PPP-Modelle haben  in Europa mit der eisernen Lady, Magret Thatcher, in England ihren Anfang genommen, und sind inzwischen in ganz Europa verbreitet... Quelle: ÖPP/PPP - Hintergründe, 20.10.05

 

Privatisierung fördert und legalisiert Korruption   - 06.10.1995 -
Quelle:  
http://meinepolitik.de/pk3_neu.htm
Öffentlich-rechtlich organisierte Versorgungsunternehmen regeln in sog. Zweckverbänden ihre gegenseitige Koordination, wobei nach deren Umgründung in private Rechtsformen wegen der Verknüpfung von öffentlichem und privaten Recht erste Komplikationen von "Filz" auftreten, die sich zu Korruption ausweiten können. Als jüngstes Beispiel können hier die Diskussionen bei der Wahl des Landtagsabgeordneten und ehemaligen Landrats des Vogelsbergkreises Jochen Zwecker zum Vorstandssprecher der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG genannt werden...Sie haben allerdings gezeigt, daß wegen der hier noch möglichen politischen Kontrolle Probleme geklärt werden können. Anders ist es aber dann, wenn sich privatrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen regional betätigen... Die Organisation ... der an die privaten Unternehmen übertragenen öffentliche Aufgabe, geht hier aber ... von den Privaten aus, die sog. Beiräte bilden, in welche die zuständigen Werksdirektoren oder kommunalen Hauptverwaltungsbeamten berufen und meist sehr gut dotiert werden...
Großkonzerne gründen zur regionalen Versorgung ( z. B. die Gelsenwasser AG im ostwestfälischen Raum die VGW ) oder zur Gliederung in Geschäftssparten (z. B. die RWE AG die RWE Energie AG ) sehr oft 100-%-ige Tochterunternehmen , die dann meist Beteiligungen unterschiedlicher Größe bei Versorgungsunternehmen ( z.B. bei Stadtwerken mit privater Rechtsform ) übernehmen. In diesen 100- %- igen Tochtergesellschaften, in denen die Geschäftsleitung der Konzernmutter alle Unternehmensorgane ( Vorstände, Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte ) bestimmen kann, werden dann meist diese Beiräte gebildet. So kann auf die letztlich von Managern bestimmten einflußreiche Personengruppen ( in der Überzahl öffentliche Vertreter, aber auch Wissenschaftler, Gewerkschaftler ) nicht nur Einfluß ausgeübt, sondern auch diese Tatsache der Öffentlichkeit und den Aktionären gegenüber verschleiert werden...    


Zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz    30.11.05  
Quelle: http://www.cross-border-wuppertal.de/forum/index.php?templateid=news&id=55   
Am 8.September 2005 ist das ÖPP-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Das ÖPP- Beschleunigungsgesetz  bestätigt einmal mehr die erschreckende Leichtigkeit der politischen Elite, einseitig die Interessen der Wirtschaft zu bedienen. Nutznießer der „ÖPP – Variante“ sind primär Konzerne der Bauindustrie, Banken, Finanzierungsgesellschaften, Großkanzleien, Unternehmens- und Steuerberatungsfirmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auf der kommunalen Ebene sind  Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister Nutznießer solcher ÖPP-Deals, behalten sie doch ihre Bezüge, obwohl ganze Abteilungen profitorientierten Unternehmen überantwortet werden...


ÖPP-Vereinfachungsgesetz nicht mehr vor BTW 2009

Quelle: http://www.meinepolitik.de/pppverei.pdf
Mit dem sog. „PPP-Vereinfachungsgesetz“ sollen beispielsweise entsprechende Projektgesellschaften in einem weitreichenden Modellversuch von der Umsatzsteuer(!) befreit werden. Durch eine Änderung in der Bundeshaushaltsordnung sollen PPP-Projekte gar zum bevorzugten Vergabemodell avancieren...


Öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau
Wirtschaftlichkeits-Gutachten des Bundesrechnungshof vom 5.1.2009,  Auszug

Quelle: http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/sonderberichte/V3-2006-0201.pdf   (PDF)
Grundsätzlich hat der Bundesbeauftragte Zweifel, ob mit den A-Modellen in ihrer bisherigen Form wirtschaftliche Vorteile erreicht werden können. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sieht der Bundesbeauftragte bei der Umsetzung von Projekten nach dem A-Modell folgende, letztlich vom Bund zu tragende finanzielle Nachteile:                    
− Die Finanzierungskosten der Privaten übersteigen die des Bundes.
− Die Privaten werden hohe Risikozuschläge verlangen, wenn ihnen Risiken über-tragen werden, auf die sie kaum Einfluss nehmen können (Verkehrsmengen- und Mauthöhenrisiko).
− Es fallen beträchtliche Kosten für Informationsbeschaffung, juristische, techni-sche und ökonomische Beratung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Ver-tragskontrolle (Transaktionskosten) über den gesamten Lebenszyklus an.

Gleichzeitig hält der Bundesbeauftragte die möglichen Effizienzgewinne bei den bisherigen Projekten nach dem A-Modell in den Bereichen Bau, Erhaltung und Betrieb aus folgenden Gründen für begrenzt:
− Bei den Baukosten ist der Spielraum für Effizienzgewinne - z.B. durch Realisierung technischer Innovationen - in starkem Maße von technischen Normen und detaillierten Planfeststellungsbeschlüssen eingeengt.
− Einem optimalen Betriebsdienst stehen die zu kurzen Konzessionsstrecken der bisherigen A-Modell-Projekte entgegen.
− Die Erhaltung der Straße wird vom Privaten nicht auf deren gesamten Lebenszyklus sondern nur mit Blick auf die Vertragslaufzeit optimiert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Bundesministerium bisher den Restwert der Konzessionsstrecke weder in der Angebotswertung noch in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigte.
− Die Kostenanteile für Erhaltung und Betrieb und damit das Einsparpotenzial in diesen Bereichen sind vergleichsweise gering.



Cross-Border-Leasing (CBL)
ist das Leasing über Nationengrenzen hinweg. Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aus der Internationalität der Verträge ergaben sich für Unternehmen umstrittene steuerrechtliche Vorteile.... Barwertvorteil von den Kommunen meistens nicht direkt weiter gegeben wird. Dies gilt auch für gebührenfinanzierte Abwasser- und Müllverbrennungsanlagen. Ob diese Praxis rechtmäßig ist, wird gegenwärtig von den Gerichten geprüft. Bekannt geworden sind Verwaltungsklagen in Hamburg, Köln und Wuppertal.... Die mit den Fragen des Cross-Border-Leasing zusammenhängenden strafrechtlichen Fragen sind bis heute ungeklärt. Untersucht werden die bisherigen Konstruktionen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Untreue (§ 266 StGB), begangen durch die staatlichen Entscheidungsträger, die die Verantwortung für die geschlossenen Verträge tragen.       Quelle:
Wikipedia


CBL  cross border leasing  Das Prinzip
Quelle: http://www.cross-border-wuppertal.de/prinzip.htm
Cross-Border-Leasing funktioniert auf der Basis von Verschwiegenheit und Geheimhaltung. Kein einziger Vertrag der etwa 180 inzwischen in allen deutschen Großstädten getätigten Cross-Border-Geschäfte mit einem Gesamtvolumen von ca. 200 Milliarden Euro wurde bisher offengelegt. Der Anteil der deutschen Kommunen in Form des Barwertvorteils beträgt daran etwa 1 Milliarde Euro...  
Nun hat die aktuelle Politik das Thema überholt: Süddeutsche Zeitung, 19. Juni 2004, Seite 22 Cross Border Leasing ist tot. US-Kongress schließt Fenster für beliebtes Steuersparmodell. Nach dem US-Senat hat am Donnerstag auch das US-Repräsentantenhaus...


CBL  cross border leasing  Finale – die aktuellen Verlustzahlen    20.2.09
Quelle: http://www.cross-border-wuppertal.de/forum/index.php?templateid=news&id=126
Gelsenkirchen: Laut Haushalt kauft die Stadt für rund 45 Mio. Euro US-Staatsanleihen.
Bochum: 125 Mio. Dollar für den Kauf von US-Staatsanleihen, Verlust bis zu 27 Mio. Euro.
Wuppertal: Etwa 70 Mio. Dollar für US-Staatsanleihen , Verlust bis zu 15 Mio. Dollar. Die Stadt verhandelt über eine Fristverlängerung.
Nürnberg: Staatsanleihen für 68 Mio. Dollar, Verlust bis zu fünf Mio. Euro. Die Stadt verhandelt mit der AIG über die Depotauflösung.
Ulm: 36 Mio. Euro für Staatsanleihen, Verlust fast acht Mio Euro. Die Stadt will aus dem CBL-Vertrag aussteigen.
Landeswasserversorgung: Kauf von Staatsanleihen für 35 bis 38 Mio. Euro, Verlust bis zu 14 Mio. Euro, der Barwertvorteil von 31 Mio. Euro wird aufgezehrt.
Bodenseewasserversorgung: Staatsanleihen für 130 Mio. Dollar, Verlust fünf bis 10 Mio. Euro, der Barwertvorteil von 45 Mio. wird außerdem aufgezehrt. Dazu der vollständige Artikel im Handelsblatt "Kommunen in der Klemme": Weil sich deutsche Städte und Gemeinden mit komplizierten Leasinggeschäften in den USA verzockt haben, drohen ihnen jetzt Milliardenzahlungen: Zum einen müssen sie bis Ende Februar Geld nachschießen, weil ...


Für dumm verkauft  Cross-Border-Leasing  DIE ZEIT, 12.03.2009 Nr. 12
Quelle:
http://images.zeit.de/text/2009/12/DOS-Cross-Border-Leasing
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben sich Lokalpolitiker großer deutscher Städte auf Investoren aus den USA eingelassen – und ihnen Schulen, Messehallen, Krankenhäuser überschrieben. Jetzt können sie den Bürgern nicht einmal erklären, wie groß der Schaden sein wird...


Die Rathauszocker   DIE ZEIT, 16.07.2009 Nr. 30  
Quelle:
http://images.zeit.de/text/2009/30/DOS-Swap  
Im März berichteten wir über Bürgermeister, die die Infrastruktur ihrer Gemeinden nach Amerika verscherbelt hatten. Nun die Fortsetzung: Kein Staatsanwalt ermittelt. Und es stellt sich heraus, dass die Städte immer riskanter spielen: Sie haben mit den Banken um Zinsen gewettet. In Stuttgart gibt es eine Staatsanwältin, die einen der spektakulärsten Fälle von öffentlicher Geldverschwendung auf dem Tisch hat, aber nichts unternimmt... Die Verantwortlichen der Wasserverbände in Baden-Württemberg dagegen wurden von Bürgern wegen des Verdachts der Untreue bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Gemeindeordnungen aller Bundesländer verpflichten Kommunalpolitiker nämlich zu »sparsamer und wirtschaftlicher« Haushaltsführung. Die Stuttgarter Staatsanwältin sah jedoch kein pflichtwidriges Verhalten der Verantwortlichen... Weil die Kommunalpolitiker die Details der Verträge nicht kannten, können sie auch nicht belangt werden.
In Wuppertal gibt es einen Staatsanwalt, dem Anzeigen gegen die Stadt wegen abenteuerlicher Fehlspekulationen vorliegen, auch der tut nichts. In Nürnberg gibt es einen Staatsanwalt, der über die Veruntreuung von öffentlichen Geldern zu entscheiden hat, aber er fühlt sich nicht zuständig. In 150 weiteren deutschen Kommunen haben Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderäte jahrelang ...



 
 Zurück zu Sonderseiten-Verzeichnis auf Zukunft der Arbeit

  Zurück zur Hauptseite Zukunft der Arbeit